Kindkrank und privatversichert

Hallo zusammen,

ich bin erst im 6. Monat und plane ein Jahr EZ, dh es betrifft mich erst Mitte 2017, aber durch den Artikel https://www.urbia.de/magazin/recht-und-finanzen/krankes-kind-was-sind-meine-rechte
habe ich mich heute zum ersten Mal mit dem Thema kindkrank und Lohnfortzahlung beschäftigt.

Ich selbst bin gesetzlich versichert. Mein Bald-Mann privat bei der debeka. Er sagt in seinem Vertrag steht drin, dass eventuelle Kinder auch dort mitversichert werden müssen.

Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, besteht der Anspruch auf die 10 Tage Freistellung bzw. Lohnersatzteilung von der KK nur, wenn Elternteil und Kind gesetzlich versichert sind.
Das wäre in meinem Fall ja nicht so.
Heißt das, dass ich mich nur mit normalen Urlaub um mein krankes Kind kümmern kann?
Und dass auch der Vater keinen Anspruch auf Freistellung hat? Kann man das mit dem AG verhandeln, oder müssen wir beide wirklich all unseren Urlaub dafür aufbringen?

In dem Artikel steht noch was von Zusatzversicherungen bei der PKV, die dann den entgangenen Lohn ausgleichen.
Aber die braucht er ja nur, wenn er überhaupt freigestellt wird für die Betreuung des Kindes?

Wie gesagt, ich beschäftige mich damit zum ersten Mal und bin schockiert wie nachteilig die PKV in diesem Fall ist.

Gibt es hier Mamis in ähnlicher Situation? Wie macht ihr das, wenn das Kind krank ist? Habt ihr so eine Zusatzversicherung? Und ist es wirklich so, dass ich nicht wählen kann, ob das Kind gesetzlich oder privat mitversichert wird?

Danke für Eure Hilfe!
lanilein

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"schockiert wie nachteilig die PKV in diesem Fall ist."

Hallo,
nicht nur in dem Fall, es gibt noch viel mehr Fälle wo eine PKV die absolut schlechtere Wahl ist.
Da wo es wichtig ist, Reha nach OPs, Hilfsmittel versagt die PKV meistens total.
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-8085/private-krankenversicherung-knauseriger-als-die-gesetzlichen_aid_140095.html
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-86402974.html

Kind Krank Tage gibt es nur, wenn das Kind gesetzlich versichert ist, oder wenn die PKV und zwar die des Kindes, extra diese Leistung beinhaltet.

Ist dein Mann Selbstständig, oder warum ist er als angehender Familienvater in der PKV?
Falls Beamter und nur TEILprivatversichert, dann habt ihr noch die Beihilfe.

Ich war 2 Jahre in der PKV, bin heilfroh wieder in der GKV zu sein ;-)

Gruß
Demy

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Hallo,

jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 10 Kind-krank-Tage unabhängig von der Krankenversicherung. Das ist ein gesetzl. Ding.
Wie dein Kind versichert werden kann hängt von eurem Einkommen ab. Verdient dein Mann über der Versicherungspflichtgrenze und du darunter, muss das Kind selbst versichert werden. Wo bleibt euch überlassen. Entweder bei einer priv. KK eurer Wahl oder bei der gesetzl. (Beitragspflichtig). Versichert ihr es privat, wird das vom AG evtl. bezuschusst, dafür gibts aber die Lohnfortzahlung bei Kind-krank nicht. Versichert ihr gesetzl. bleiben die Kosten an euch hängen, dafür gibts die LFZ.

Bei uns ist es so, dass Mann und Kinder privat versichert sind. Ich bekomme 5 Tage Sonderurlaub vom AG bei krankem Kind. Ansonsten habe ich die Möglichkeit Gleizeit zu nehmen oder in Homeoffice zu arbeiten. Mein Mann ist Geschäftsführer und kann arbeiten wann er möchte, sofern er keine dringenden Termine hat. Oder Oma übernimmt die Betreuung. Also eigtl. der pure Luxus.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
rotihex

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Hallo

Ja, das Recht hat man wohl. Aber bezahlen MUSS das kein Ag. Deswegen ja die Versicherung. Die gesetzliche zahlt dann bis zu 10 Tage.
Bei der PKV muss man das zusätzlich machen.

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"Aber bezahlen MUSS das kein Ag"

Hallo,
wenn es nicht ausgeschlossen wurde schon ;-)
Der AG muss die Lohnfortzahlung bei Kind Krank extra ausschließen.
Das kann er im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, oder in einer Betriebsvereinbarung.

Hat er das vergessen auszuschließen, dann muss er laut gängiger Rechtsprechung mindestens 5 Tage pro Jahr und pro Kind bezahlen!

Gruß
Demy

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Also ich hab jetzt auch noch ganz viel dazu gelesen, und folgendes verstanden:

- Wenn man verheiratet ist, muss das Kind beim Besserverdienenden versichert werden (mein Freund ist vor über 10 Jahren in die PKV gewechselt, da hat er sicher nicht an die Konditionen für Kinder gedacht; hätte ich auch nicht).
- Den Anspruch auf Freistellung haben sowohl er als auch ich. Nur halt beide unbezahlt.
- Es soll nur einen PKV-Anbieter geben (der Artikel war aus 2014 und nannte die Signal Versicherung) die im Kinderkrankfall ein Krankengeld zahlt. Das würde heißen, man kann die freigestellten Tage durch keine Zusatzversicherung ausgleichen :(

Schade, dass man nicht die Wahl hat, ob das Kind gesetzlich oder privat versichert werden soll.

