Anmeldung Elternzeit bei Frühchen

Hallo!

Ich habe eine kurze Frage zum Thema Anmeldung Elternzeit beim AG. Normalerweise muss es ja innerhalb 1 Woche nach Geburt sein Weg. der 7 Wochen Frist. Bei einem Frühchen verlängert sich die Zeit nach der Geburt ja um 4 Wochen, also hätte ich für das schreiben auch mehr Zeit, richtig?
Danke für eure Hilfe!

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Nein, noch mehr, denn der Mutterschutz verlängert sich ja nicht nur um die 4 Wochen, sondern um die fehlende Zeit vor der Geburt. Kommt also das Baby 4 Wochen zu früh, hast du nach der Geburt 12+4 Woche, sprich 16 Wochen Mutterschutz, da die Anmeldung 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen muss, muss dies erst 9 Wochen nach der Geburt sein.

Aber damit beginnt dann auch das Problem beim Elterngeld, es gibt dieses für die Mutter dann frühestens ab 4. LM (wenn das Mutterschaftsgeld+AG-Zuschuss höher ist) und somit sind schon 4 Lebensmonate verbraucht und man kann sich mit dem Vater nur noch 10 Monate aufteilen, nicht 12!

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Danke für die info! Mein Sohn wurde genau 5 Wochen zu früh geboren. Alp muss ich an Geburt rechnen 8 Wochen regulär + 5 Wochen zu früh + 4 Wochen wg fg richtig? Für die Zeit bekomme ich dann das Geld vom ag und kk folglich habe ich auch noch Urlaubsanspruch für die Zeit und danach würde die Elterngeld Phase beginnen. Die ist ja dann kürzer das stimmt.

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Genau richtig verstanden, dir stehen also vier Wochen länger noch Mutterschaft Geld, AG-Zuschuss und Urlaub zu.