Falsche Steuerklasse! Rückwirkend ändern?

Guten Abend ihr Lieben,

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Im Internet gibt es viel zu lesen aber so richtig zu unserer Situation habe ich nix gefunden. Folgendes Problem:

Leider viel uns heute erst auf das mein Mann sein Lohn seit Anfang des Jahres mit der falschen Steuerklasse berechnet wurde. Uns ging dadurch sehr viel Geld verloren.

Kurz zur Situation, wir haben uns im Februar 2015 getrennt und ich habe beim Finanzamt ein Formular ausfüllen müssen in dem steht das wir uns getrennt haben. Extra dazu gab sie mir ein Formular mit zur Steuerklassenänderung. Dies habe ich aber nie ausgefüllt oder ähnliches.
Im laufe des Trennungsjahres haben wir uns wieder versöhnt und beschlossen wieder zusammen zuziehen. Dies haben wir im Februar 2016 auch getan. Wir sind aber davon ausgegangen, da keiner von uns die Lohnsteuerklasse geändert hat, das wir weiterhin in der 3 und 5 bleiben. Die letzten Monate aber viel immer mal wieder auf das mehr Geld fehlte vom Lohn.

Heute kam dies nun raus.

Können wir nun noch etwas tun? Wir haben uns gleich ans Finanzamt gewendet aber da war heute keiner mehr da. Haben nun eine Email hingeschrieben.
Kann man rückwirkend die Steuerklasse ändern? Weil wie gesagt, die Scheidung haben wir nicht durchgezogen sondern ganz im gegenteil.
Mich wundert es auch das die das ohne unsere Zustimmung einfach so ändern können.

Kann uns da eventuell jemand weiter helfen?

Vielen Vielen Dank ihr Lieben für eure Hilfe.

Beste Grüße
Frenzy

1

Großes Großes Sorry für die Fehler... Bin noch ganz Wirr vom heutigen Tag.

"Fiel" nicht "viel" ....

2

Das wird sich im Rahmen eurer Lohnsteuerjahreserklärung wieder ausgleichen. Letztlich ist die Wahl der Steuerklasse eh egal, da die tatsächliche Steuersumme gleich bleibt. Ihr werdet dann das zuviel gezahlte Geld wieder zurückbekommen

3

Hallo Frenzy, für das Jahr 2015 durftet ihr die Steuerklassen noch behalten. Ab dem 1.1.16 musstet ihr sie wechseln. Das wird das Finanzamt getan haben.

Entscheidend ist wann ihr euch getrennt habt. Stichtag ist der 31.12.. Ihr habt euch im Laufe des Jahres 2015 getrennt und dies mitgeteilt. Im Jahr 2015 fand daher noch kein "automatischer" Steuerklassenwechsel statt. Selbstverständlich hättet ihr freiwillig schon 2015 wechseln können (dann sinnvoll, wenn ihr die Kombi 3/5 hattet).

VG
B

4

Hallo,

für den Veranlagungszeitraum 2015 seid ihr verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Hier wird die tatsächliche Steuerschuld ermittelt. Ggf. müsst ihr Steuern nachzahlen bzw. ihr bekommt Steuern erstattet.

für 2016 könnt ihr jetzt einen Antrag auf Änderung der Steuerklassen stellen, der dann aber nicht rückwirkend zählt. Sprich: Antrag jetzt im Juni wirkt sich erst im Juli 2016 aus.

Wenn ihr wieder 3/5 habt, dann müsst ihr für 2016 in 2017 wieder eine Steuererklärung abgeben. Dann wird wieder die Steuerschuld für 2016 ermittelt und ihr bekommt die evtl. zu viel gezahlte Lohnsteuer (plus SoliZ plus Kirchensteuer) erstattet.

5

Die Steuerklasse ändert sich auch nicht erst mit der Scheidung, sondern schon in dem Jahr, wo man eben ab dem 1.1. nicht mehr als Ehepaar zusammenlebt. Bei euch also ab dem 1.1.16. die Änderung ist völlig korrekt. Da ihr nun doch zusammen seid, müsst ihr das auch dem Finanzamt mitteilen.

Da die monatlichen Steuerzahlungen nur Vorauszahlungen für die Jahressteuer darstellen, ist das kein Problem. Ihr macht einfach am Jahresende eine Steuererklärung (dazu seid ihr ja bei der Kombi 3/5 eh verpflichtet) und bekommt euer Geld wieder.