Beschäftigungsverbot bei befristetem Vertrag - wer ist zustäding?

Hallo ihr,

vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Mein Vetrag bei meinem AG endet am 31.08., Mutterschutz beginnt am 6.11. Nun wurde mir ein Beschäftigungsverbot meiner Ärztin ausgesprochen.

Die Krankenkasse sagt ich solle mich beim Arbeitsamt melden, das Arbeitsamt meint es wäre aufgrund des Beschäftugungsverbotes nicht zuständig. Was ist denn nun richtig? Ich war der Meinung, dass ich in dem Fall bis zum Mutterschutz Krankengeld bekommen würde und im Mutterschtz dann ebenfalls die Höhe des Krankengeldes. Ich weiß nun gar nicht weiter. Wer ist nun für mich zustädig und was bekomme ich? Mir muss doch irgendwer ne vernünftige Aussage geben können...

Liebe Dank und Grüße
Jenny

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Die Frage ist doch, was du von der Stelle wissen willst!? Das geht aus deinem Text nicht hervor. Deine Befristung endet Ende August, dann ist es zu Ende. Bis dahin erhältst du aber weiter deinen Durchschnittslohn vom AG und danach bist du arbeitslos.

Wenn du arbeitslos bist, aber gleichzeitig ein BV hast, bist du wohl kaum vermittelbar. Beim Arbeitsamt melden musst du dich trotzdem am besten jetzt schon. Mutterschaftsgeld wirst du nicht bekommen, da du dann voraussichtlich in keinem Arbeitsverhältnis stehst.

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Was steht das BV? Am günstigsten wäre es, wenn es nur bis zum 31.8. geht und ja, egal was die Agentur für Arbeit sagt, dort hättest du dich längst melden müssen.

Die Agentur für Arbeit ist der Ansprechpartner nach diverse Urteilen, wenn du in einigen Berufen arbeiten könntest, wenn gar nicht, dann ist die KK der Ansprechpartner, dann gibt es Krankengeld.

Und ja, deine Info stimmt, lass dich da bloß nicht von dem erstbesten KK-Mitarbeiter abwimmeln, die haben meist keine Ahnung, wende dich da an de Vorgesetzten!

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Hi susannea,

Danke für deine Antwort. Mit dem Arbeitsamt war im vorwege schon alles geregelt. Hatte mich die 3 monate vorher dort gemeldet und hätte dementsprechend Arbeitslosengeld bekommen. Das BV kam erst jetzt. Deswegen die Verwirrung.

War vorhin nun noch persönlich bei der Krankenkasse und wie schon angenommen, ich bekomme dann Krankengeld. Also alles gut. Nur traurig, das einem am Telefon immer was ganz anderes gesagt wird.

LG Jenny

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" Nur traurig, das einem am Telefon immer was ganz anderes gesagt wird."
Das kann dir auch vor Ort passieren, je nach dem wieviel Ahnung der Antwortende gerade hat.

Mir hat beim 2. Kind einer Erzählen wollen, sie haben nicht mindestens 6 Monate gearbeitet, sie erhalten kein Mutterschaftsgeld.

Aha, Quelle konnte er natürlich keine nennen, denn es war ja murks ;)

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Hallo,

bei mir war es damals ähnlich. Mein Vertrag war bis 31.08. befristet, Mutterschutz hat mitte/ende Dezember angefangen.

Im Juni habe ich ein BV bekommen, die Krankenkasse hat gesagt ich muss mich ans Amt wenden (hatte ich ja sowieso schon weil ja befristeter Vertrag) und das Amt hat gesagt die Krankenkasse muss wegen des BV zahlen.
Am Ende hab ich aber dann bis zum Mutterschutz ALG 1 bekommen.
Ich hatte damals ein BV aufgrund meiner Tätigkeit als Kinderpflegerin im Kiga.
Mir wurde damals gesagt, es kommt darauf an, für was das BV zählt, ob eben nur für einen bestimmten Bereich (in meinem Fall Kiga, also hätte ich ja auch was andres machen können, somit musste das Amt zahlen) oder ob du gar nicht mehr arbeiten darfst, egal was, dann müsste die KK aufkommen.

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Hey :-)

Genau, ich bekomme Krankengeld, weil ich ein komplettes BV habe. Bin froh, dass ich das ganze doch so schnell klären konnte.

Danke für deine Antwort :-)