2 jährige elternzeit endet jetzt erneut schwanger

Hallo ihr lieben,

Ich hoffe ich kann mein Anliegen hier verständlich erklären:)
Ich bin grad in Elternzeit (2 jährige) die am 09.09 diesen Jahres endet. Heute haben wir erfahren das ich erneut schwanger bin was uns selbstverständlich sehr gefreut hat??
Wie ist es denn jetzt mit Elterngeld oder Mutterschaftsgeld etc fürs zweite Kind ? Ab wann wird gezahlt und wie berechnet sich das ganze überhaupt jetzt? Habe bei meiner ersten 1 Jahr Elterngeld bezogen seitdem bekommt sie jetzt nur noch Kindergeld . Steht mir dasselbe an Elterngeld zu ? Oder doch nicht weil ich zuhause war und nicht gearbeitet hab bis jetzt. Normalerweise wollte ich nächste Woche einen schreiben für meinen Chef fertig machen das ich im September wieder kommen werde???? Danke schonmal für die Antworten

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Verstehe die Frage nicht ganz.

Du setzt sich mit deinem Chef in Verbindung wegen deines Wiedereinstiegs , erzählst im von deiner Schwangerschaft und gehst einfach ganz normal arbeiten.

Der Rest ist wie beim ersten Kind, außer dass du weniger Elterngeld bekommst.

Was schwebte dir denn so vor?

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Ja stimmt aber bin gelernte zfa das habe ich vergessen zu schreiben arbeite in einer zahnarztpraxis da kriege ich direkt Beschäftigungsverbot :) da ich mich ja noch in Elternzeit des ersten Kindes befinde wie wird das denn alles berechnet und wie gehe ich denn jetzt vor? Nebenbei will ich natürlich alles schriftlich mitteilen da wir in streit geraten sind bevor ich beschäftigungsverbot hatte wegen der Schwangerschaft also wir haben keinen Kontakt deswegen will ich denen das per Postweg einreichen. Muss ich jetzt einfach schreiben das ich erneut schwanger bin und die Regeln dann das ganze oder erst meine Elternzeit beenden im schreiben ? Lg

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"Ja stimmt aber bin gelernte zfa das habe ich vergessen zu schreiben arbeite in einer zahnarztpraxis da kriege ich direkt Beschäftigungsverbot :) da ich mich ja noch in Elternzeit des ersten Kindes befinde wie wird das denn alles berechnet und wie gehe ich denn jetzt vor? "
Also erstmal bekommst du nicht automatisch ein BV, sondern nur wenn du arbeitest und wenn dein AG dir keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz bieten kann. Du kannst ja an der Anmeldung sitzen z.B.

Dann läuft es so, wie sonst auch, nach der Elternzeit gehst du wieder arbeiten, hat dein AG keinen Arbeitsplatz für dich, dann bekommst du ab da ein BV und dein normales Gehalt. Mutterschaftsgeld gibt es auch normal und wie gesagt, Elterngeld hat Monate mit 0 dabei!

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Wenn deine Elternzeit im September endet, dann musst du wieder arbeiten (wenn du nicht verlängerst), was also willst du sonst jetzt tun oder was denkst du, was passiert?

Mutterschaftsgeld läuft genauso wie Kind 1 ab und Elterngeld wird aus den letzten 12 MOnaten vor dem Mutterschutz berechnet, also alles, wo du nicht arbeiten warst und dein Kind über 12 Monate war, wird mit 0 eingerechnet.