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>>>Schade, dass man nicht die Wahl hat, ob das Kind gesetzlich oder privat versichert werden soll. <<<

Soweit ich weiß, hat man die Wahl. Das Kind wäre dann aber beitragspflichtig in der GKV.

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"Allgemein ist es so, dass das Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung hat, wenn der privat versicherte Partner ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte."

Das ist bei uns der Fall, also kann ich das Kind nicht mit ins die GKV nehmen.

In vielen Beiträgen/Artikeln lese ich, dass man sich dann einfach selbst krank schreiben lässt. Dann greift die Lohnfortzahlung bzw. das Krankengeld.
Aber geht das denn? Wenn das Kind bspw. Mittelohrentzündung hat, steht das dann auch auf meiner Krankschreibung? Kann ich mir nicht vorstellen, denn dann bräuchte es gar kein Kinderkrankengeld, dann würden es ja alle so machen.

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" Ich selbst bin gesetzlich versichert. Mein Bald-Mann privat bei der debeka. Er sagt in seinem Vertrag steht drin, dass eventuelle Kinder auch dort mitversichert werden müssen"
Das glaube ich kaum, denn damit wäre das eine klarere Benachteiligung, denn du hast immer die Wahl, wie und wo du dein Kind versicherst.

Möglich ist nur, dass nach einer Hochzeit die kostenlose Familienversicherung fürs Kind entfällt, wenn dein Mann mehr und über der Bemessungsgrenze verdient!

"Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, besteht der Anspruch auf die 10 Tage Freistellung bzw. Lohnersatzteilung von der KK nur, wenn Elternteil und Kind gesetzlich versichert sind."
Ja, so ist es.

"Heißt das, dass ich mich nur mit normalen Urlaub um mein krankes Kind kümmern kann? Und dass auch der Vater keinen Anspruch auf Freistellung hat? Kann man das mit dem AG verhandeln, oder müssen wir beide wirklich all unseren Urlaub dafür aufbringen?"
Wenn der Ag es im Vertrag nicht ausgeschlossen hat, dann stehen euch Tage mit vollem Lohn zu vom AG.

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Danke für eure Kommentare.

Mittlerweile habe ich verstanden, dass man das Kind in unserem Fall freiwillig gesetzlich versichern kann und nicht privat versichern muss.

Und dass der Anspruch auf Freistellung unabhängig von der Art der Krankenversicherung ist, d.h. auch wenn wir das Kind privat versichern, kann ich 10 Tage pro Jahr zuhause bleiben, nur halt ohne Lohn.

Wenn man neu in dem Thema ist, sind die Texte mE wirklich schwer zu verstehen. Da macht ein kleines Wort nen riesen Unterschied in der Bedeutung.

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Wenn ihr nach der Geburt heiratet, ist euer Kind über dich gesetzlich Krankenversichert. Wenn dein Mann eine gewisse Summe nicht übersteigt, kann das Kind trotz Hochzeit über dich versichert werden. Musste mal bei deiner kk nachfragen.

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Mensch, das klingt ja alles nicht so toll.
Wieso ist man (zumindest ich) immer noch der Meinung, ne PKV wäre was tolles und beneidenswertes? Für Familien scheint es ja wirklich absolut nachteilig zu sein. Und nem gutverdienenden Frühdreißiger-Single wird das wohl auch nicht bewusst sein ...

Also wegen der KK nicht zu heiraten, steht nicht zur Debatte.
Dass er die PKV verläßt, wohl auch nicht.

Dh ob wir das Kind nun gesetzlich oder privat versichern, muss man mal gut durchrechnen.

Danke für Eure Erfahrungen!

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"Dass er die PKV verläßt, wohl auch nicht."

Hallo,
das wird sich noch extrem rächen!

Wenn er nicht mindestens 100k € pA verdient, wird ihm diese Art der Versicherung spätestens wenn er auf die 60 zugeht um die Ohren fliegen.

Leider fallen immer noch zu viele auf das Pling Pling der PKV in jungen Jahren herein.

Ich kann nur den Tipp geben, sollte sich auch nur irgendeine Möglichkeit ergeben aus der PKV zurück in die GKV zu kommen, sollte er diese Möglichkeit nutzen.
Es einfach mal pauschal abzulehnen, es würde nicht in Frage kommen, zeugt leider nicht gerade von Weitsicht.

Ich habe seit mehr als 10 Jahren die Möglichkeit in die PKV zu wechseln, das würde mir aber im Traum nicht nochmal einfallen dies zu tun.
Ich war 2 Jahre in der PKV da ich mal zu 70% Beihilfe berechtigt war.
Es mag ja manchmal schön sein wenn man den Popo gepudert bekommt mit Extra Wartezimmer mit Ledersesseln, medizinisch notwendig ist das aber nicht.

Es ist ein Irrglaube zu denken man bekommt als Privatpatient eine bessere medizinische Versorgung.
Was man mehr bekommt sind mehr unnötige Untersuchungen und fragwürdige Diagnose Methoden.
Da wo es wirklich wichtig ist, ist die gesetzliche KK sogar oft besser als eine PKV.

Auf Kosten bleibt man gerade bei der PKV auch sehr oft sitzen.
Da sogar oft ziemlich unerwartet, bei der GKV weiß man von Anfang an was man extra bezahlen muss, bei der PKV stellt sich dass oft erst später heraus ;-)

Aber ich weiß, mein Geschreibsel wird nicht viel bringen, auch auf meiner Arbeit sind die Pling Pling Prestige Jung Singlemänner absolut lern und beratungsresistent.
Dann wenn sie merken, so zwischen 40 und 50 Jahre, sie wurden voll verarscht in der PKV ist es zu spät und jede Möglichkeit der Rückkehr in die GKV ist Ihnen verwehrt.

Gruß
Demy