Aufhebungsvertrag nach Elternzeit - Sperre ALG?

Hallo zusammen,

meine Elternzeit endet im August, mein Sohn geht dann vormittags in den Ki-Ga. Mein Arbeitgeber kann mich aber weder Voll- noch Teilzeit beschäftigen (ich war Vollzeitkraft). Er wird mir einen Aufhebungsvertrag erstellen, der normalerweise zur Folge hat, dass mein eine 3-monatige Sperre bei der Zahlung von ALG hätte. Aufgrund der Tatsache, dass ich aber eine Teilzeitstelle suche, wenn ich mich arbeitslos melde, würde es keine Sperre geben. STIMMT DAS? #gruebel Wäre super, wenn mir jemand das beantworten könnte. Bin gespannt aus Antworten.

Gruss,

Tina

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hi!

bei einem aufhebungsvertrag bekommst du in der regel eine sperre - egal ob du dich arbeitslos meldest oder nicht.

einzige ausnahme ist, wenn der aufhebungsvertrag fristgerecht (kündigungsfrist!) endet. endet er nicht fristgerecht (wobei da vielleicht der kündigungsschutz noch eine rolle spielen könnte), dann bekommst du bis zum zeitpunkt der fristgerechten "kündigung" keine leistungen.

beispiel:
ich hatte eine kündigungsfrist von 3 monaten. habe im juni einen aufhebungsvertrag gemacht zum 30.09. -> frist war eingehalten und ich bekam übergangslos alg1 ab 01.10.
allerdings war auch in der bescheinigung fürs aa aufgeführt (und im vertrag vermerkt), dass die aufhebung fristgerecht erfolgte.

so war es zumindest 2003....

gruß
kim

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Hallo Kim,

danke für deine ausführliche, schnelle Antwort.

Ich habe sofort meinen Chef angerufen und ihm gesagt, dass er das Datum des Aufhebungsvertrages auf Ende April zurückdatieren soll. Ich habe keinen schriftl. Vertrag (meine Kolleginnen auch nicht), daher habe ich vorsichtshalber 3 Monate als Küngigungsfrist gerechnet. Glaubst Du, dass es schwierig werden könnte beim A-amt, wegen des fehlenden Vertrages?

Tina

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glaube nicht, dass es da probleme gibt. dann hast du halt nur die gesetzliche kündigungsfrist (vier wochen).

gruß
kim

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Hallo Tina,

bin der Meinung das man wärend der Elternzeit nicht gekündigt werden kann, es also auch keinen Aufhebungsvertrag geben kann. Auch die "Ausrede" du willst Teilzeit arbeiten wird wohl vom Amt eher nicht anerkannt. Gibt doch eine Regelung, das dir bei Betrieben über 15 Beschäftigten einen Anspruch auf eine Teilzeitarbeit zusteht.

Außerdem wird wenn du dich für Teilzeit arbeitslos meldest dein Arbeitslosengeld anteilig runtergerechnet.

Gruß Tina

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Hallo Tina,

es handelt sich um einen 5-Frauen+Chef-Betrieb, die Regelung "Teilzeit-Anspruch" trifft also leider nicht zu.

Entspricht denn ein Aufhebungsvertrag einer Kündigung?

Sollte ich mich dann besser Vollzeit arbeitslos melden? Problem ist, dass mein Sohn nur einen Vormittags-Ki-Ga Platz hat und ich niemanden in meiner Nähe habe, der Lennart nachmittags betreuen könnte.

Tina

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Hi!

aufhebungsvertrag kannst du jederzeit machen - ich war auch "theoretisch" in der elternzeit.

allerdings habe ich den vertrag zum ende der muschu zeit gemacht (datum). die dürfte bei dir ja rum sein. aber der vertrag darf ohnehin erst zum ende der elterzeit gültig werden. wann er datiert ist (sofern fristgerecht), ist m. wissens nach unwichtig.

im zweifel einfach mal einen anwalt fragen kostet nicht die welt.

wenn du dich vz arbeitslos meldest musst du nachweisen können, dass dein kind entsprechend betreut ist., da du ja stellenvorschläge bekommst (bekommen solltest). wenn du dann ablehnst, weil dein kind nicht betreut ist, gibts ne sperre (u.u.).

würde mich tz arbeitslos melden u. ggfs. ergänzend alg 2 beantragen.

gruß
kim

gruß
kim

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Wenn der Betrieb groß genug ist, dann hast Du einen Rechtsanspruch auf Teilzeit.

www.teilzeit-info.de

Die Arge geht zu Recht davon aus, dass Du in diesem Fall Deinen Arbeitsplatz nicht leichtfertig aufgibst.

Gruß

Manavgat

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Hallo!

Meine Freundin hat gerade das selbe erlebt und einen ABWICKLUNGSvertrag gemacht und dadurch KEINE Sperre beim Arbeitsamt bekommen!

Viele Grüße

Stinkesocke2000

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Hallo,

und wo genau ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag? Hat Deine Freundin diesen also aufgesetzt und von ihrem Arbeitgeber unterschreiben lassen? Ich denke nämlich, dass es so richtig ist und nicht dass der Arbeitgeber den Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag aufsetzt, oder? Meine Güte, dass ist ja vielleicht kompliziert!

Liebe Grüsse,

Tina