Elternbeitrag KiTa großes Wirrwarr

Hallo zusammen!

Ich hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen und Licht ins Dunkle bringen.

Ich wohne in Potsdam und habe einen 17 Monate alten Sohn. Dieser geht zur Tagesmutter, welche über einen Träger angestellt ist.

Dieser Träger berechnet auch die Elternbeiträge.

Ich erhalte BAföG und streite mich nun mit dem Träger über den Kinderbetreuungszuschlag.
Meines Erachtens nach soll dieser laut BAföG Regelung nicht angerechnet werden. In der Satzung steht :

§ 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)

[...]
(2) Der Zuschlag nach Absatz 1 bleibt als Einkommen bei Sozialleistungen unberücksichtigt. Für die Ermittlung eines Kostenbeitrags nach § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch gilt dies jedoch nur, soweit der Kostenbeitrag für eine Kindertagesbetreuung an Wochentagen während der regulären Betreuungszeiten erhoben wird.

Nachdem ich mich im Kita-Zuständigkeitsbereich informierte, würde ich von der Beraterin unterstützt in meinem Glauben.

Der Träger aber wies das ab, da jemand anderes für die Berechnung zuständig sei. Von dieser Person erhielt ich noch keine Rückmeldung.
Des Weiteren unterstellten sie mir nun, keine vollständigen Angaben gemacht zu haben. Ich müsse laut BAföG Bescheid Unterhalt von meinen Eltern erhalten, den sie jetzt nachberechnen wollen. Ich erhalte diesem Betrag jedoch nicht von meinen Eltern.

Ich bin grad völlig verzweifelt, da weder die Potsdamer Kitasatzung, noch andere Fachkräfte mich wirklich aufklären können. Nun habe ich Sorge, dass sie mit dem Unterhalt durchkommen könnten und uns eine große Nachzahlung droht.

Vielleicht weiß einer von euch mehr!
Vielen Dank

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In allen Fragen kann ich Dir nicht weiterhelfen, aber wenn Du laut Bafög-Bescheid Betrag x von Deinen Eltern bekommst, dann darf der Träger auch mit diesem Betrag rechnen. Ich weiß, dass Eltern manchmal nicht das zahlen, was einem zusteht, und dass man auch nicht immer gleich klagen will, aber die Einrichtung muss ja mit irgendetwas Greifbarem rechnen. Steht denn in Deinem Bafög-Bescheid etwas von "angerechnetes Einkommen der Eltern"?

In dem von Dir zitierten Paragraphen geht es um den Erhalt von Sozialleistungen - dabei darf der Kinderbetreuungszuschlag nicht angerechnet werden, wenn er zur Fremdbetreuung eingesetzt wird. Er bezieht sich nach meinem Verständnis aber nicht darauf, was eine Einrichtung zur Erhebung des Beitrags als Einkommen zugrunde legt.

LG

Anja

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Hallo Anja,

Danke für deine Antwort.

Ja, das anzurechnende Einkommen ist in dem Bescheid festgesetzt.
Ich bin diesbezüglich aber zwiegespalten, denn im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass bei jedem/r Student/in in der Erstausbildung einen Unterhalt von 710€ bei der Berechnung von Kitagebühren anzurechnen ist. Und dies unabhängig vom BAföG Bescheid.

Ich habe den Paragraphen anders verstanden. Bei dem auf den sich das BAföG bezieht geht es nicht nur um Sozialleistungen sondern um die Kostenbeteiligung bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Und das betrifft m.E. die Berechnug von Kita-Gebühren oder habe ich einen Denkfehler?

Ich weiß dass dieses Problem unmöglich in diesem Forum zu klären ist, ich hoffte nur, dass schon jemand mit dem Kinderbetreuungszuschlag konfrontiert wurde.

liebe Grüße

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Gruß

Manavgat

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