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Wenn ihr zusammen lebt, hast du wohl "teilweise" Pech gehabt. Dann wird zwar neu berechnet vom Jugendamt ABER da er dir ja effektiv nichts zahlt sprich ihr als Lebensgemeinschaft durchgeht, wird sich an ihrem Anspruch nichts ändern, bzw nicht viel.

Und da haben dann die anderen Recht, dann kannst du eben kein Jahr Heim bleiben, wenn ihr es euch nicht leisten könnt.

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Bei einem Netto von 1260,00 Euro zahlt er 241,00 Euro? Wie ist denn das zustande gekommen...er unterschreitet damit doch den Selbstbehalt?

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Wenn sein Selbstbehalt herabgesetzt wurde wegen dem Verdienst seiner Frau.

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"Wenn sein Selbstbehalt herabgesetzt wurde wegen dem Verdienst seiner Frau."

Wenn. Davon schreibt die TE aber nix.

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Dank seiner Ex. Aha.

Sag ich mal nix zu.

Zur Frage an sich: die Schulden, die Dein Kerl hat, sind egal. Dann kann er die halt nicht bedienen. Kindesunterhalt geht vor.

Warum kann sich dein Mann keinen zusätzlichen Minijob suchen? Das machen andere Geringverdiener auch nicht anders.

Schlussendlich: sollte das Geld nicht reichen, dann könnt Ihr ergänzendes ALG2 beantragen.

Gruß

Manavgat

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Hallo, in eurem Fall könnte sich eine Herabsetzungsklage lohnen (wenn es einen Titel gibt, wovon ich ausgehe).

Die Schulden mindern das Einkommen, wenn sie ehebedingt sind. Das weitere Kind ändert auch den Unterhalt.

Dein Partner sollte sich dringend einen Nebenjob suchen, das wird in Zukunft mit so wenig Geld nicht gehen.

LG