Beginn Elternzeit/Elterngeld

Folgender Sachverhalt:

Geburt war am 28.06.2016.
Mutterschutz geht also bis zum 23.08.2016, d.h. 8 Wochen nach Geburt.
Elternzeit der Mutter beginnt dann am 24.08.2016, korrekt?

Da es immer heisst, dass Elterngeld/Elternzeit für Lebensmonate des Kindes gezahlt werden, frage ich mich:

-Warum die Elternzeit dann am 24.08. beginnen kann und nicht am 28.08.?
-Wie es sich mit dem Starttermin des Elterngeldes verhält - ist dies auch der 24.08., d.h. analog zur Elternzeit?

Der Vater nimmt sich übrigens Elternzeit/Elterngeld für den zweiten und dritten Lebensmonat des Kindes, d.h. vom 28.7. bis zum 27.9.
Das würde dann ja bedeuten, dass die Termine/Zeiträume bei Mutter und Vater unterschiedlich sind?
Oder habe ich hier irgendeinen Denk- bzw. Verständnisfehler?

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Du vermischst Elternzeit und Elterngeld.

Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz , richtig. Anspruch hat jedes Elternteil 3 Jahre (wenn laufender Arbeitsvertrag besteht).

Elterngeld hast du Anspruch an Geburt und wird in Lebensmonaten ausbezahlt. Durch dein Mutterschaftsgeld, sofern höher als das Elterngeld, bekommst du das erste Mal Elterngeld aber erst nach dem Mutterschutz ausgezahlt.

Dein Mann könnte seine Elternzeit auch anders aufteilen, aber da er ja Elterngeld in Anspruch nehmen möchte wird empfohlen, auch die Elternzeit nach Lebensmonaten zu nehmen, da es sonst zu Verlusten an Elterngeld kommt.

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Du hast ja schon ab geburt quasi elternzeit. Nur dass du da noch im mutterschutz bist. Dein mann könnte theoretisch ab geburt genau zwei monate nehmen.

Das klappt alles von alleine.

Mach dir keine sorgen. Gib alles ab, was zu erledigen ist und genieß dein wochenbett.
Glückwunsch und entspann dich

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Elternzeit beginnt bei Frauen nie mit der Geburt.

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Wie fühlt sich den der unterschied zwischen mutterschutz und elternzeit an?! Quasi sagt schon alles. Ich habe geschrieben, dass sie im ms ist...

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Konkret gefragt:

Was schreibe ich z.B. in den Antrag auf Elternzeit für meinen Arbeitgeber:

Elternzeit ab 24.08. oder ab 28.08.? Beim 24.08. würde die Elternzeit ja nicht mit einem neuen Lebensmonat des Kindes beginnen und ein anderes Startdatum haben als der Beginn des Elterngeldes (28.08.).
Wie werden diese drei "fehlenden" Tage dann bezahlt? Über Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder garnicht?

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In die Anmeldung für den AG schreibst du natürlich den Tag nach Ende des Mutterschutzes, kannst aber auch einfach "im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist " schreiben ohne genaues Datum.

Elterngeld bekommst du natürlich einen Teilbetrag für den 2. Lebensmonat, da ja paar Tage übrig bleiben zwischen Ende Mutterschutz und Anfang 3. Lebensmonat. Das bekommst du taggenau.

Aber hast du nicht deine Anmeldung für die Elternzeit schon längst beim AG abgegeben???

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Ok, so macht es Sinn. Den Antrag hatte ich schon eingerreicht, habe aber bemerkt, dass das Enddatum der EZ falsch war. Es war noch ein Datum anggegeben, was sich nach dem ET gerichtet hat. Deshalb muß ich jetzt noch eine korrigierte Fassung abgeben.