Laufende Provisionen während Elterngeldbezug

Hallo !

Ich hoffe, ich kann irgendjemanden hier finden, der ein ähnliches Problem hat oder einen ähnlichen Beruf wie ich.

Ich bin im Außendienst einer Bausparkasse als Handelsvertreterin nach § 84 HGB tätig. Ich erhalte meine Provisionen immer erst einige Monate nach Abschluss der Verträge ausgezahlt.

Beispiel: Ich schließe heute einen Vertrag mit Kunden ab und bekomme die Provision im Oktober. Dann beziehe ich allerdings schon Elterngeld. Nach Rücksprache mit der Elterngeldstelle wird mir das dann aufs Elterngeld angerechnet.

Und genau das ist der springende Punkt. Das sehe ich nicht ein, da es von meiner Zeit VOR der Elternzeit war als ich noch gearbeitet habe und ich während der Elternzeit nicht arbeite.

War schonmal jemand in dieser Situation bzw. ist gerade dabei dies für sich zu klären? Mich würde interessieren, wie es andere Unternehmen händeln, da mein "Arbeitgeber" sagt, dass er die Provisionen nicht stoppen und mir im Nachgang auszahlen kann.

Viele Grüße
Jules

1

Du bist als selbstständige Handelsvertreterin unterwegs?

Dann zählt das Zufluss Prinzip und die Elterngeldstelle hat Recht, sonst nicht. Und ob du das einsiehst oder nicht, ist ziemlich egal, das steht so im Gesetz und geht jedem Selbstständigem so ;)

Wenn du angestellt bist, dann sind deine Provisionen klar den Monaten zuzuordnen, somit muss die Elterngeldstelle sie bei der Berechnung anrechnen, aber es entstehen ja keine mehr im Elterngeldbezug, daher wird da nichts angerechnet.

2

Ja klar hat sie recht, das weiß ich ja.

Mir geht's aber darum, dass die Provisionen nicht ausgezahlt werden, sondern erst nach der Elternzeit, wenn ich nochmal arbeiten gehe.

Und deshalb wollt ich wissen wie es andere Unternehmen handhaben. Ob evtl auch das Provisionskonto im Voraus komplett ausgezahlt wird und ggfs Stornierungen im Nachgang zurückgezahlt werden.

3

Wie denn nun, bist du selbstständig, dann schreibst du einfach die Rechnung später, bist du es nicht, ist sie eben nicht im Recht, wenn die Provisionen klar Monaten zuzuordnen sind!

weitere Kommentare laden
9

Hallo,
das Problem hatte ich leider auch, dass während der Elternzeit im Nachgang Zahlungen gekommen sind, die ich nicht stoppen oder "pausieren" konnte.

Wenn dein Arbeitgeber die Zahlungen nicht verschieben kann, dann wird das Geld auf das Elterngeld angerechnet. Ich hatte noch gehofft, dass es nur für die Monate gilt, in denen das Geld kommt. Aber bei mir ist die gesamte Summe auf alle Monate angerechnet worden und ich musste viel zurück zahlen. :-(

LG,
B

10

Ja genau, ich habe halt jeden Monat fließende Zahlungen, die aus der Zeit vor der Elternzeit stammen.

Deshalb ärgert mich das so... Muss mich mal erkundigen wie es ist mit "Gewerbe ruhend stellen". Sowas in die Richtung gibt es auch.

15

Wenn du dein Gewerbe nicht angerechnet haben willst, dann muss es komplett abgemeldet sein im Elterngeldbezug, also keinerlei Ausgaben und Einnahmen, alles andere wird nicht anerkannt.

weitere Kommentare laden