Elternzeit / Vätermonate - Habe ich das alles richtig verstanden !? Oo

Hallo zusammen,

meine Frau und ich bekommen im Dezember unser zweites Kind. Unser erstes wird im September 3.

Bei unserem ersten bin ich einen Monat nach der Geburt bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Das auch noch auf Monate. Ich war in der Woche weg und nur am Wochenende zuhause. Das ganze ging 8 Wochen. Bei unserem zweiten Kind möchte ich die 2 Vätermonate in Anspruch nehmen. Ich bin mir nur noch nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe.

Es dreht sich natürlich um das Geld, denn ich bin, zumindest zu 80%, alleinverdiener. Meine Frau ist kurz vor der Schwangerschaft arbeitslos geworden. Der Vertrag lief aus, sie war Teilzeitangestellte. Bis Oktober bekommt sie noch Arbeitslosengeld. Ich würde gern ab Geburt für zwei Monate zuhause bleiben, um mich um alle kümmern zu können. Jetzt blicke ich da aber nicht so ganz durch.

Ich bekomme für die zwei Monate 65% meines durchschnittlichen, in den letzten 12 Monaten verdientem, Nettoeinkommen. Soweit so gut. Was bekommt meine Frau? Wir möchten das Elterngeld auf 12x300 beantragen. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind das 2 Paar Schuhe. Sie bekommt 300€ und ich dazu noch die 65%, richtig?

Demnäch wäre das meine 65%
300€ Elterngeld
Kindergeld

Habe ich das soweit richtig verstanden? Versteht mich nicht falsch, aber ich möchte das vorher genau zusammenrechnen, da ich mir für die 2 Monate dann ggf. noch etwas ansparen muss, um das fehlende Geld etwas zu überbrücken.

Über Antwort freue ich mich riesig.

Grüße

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Wenn sicher ist, dass sie nur 300 Euro erhält, dann stimmt da so.

Bis wann hat sie Anspruch auf ALGI?
Wann würde der Mutterschutz beginnen?

Ich würde nämlich sonst evtl. auf eigenen Wunsch den Bezug des ALGI unterbrechen (trotzdem natürlich weiter suchen) und erst kurz vor dem Mutterschutz wieder aufnehmen, dann erhält sie Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI und die Zeiten, die sie zuhause ist zähen als Anwartschaftszeiten für das ALGI, so dass sie nach dem einen Jahr Elterngeld wieder neuen Anspruch auf ALGI hat für immerhin mindestens 6 Monate.

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Vielen Dank für die Antwort.

In wie fern sicher? War es nicht so, dass man sich das ganze aussuchen kann? 12x300 oder 24x150?!

Sie hat Anspruch auf ALGI bis Januar 2017. Ab dem 1.11 beginnt der Mutterschutz. Ist es so das die ALGI Monate in Mutterschutz nach diesem wieder in Anspruch genommen werden können? So war ich nämlich auch informiert. Beim Amt sagte man uns jedoch, dass die Monate 11-01 dann verfallen. Was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann.

Danke für deinen Tipp mit der Unterbrechung. Dem gehen wir definitiv mal nach.

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Wenn sie Mutterschaftsgeld erhält gibt es weder 12x300 noch 24x150 Euro, die Frage ist nur, ob es mehr als 300 Euro gibt beim Basiselterngeld, weil ja in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz scheinbar doch Einkommen vorhanden war.

"Ist es so das die ALGI Monate in Mutterschutz nach diesem wieder in Anspruch genommen werden können?"
Ja, wenn noch kein neuer längerer Anspruch entstanden ist, schon. Aber zeitgleich zum Elterngeld gibt's dann nur anteilig ALGI und nur mit Kinderbetreuung.

"Beim Amt sagte man uns jedoch, dass die Monate 11-01 dann verfallen. Was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann."
DAs ist totaler Blödsinn, das ist natürlich nicht so, zumal ja gar nicht nur in Kalendermonaten, sondern taggenau gerechnet wird!

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Fast richtig, wenn es 2 Kinder sind bekommst Du natürlich auch 2 Mal Kindergeld.
Demnach wäre das dann Deine 65%
300€ Elterngeld Frau
2 Mal Kindergeld

Noch ein Tipp am Rande, ich würde das auf 2 getrennte Monate aufteilen.
Wenn Du 2 zusammenhängende Monate nimmst verlierst Du zum einen anteilig 1/12 Urlaub, da du zwangsläufig einen vollständigen Kalendermonat fehlen wirst und zum anderen ... was willst Du mit 2 freien Monaten mitten im Winter bei voraussichtlich scheiß Wetter in DE?

