Elterngeld bei Mischeinkünften

Ich bin sowohl freiberuflich tätig als auch in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Zwillinge werden im Oktober 2016 geboren, also gilt das Jahr 2015 für die Berechnung. Nun habe ich auch meine Steuererklärung vorliegen, bin jedoch ratlos in welche Spalten ich genau schauen muss, um mein Elterngeld abzuschätzen.

Ich musste eine Steuerrückzahlung leisten - ziehe ich diese noch ab von meinem freiberuflichen Einkommen, um meine Einkünfte für das Elterngeld zu berechnen?
Werden die realen Werbungskosten, wie aus der Steuererklärung ersichtlich, von meinen Einkünften abgezogen? Ich hatte wegen einer nebenberuflichen Ausbildung extrem hohe Werbungskosten, die weit über die Pauschale hinaus reichen. #schwitz

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Für die freiberuflichen Einkünfte zählt der Steuerbescheid, für den Rest die Einkommensabrechnungen (also ohne Werbungskosten außerhalb der Pauschale).

Die Steuern musst du natürlich noch abziehen, erst dann hast du den Gewinn.

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Wenn ich Dich richtig verstanden habe, gelten also auch bei mir die pauschalen Werbungskosten wie bei allen?

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Bei den nicht-selbstständigen Einkünften ja, bei den Selbstständigen zählt nur der Gewinn laut EÜR.

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