Frage zu Gehalt im BV nach bzw in Elternzeit der ersten SS?

Hey Mädels ,
Vorab bevor ich gesteinigt werde und man mir sagt ich hätte ja keine Arbeitsmoral und wäre faul (hier öfter gelesen )ich komme so oder so sofort wieder ins BV,da wir mit giftigen Substanzen arbeiten .wie auch schon bei meiner ersten SS.jetzt ist meine Frage folgende:ich muss Anfang 2018 wieder arbeiten (2 Jahre Elternzeit )und wir wollen ein zweites Kind .was wäre wenn ich beispielsweise meinen ersten Arbeitstag hätte und wäre dann zB in der 8 SSW .ich würde natürlich wieder direkt ins BV fallen .wie wäre dann mein Gehalt ?einige sagen ich müsste 3 Monate voll arbeiten um mein volles Gehalt im BV zu erhalten ,andere sagen ich müsste nichtmal 1 Tag arbeiten ,die SS verkünden würde alleinig ausreichen .ich möchte das natürlich möglichst schlau lösen ,auch wenn man es nicht so genau planen kann .aber mein AG hat schon versucht mich bei der ersten SS loszuwerden und ich bin dort sehr unglücklich .ich möchte daher versuchen direkt in der Elternzeit nochmal schwanger zu werden um mir dann danach etwas Neues zu suchen .LG

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Hallo .ich habe auch mehreres gehört. Habe aber auch gelesen,das die 3 Monate vor Schwangerschaft als BERECHNUNG genommen werden. Das heißt die wollen ja deinen ET wissen und rechnen die Monate zurück. Also ist es egal ob du einen Tag arbeiten warst die rechnen dann nochmal die 8 Wochen zurück und davon ausgehend die 3 Monate.

Bei mir wären das dann die Monate April Mai Juni weil ich im Juli schwanger geworden bin,auch wenn ich es noch nicht gemeldet habe.

Aber andere schrieben auch,du musst keinen Tag arbeiten und es zählen die Monate vor der ersten SS,also wie damals schon.

Das habe ich im Internet gefunden:
Zunächst benötigen Sie den genauen Beginn der Schwangerschaft. Diesen entnehmen Sie dem Zeugnis des Arztes oder der Hebamme. Ist kein Datum angegeben, rechnen Sie vom voraussichtlichen Geburtsdatum (das immer angegeben ist) 280 Tage zurück.
Anschließend ermitteln Sie den Referenzzeitraum für das Entgelt, also entweder die 3 Monate oder die 13 Wochen. Der Zeitraum endet am letzten Tag des Monats, der dem Eintritt der Schwangerschaft vorausgeht, um 24 Uhr. Von diesem Zeitpunkt aus rechnen Sie 3 Monate oder 13 Wochen zurück.

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Ich bin jetzt direkt nach der EZ ins BV mit dem 2. Kind gefallen und erhalte das gleiche Gehalt wie im BV mit dem ersten Kind.

LG
Mrsflorida mit Zwerg (11 Monate) und Ü-Ei (12+2)

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Hattest du denn 1 oder 2 Jahre Elternzeit?

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Eigentlich 2. Habe die EZ aber jetzt doch nach einem Jahr beendet und bin wieder Vollzeit angestellt im BV.

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huhu kann dir die frage leider nicht beantworten aber was mich wurmt ist das du dann noch ein kind willst weil dir deine arbeit nicht gefällt........

so liest es sich.

woher willst du dann eigenltich wissen das es wieder sofort klappt mit ss werden. vielleicht wollt ihr dann auch kein 2. ,ehr da euer erstes vielleicht sehr anstregend wird?weiss man alles nicht

finde immer diese planungen im vorraus nicht toll wenn noch nicht mal das erste auf der welt ist !!

du kannst dir auch in deiner elternzeit schon einen neuen job suchen . denn viel geld ist es nicht . da du ja jetzt schon 2 jahre zuhause bleiben willst.

dein chef könnte dir auch jetzt schon sagen das er dich nicht weiter beschäftigt nach 2 jahren.

finde es immer unfair wenn man nicht mit offenen karten spielt geld kassiert und den arbeitgeber veräppeln will.

