Elterngeldberechnung / Elternzeit nachträglich änderbar!??

Ich bin derzeit ein wenig durcheinander.

Unser 3. Würmchen kommt ungeplant wahrscheinlich am 10.04.2016 auf die Welt. Ich habe eins bei Würmchen Nr. 2 nur ein Jahr Elternzeit beantragt (geb. 10.07.2013), jetzt ist mir bewusst geworden, dass wenn ich 3 Jahre Elternzeit genommen hätte, diese ja jetzt noch laufen würden und so das Elterngeld nach den 12 Gehältern vor der Geburt von Würmchen Nr. 2 berechnet worden wären, oder!?? Da habe ich Vollzeit gearbeitet, meine Situation mit 3 Kindern, würde sich also finanziell für das nächste Elterngeldjahr sehr verbessern.

Nun meine Frage auf den Tipp einer Freundin hin .. kann ich die Elternzeit nachträglich bei meinem Arbeitgeber ändern, sodass die Elterngeldstelle die Berechnungsgrundlage der Vollzeitbeschäftigung heranziehen würde (vor Kind Nr. 2) oder ist denen auch bekannt, dass ich nur 1 Jahr in Elternzeit war .. weil Elternzeit und Elterngeld ja grundsätzlich etwas anderes ist. Ich habe soeben noch einmal in den Antrag geschaut und da steht ja nur, dass ich 12 Monate Elterngeld beantrage und dies mir nicht hälftig auszahlen lassen möchte.

Tatsächlich habe ich aber 1,5 Jahre beim Arbeitgeber beantragt, weil die Kita von Wurm Nr. 1 die Mäuse erst ab 1,5 Jahren aufnahm´ (nach neuer Gesetzgebung ja auch anders, aber egal) und drum hatte ich im Anschluss das Betreuungsgeld für 6 Monate bezogen und bin dann ab 01/16 wieder arbeiten gewesen, also 1,5 Jahre Zuhause mit Kind, dann bekam ich den Kitaplatz und konnte wieder arbeiten gehen. (30 Std.)

Kann mir irgendwer helfen???

Liebe Grüße und vielen lieben Dank!

Jessy

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Du bringst hier einiges durcheinander, Elterngeldberechnung hat nichts mit Elternzeit zu tun, sondern nur mit vorherigem Elterngeldbezug.

Auch hat deine angemeldet Zeit nichts mit dem beantragten Elterngeld zu tun, denn einzige Voraussetzung fürs Elterngeld ist, dass du nicht Vollzeit arbeitest, nicht, dass du in Elternzeit bist!

Sprich, ob du 1-3 Jahre Elternzeit hast hat nichts mit deiner Länge des beantragten Elterngeldes zu tun und interessiert die Elterngeldstelle auch nicht.

Also, die Idee deiner Freundin ist total idiotisch, weil sich nichts ändern würde an der Berechnungsgrundlage!

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HI

auch wenn Du 3 Jahre beantragt hättest, würde es Dir nichts bringen.

Es werden die 12 Monate vor der Geburt genommen ... es würde Dir nur was bringen wenn Ihr einen deutlich kürzeren Abstand hättet ... dann würde die Monate mit Elterngeld bezug rausgerechnet und mit "Gehalt" vor dem zweiten Kind ersetzt. (Ich hoff Du weißt was ich mein)

So ist es halt nun Dein Gehalt von der 30h/Stelle.

VG

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Danke für die Antwort, sehr lieb.

. . . aber wenn ich 3 Jahre beantragt hätte und mir das Elterngeld auf volle 3 Jahre hätte auszahlen lassen oder auf 2 und wäre das 3. noch mit Betreuungsgeld Zuhause geblieben, dann hätten sie doch meine 40 Stunden von vorher zur Berechnung heranziehen müssen, oder!??

Ist es wirklich richtig, dass wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage, das 3. auch noch dran hängen kann, aber wenn ich nur eins beantragt habe, auf die restlichen 2 automatisch verzichtet habe? Aber ich dachte Elterngeld und -zeit sind zwei verschiedene Schuhe!??

Auf jeden Fall habe ich gehört, dass ich lieber volle 3 Jahre Elternzeit beantragen sollte, davon aber nur eins auszahlen und Zuhause bleiben sollte . . dann gäbe es bessere Punkte für die Rente, weil ich dann im Rahmen der Elternzeit 30 Stunden arbeite oder so . .

Ich glaub, ich rufe morgen mal bei der Elterngeldstelle an und erfrage einiges.

:( . . bisschen durcheinander alles in meinem Kopf.

Trotzdem ganz lieben Dank schon einmal.

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". . . aber wenn ich 3 Jahre beantragt hätte und mir das Elterngeld auf volle 3 Jahre hätte auszahlen lassen oder auf 2 und wäre das 3. noch mit Betreuungsgeld Zuhause geblieben, dann hätten sie doch meine 40 Stunden von vorher zur Berechnung heranziehen müssen, oder!??"
Nein, der Elterngeldbezug liegt trotzdem maximal bei 12(14) Monaten und nur das wird ausgeklammert!

"Ist es wirklich richtig, dass wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage, das 3. auch noch dran hängen kann, aber wenn ich nur eins beantragt habe, auf die restlichen 2 automatisch verzichtet habe?"
Das ist UNsinn, du hast nur gesagt, dass du bis zum 2. Geburtstag keine weitere Elternzeit nimmst. Du kannst die Zeit dann später nehmen!

"Auf jeden Fall habe ich gehört, dass ich lieber volle 3 Jahre Elternzeit beantragen sollte, davon aber nur eins auszahlen und Zuhause bleiben sollte . . dann gäbe es bessere Punkte für die Rente, weil ich dann im Rahmen der Elternzeit 30 Stunden arbeite oder so . ."
Vollkommender Unsinn, ich frage mich immer, wer solche Weisheiten verbreitet, die Elternzeit hat nichts mit den Rentenpunkten zu tun!

"Ich glaub, ich rufe morgen mal bei der Elterngeldstelle an und erfrage einiges."
Die können dir zum meisten vermutlich nichts sagen, weil es nicht mit dem Elterngeld zu tun hat!

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Du würfelst glaube ich Elterngeld und Mutterschaftsgeld durcheinander. Wenn du jetzt noch in Elternzeit vom 2. Kind wärest, könntest du zum Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit beenden und damit bekämst du den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld entsprechend deines Vollzeitnettos. Für das Elterngeld zählen wirklich nur die 12 Monate vor der Geburt. Sonst würden ja Frauen, die 3 Jahre komplett zu Hause bleiben und kurz vor Ende der Elternzeit noch ein Kind nachlegen, wieder volles Elterngeld bekommen. Sie bekommen aber nur den Mindestsatz.

Du hast ja vermutlich einen neuen Vertrag über Teilzeit abgeschlossen. Das Gehalt ist dann auch relevant für Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Wenn ich richtig informiert bin, hast du damit, dass du weniger als 2 Jahre Elternzeit eingereicht hattest, auf den Rest verzichtet.

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"Wenn ich richtig informiert bin, hast du damit, dass du weniger als 2 Jahre Elternzeit eingereicht hattest, auf den Rest verzichtet. "
Da bist du falsch informiert, der Rest steht ihr noch zu, kann aber erst nach dem 2. Geburtstag genommen werden. Sie hat nichts weiter getan als festzulegen, dass sie eben nur x Tage in den ersten zwei Jahren Elternzeit nimmt und nicht mehr.

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Danke für die Aufklärung.