Bei einem Dezemberkind würde ich den 1. Lebensmonat nehmen; damit hat man dann schöne Lange Weihnachtsferien und kann danach erholt ins neue Jahr starten ... man verpasst auch nicht so viel, wenn der Betrieb z.B. sowieso Betriebsferien zwischen den Jahren macht bzw. da viele Urlaub nehmen. Es ist ein langer Urlaub zu Hause für dich.
Der 1. Lebensmonat sollte ausreichen, um Frau zu Hause mit Nr. 2 zu unterstützen.

Den zweiten Monat würde ich so planen, dass er in eure Urlaubszeit fällt. Also den 6. Lebensmonat für Urlaub vor den Sommerferien (Nebensaison bzw. Vorsaison; der/die Große ist ja noch nicht schulpflichtig) oder den 8. Lebensmonat für Urlaub nach den Sommerferien.

Kann aber natürlich auch sein, dass Du andere Gründe hast die 2 Monate zusammenhängend im Winter zu nehmen.

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Vielen Dank für die Antwort. Auf die Idee bin ich ehrlich gesagt noch gar nicht gekommen. Würde ja gut zum Sommerurlaub passen *g*

Aus welchem Grund verliere ich 1/12 meines Urlaubes? Und das nur bei 2Monaten hintereinander?

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Weiß nicht genau wo es steht ... Bundesurlaubsgesetzt ... wenn man einen vollen Kalendermonat dem AG nicht zur Verfügung steht, verliert man anteilig einen Monat Urlaubsanspruch, also 1/12.
Wenn man auch nur einen Tag in dem Monat gearbeitet hat verliert man nix.
Steht irgendwo im Gesetz.

Sofern Du also die beiden Monate getrennt nimmst, verlierst Du nur Urlaub, wenn der Geburtstermin ganz ungünstig auf den ersten des Monats fällt. Dann hast Du vom 01. des Monats bis zum letzten des Monats Elternzeit/Elterngeld und verlierst entsprechend 1/12 Urlaub. Beim 2. Monat dann nochmal der 1/12 weniger Urlaub.

Aber welches Kind kommt schon am Monatsersten auf die Welt?
Wann ist noch gleich der Termin....

Wir machen es genau so wie oben beschrieben; Termin ist 11.11. und ich nehme den 1. Monat und voraussichtlich den 10. da wir in den Sommerferien fahren müssen; unsere Große ist schulpflichtig.

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Noch ein Hinweis wenn du Elternzeit/Elterngeld direkt nach der Geburt nimmst. Du kannst den Elterngeldantrag erst mit der Geburtsurkunde ein paar Tage nach der Geburt abgeben und die Bearbeitung dauert je nach Auslastung der Elterngeldstelle unter Umständen zwischen 3 Wochen und 3 Monaten ... daher kann es sein das ihr den Verdienstausfall erstmal mit Ersparnissen überbrücken müsst bis das Elterngeld auf dem Konto ist... Kindergeld ging bei uns recht flott aber inzwischen wird ja die SteuerID vom Kind zwingend benötigt da weiss ich nicht ob die Familienkasse das trotzdem schon bearbeitet, da solltet ihr ggf nachfragen.

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Vielen Dank für den Tipp, das hatten wir auch noch so im Hinterkopf.

Da ich mir aber die Monate ja legen kann wie ich will, könnte ich doch auch einfach die Lebensmonate 2 und 3, oder 4 und 5 nehmen. Da laufen die Gelder ja denke ich schon. Und das würde doch auch kein Verlust mit sich bringen, oder etwa doch?!

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Klar geht das.

Nur wird eben dann dein Urlaub um 1/12 gekürzt (aber immer bei zwei aufeinanderfolgenden Monaten).
Und der Vorteil, dass im 1. und 2. Lebensmonat die Mutter noch Mutterschaftsgeld hat und man somit insgesamt mehr Geld hat (wenn es denn erstmal gezahlt wird), ist dann natürlich weg.

Aber das ist es auch, wenn die Zahlung erst so wie bei uns nach dem Ende der Partnermonate kommt.

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