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Wieso kann der Chef sagen er beschäftigt sie nicht weiter nach 2 Jahren? Wenn sie einen Festvertrag hat,kann sie der Chef nicht so einfach kündigen.

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Huhu ..natürlich will ich nicht nur deswegen ein Kind .ich möchte generell ein zweites Kind ,zeitnah.da es mir aber bei meinem aktuellen AG nicht gefällt ,möchte ich es dort machen ,um dann beim nächsten richtig durchzustarten beruflich .wenn ich den AG wechsle ,möchte ich beim neuen AG nicht nach 1 Jahr arbeiten schwanger werden .ich möchte dann neu anfangen und kein Kind mehr bekommen ,also nicht mehr ausfallen .was hätte es für einen Sinn sich jetzt mit Kinderwunsch einen neuen AG zu suchen .zumal es finanziell gesehen auch ein Nachteil wäre ,weil ich dann nur noch Teilzeit arbeiten möchte und kann und daher auch nur das Elterngeld einer Teilzeitstelle bekomme .

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Hallo. Ich hoffe ich kann dir weiter helfen.
Bei mir ist es genau so gelaufen.
Meine Tochter wurde im April 2015 geboren.
Elternzeit hatte ich 1 Jahr.
Im Februar 2016 wurde ich erneut schwanger.
Seit meinem ersten offiziellen Arbeitstag im April bin ich bereits wieder im bv. (genau wie bei dem ersten Kind)
Gehalt bekomme ich sogar mehr als in der ersten ss denn ich bin im Februar 2015 in die nächste gehaltsklasse gerutscht und dieses festgehalten bekomme ich.

Resturlaub aus der ersten ss bleibt bestehen.
Du könntest nur Pech haben wenn es klappt mit der zweiten ss das du weniger elterngeld bekommst aufgrund der 12 Monate Berechnungsgrundlage.

Ach und kündigen in der elternzeit kann dich dein Arbeitgeber nicht. Auch nicht die Kündigung aussprechen für nach der elternzeit. Das ist nicht rechtens...
Er darf die Kündigung erst an deinem ersten Arbeitstag nach der elternzeit aussprechen... Und wenn du da bereits schwanger bist ist ja alles gut.
Hoffe das hilft dir
Lg Magda

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Du musst deinem AG ja irgendwann mitteilen wie viele Stunden du nach der Elternzeit arbeiten willst.

Also angenommen du teilst 3-6 Monate vorher deine neue Arbeitszeit mit und wirst danach schwanger bekommst du das Geld für die Stunden die du angegeben hast!

Falls du ss wirst bevor irgendetwas über deine Stunden vereinbart war dann bekommst du das was du vor der Elternzeit bekommen hast.

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Okay ..Er möchte mich nur Vollzeit zurücknehmen ,wie eine weitere Mutter im Betrieb auch (vermutlich sein Weg um Schwangere loszuwerden).Also komme ich Vollzeit zurück .Gilt das denn auch nach 2 Jahren Elternzeit ?Das ist halt meine Frage.Hab ja zwei Jahre Elternzeit,beziehe im ersten Jahr Elterngeld und habe dann im zweien kein Einkommen .Wenn dann mein erster Arbeitstag käme ,dann hätte ich ja im Prinzip 3 Monate davor kein Einkommen gehabt .Jetzt ist halt meine Frage ob ich ersteinmal 3 Monate arbeiten müsste um meinen vollen Lohn zu bekommen .Man wird nirgends schlau .

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Nein, du bekommst sofort dein Geld!!!

Es gibt keinerlei andere Grundlage. Sowas hab ich auch noch nie gehört.

Hatte die gleiche Situation wie du, war keinen Tag arbeiten, beziehe meinen vollen Lohn. Bin allerdings Beamtin!

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Das ist egal wie lange du Elternzeit nimmst, du könntest auch 3 Jahre nehmen und bekämst dein Vollzeitgehalt im BV. Wenn es während deiner Elternzeit Lohnerhöhungen gab bekommst du diese auch.

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Ich danke dir :-)

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IN der Regel sind es drei Monate, aber du bist nicht die Regel, du würdest das selbe Gehalt bekommen, wie jeder in vergleichbarer Position oder du vor der 1. SS.