Elterngeld-Ermittlung

Juhu :-)

muss mal zum Elterngeld-Rechner was erfragen:

Es zählen ja die 12 Monate BEVOR man in Mutterschutz ging - also ich bin seit Mitte Juli im Mutterschutz, dann zählen ja die Monate 07/2015 - 06/2016, richtig?

Seit dem Monat 10/2015 bin ich in Steuerklasse 3, zuvor Steuerklasse 1.

Werden dann die Monate 07 - 09/2015 für die Berechnung des Elterngeldes auch als Steuerklasse 3 zugrundegelegt?
Oder zählt das tatsächlich erwirtschaftete Nettoeinkommen - sprich, kann ich einfach mein Netto aus den 12 Monaten addieren, den Durchschnitt nehmen und dann davon 65 % als Elterngeld zugrundelegen?

Hinzukommt, dass ich noch einen Minijob habe, da ist Brutto = Netto und die Steuerklassenänderung hatte keinerlei Auswirkung. Wie ermittele ich hier das Elterngeld?

Und letzte Frage (die ich mir noch genau ausrechnen muss, erstmal rein theoretisch):

Im Minijob gab es eine Gehaltserhöhung, so dass für mich die Monate 08/2015 - 07/2016 rentabler für die Zugrundelegung fürs Elterngeld wären. Kann man das beantragen, dass sich die Monate verschieben, aufgrund einer Gehaltserhöhung?

Ganz lieben Dank für die HIlfe!!!

LG
Vivianna

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Ja es zählen dann als Bemessungszeitraum die Monate 07/2015-06/2016...

Es zählt die Steuerklasse die überwiegend vorherrschte also bei dir die 3.

Das Elterngeld-Netto welches für die Elterngeldberechnung aus dem Durchschnitt im Bemessungszeitraum gebildet wird, wird komplett eigenständig berechnet und hat nichts mit deinem tatsächlich erhaltenen Nettolohnzahlungen zu tun.

Die 12 Bruttogehälter werden addiert und durch 12 geteilt und damit das Durchschnittsbrutto ermittelt. Davon gehen pauschalisierte Prozentsätze für SV-Abgaben ab, die Werbungskostenpauschale wird abgezogen und die Lohnsteuerklasse die überwiegend im Bemessungszeitraum bestand angewandt. Aus dem dadurch ermittelten Elterngeldnetto wird dann dein Elterngeld berechnet.

siehe auch:
https://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
Dort gibt es auch einen Rechner.. sowie auch hier:
https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner

Es gibt auch Schnellrechner die mit dem Netto arbeiten die sind aber dann sehr ungenau...

Das Gehalt vom Minijob kommt soweit ich weiss dann auf dein restliches Brutto oben drauf und wird aber dann auch genauso wie dein restliches Gehalt behandelt und gesamtheitlich berechnet...

Du kannst auf die Ausklammerung des Monats 07/2016 mit formlosen Antrag verzichten, das gilt aber dann immer für beide Einkommen.... musst du durchrechnen ob sich das lohnt. Das Mutterschaftsgeld würde nicht mit als Einkommen in die Berechnung einfliessen sondern nur dein anteiliges Gehalt für 07/2016

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Herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung!!!!!
Dann mach ich mich mal ans Rechnen.... ;-)

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"Werden dann die Monate 07 - 09/2015 für die Berechnung des Elterngeldes auch als Steuerklasse 3 zugrundegelegt?"
Ja, daher nimmst du am besten den ausführlichen Rechner, der nicht nur überschlägt, wo du dein Brutto eingibst.

"Hinzukommt, dass ich noch einen Minijob habe, da ist Brutto = Netto und die Steuerklassenänderung hatte keinerlei Auswirkung. Wie ermittele ich hier das Elterngeld?"
DA wäre die Steuerklasse ja eh eine andere ;)
Aber auch da wird dann einfach das Netto genommen, weiß nur nicht, ob das bei der ausführlichen Berechnung einzubeziehen geht.

Sonst nimmst du das durchschnittliche monatliche Netto von dem Rechner und rechnest das durchschnittliche Netto vom Minijob dazu.

Bemessungsgrundlage ist immer bei beiden gleich, wenn du also nicht willst, dass der komplette Mutterschutz nich ausgeklammert wird (da ja Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss kein Einkommen ist), dann geht das nicht.

Ist eben nicht nur mit Rosinen rauspicken!