Hallo zusammen,
ich bin arbeitslos und habe beim Arbeitsamt angegeben, dass ich dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung stehe. Da sich in ein paar Wochen wahrscheinlich vorübergehend die Betreuungssituation für meine Tochter ändern wird (meine Mutter muss ins Krankenhaus und kann die Betreuung meiner Tochter vorerst nicht mehr übernehmen), kann ich nur noch teilzeit arbeiten. Welche Konsequenzen hat das für das Arbeitslosengeld? Wird es gekürzt und muss ich vielleich sogar etwas zurückzahlen? Kann ich später wieder auf Vollzeit erhöhen, wenn ich dann immer noch arbeitslos bin?
Viele Grüße
Morina
Änderung der Verfügbarkeit bei ALG1
Du bekommst dann ab dem Zeitpunkt auch nur ALG1 für die Stunden, die du dich zur Verfügung stellst.
Danke für deine Antwort. Ich denke, ich werde das einfach ganz offen ansprechen. Vielleicht gibt es ja noch eine andere Lösung...
Dir Frage ist wahrscheinlich, wie lange "vorübergehend " ist.
Bei 2 Wochen glaube ich nicht, dass man das ummelden muss. Eine Tagesmutter könnte ja auch krank werden. Bei mehreren Monaten wohl schon.
Es läuft wahrscheinlich auf mehrere Monate hinaus. Mindestens 4 Wochen.
Wie lange ist denn vorübergehend, denn du hast ja theoretisch auch im ALGI-Bezug Anspruch auf Urlaub. Könntest den also im Zweifelsfall "nehmen"
Es wird mindestens ein Monat, eher noch länger sein...
Dann wird dir vermutlich nichts anderes übrig bleiben, als die Verfügbarkeit zu ändern. Wobei du evtl. gucken solltest, wieviel der Vater die Betreuung am Wochenende übernehmen kann z.B.
Das teilst du niemand mit. Sollte sich da dann doch eine Arbeit ergeben, dann ist deine Mutter eben kurzfristig ausgefallen, bzw. die Person, die die Vertretung übernehmen sollte.
Gruß
Manavgat