LRS Therapie/Kosten/Steuerlich absetzbar?

Hallo und guten Morgen,

ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig mit meiner Frage.

Bei unserem Sohn hat sich eine Lese/Rechtschreibschwäche herausgestellt. Die Testung und Bescheinigung erfolgte von der Kinder/Jugendpsychologin der Caritas.

Jetzt haben wir Ihn für eine LRS Therapie angemeldet und werden die Kosten komplett selber tragen, da ich Ihn nicht für einen geringen Zuschuss von A nach B scheuchen werde, um nachzuweisen das er von einer seelischen Behinderung bedroht ist.

So jetzt allerdings meine Frage, die sich im WWW nicht so klar beantworten lässt. Kann ich die Kosten für die Therapie von der Steuer absetzen? Im Netz gibt es mehrere Antworten. Von: Man braucht ein amtsärztliches Attest bis: Jedwede andere Bescheinigung gilt auch#kratz

Hm... vieleicht habe ich Glück und jemand kennt sich mit der Thematik aus?

Danke vorab und einen sonnigen Tag:-D

LG

Silke

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Laut Urteilen verschiedener Gerichte sieht der Bundesfinanzhof inzwischen ein ärztliches Attest als ausreichend (frühere Entscheidungen pochten da noch auf amtsärztliche/MDK-Atteste-> Urt. v. 03.03.2005, Az.: III R 64/03).

Die Bescheinigung der Kinder/Jugendpsychologin der Caritas sollte daher ausreichen wenn es ein ärztliches Attest darstellt.

Aktuellste Entscheidung:

BFH erleichtert den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
Urteil vom 11.11.10 VI R 17/09
Urteil vom 11.11.10 VI R 16/09
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2012&nr=22960&linked=pm
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2012&nr=22979&linked=urt

https://adhs-zentrum.de/Recht/Legasthenietherapie-von-der-Steuer-absetzen.php

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Hallo Silke,
ganz ehrlich: so einfach ist es nicht. Wenn du wirklich sicher gehen willst, ruf einfach bei deinem Finanzamt an und frage, was die haben wollen und ob das, was du hast anerkannt wird und reicht.
Wenn du dort nicht anrufen willst, bist du mit einem amtsärztlichen Attest natürlich auf der sicheren Seite. Hast du Angst vor der Amtsärztin? Du bzw. dein Kind kennt die doch schon von der Einschulungsuntersuchung. Ich muss dort jedes Jahr mit meinem Jüngsten hin. Die Frau unterhält sich nur mit mir, schaut sich das Gutachten an, spielt kurz mit dem Kind und das war es schon.
Die Therapie selbst ist von der Steuer absetzbar - jedoch nur unter außergewöhnliche Belastungen. Das bedeutet, du musst erst einmal die Grenze der zumutbaren Belastung überschreiten, bevor das einen Effekt hat.

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Hallo Kati543,

danke Dir für die Antwort. Ich glaube ich rufe dann wirklich mal dort an und frage nach, was Sie gelten lassen.

Natürlich habe ich keine Angst vor der Amtsärztin:-D

Ich wäre nur froh, wenn ich keinen extra Termin dort machen müsste. Dank Ergotherapie und Logopädie für den Jüngsten und jetzt bald der LRS Therapie für den Grossen zusätzlich zur 28 Stunden Woche ist mein Zeitkonto recht ausgeschöpft:-D Da bin ich über jeden einfachen Weg froh....

Naja bei den monatlichen Kosten für die Therapie hat man die Grenze der zumutbaren Belastung ja recht schnell erreicht. Hinzu kommen ja alle weiteren aussergewöhnlichen Belastungen....

LG

Silke

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LRS ist ein Gummibegriff und bedeutet bei genauer Betrachtung: ein Kind kann nicht altersgemäß Lesen und/oder Schreiben (warum auch immer). Meistens sind die Schulen lehrschwach und die Kinder haben es einfach noch nicht oder falsch gelernt. Die Ursachen sind vielfältig.

Der Witz: bei einer Psychologin heißt es Therapie und kostet ein Schweinegeld. Problem hierbei ist, dass diese oft keine Ahnung hat vom System Schule und alle anderen Lernprobleme werden ausgeblendet. Es ist aber von der Steuer absetzbar. Bei uns (Nachhilfe) heißt es Förderunterricht, kostet 40 % des Psychologen, die Schulsituation wird ganzheitlich in den Blick genommen. Steuerlich absetzbar ist es nicht.

Testung und Fördermaterial sind die gleichen... Jetzt kannst du leicht ausrechnen, dass steuerliche Absetzbarkeit hier bedeutet, dass du insgesamt höhere Kosten hast, die bei dir verbleiben.

Gruß

Manavgat

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Hallo manavgat,

danke dir für deine Antwort. Ja da hast Du wohl Recht, dass das ein sehr schwammiger Begriff ist. Sie konnte auch keine Legasthenie bescheinigen, sondern nur eine Lrs, da der Test nicht hundertprozentig eindeutig war. Wie gesagt getestet hat die Psychologin der Caritas. Für eine sogenannte Therapie habe ich ihn bei der logopädischen Praxis angemeldet, wo er damals schon eine Sprachtherapie gemacht. Dort ist eine Therapeutin, die sich ausschließlich auf Lrs spezialisiert hat. Preislich gesehen lagen alle Möglichkeiten hier gleich und ich hoffe es war für unseren Sohn die richtige Entscheidung. Ansonsten blieb hier nur noch die sogenannte Hasenschule. Naja bzgl. Absetzbarkeit werde ich mich noch mal direkt beim Finanzamt erkundigen. Zuallererst muss ich ja erst mal die Bescheinigung in der Hand halten.

LG Silke