Geringfügig beschäftigt und krank aufgrund von Schwangerschaft

Hallöchen zusammen, ich hab ne frage bzgl. geringfügiger Beschäftigung und einer Krankmeldung aufgrund der Schwangerschaft. Ich arbeite auf 450€ Basis und bekomm kein Lohn wenn ich krank bin. Was ist wenn ich nun aufgrund der Schwangerschaft nicht arbeiten kann? Ich bin jetzt 29.ssw und weis zeitweise nimmer wie ich mich bewegen soll. Sollte ich nun in den nächsten Tagen von meiner Ärztin krankgeschrieben werden bis zum Mutterschutz bekomm ich dann trotzdem den Durchschnittslohn der letzten Monate da es aufgrund der Schwangerschaft ist oder bekomm ich dann nix?

1

Nein da bekommst du auch kein Geld, Krankmeldung ist Krankmeldung. Der Grund für die Krankmeldung ist da egal. Wie es bei einem BV ausschaut weiß ich nicht, würde mal nachfragen.

8

Sie muss bei Krankheit auch 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten, egal warum!

10

Ihr steht bei Krankheit generell Lohnfortzahlung durch den AG zu, ob schwanger oder nicht.
Ein BV ist aber nochmal etwas ganz anders als eine AU aber auch in dem Fall bekäme sie den Durchschnittslohn weiter.

Gruß,

W

weitere Kommentare laden
2

Dir steht aber Lohnfortzahlung zu. Ich bin nur nicht sicher wie lange. Aber frag am besten bei der Minijobzentrale nach!

5

Wenn sie nicht schwangerschaftsbedingt krank ist zb Grippe muss sie krankgeschrieben werden.

Sind deine beschweren schwangerschaftsbedingt musst du ein bv bekommen! In Fall 1 bekommst du 6 Wochen Lohnfortzahlung aber danach kein Krankengeld. In Fall 2 Lohnfortzahlung bis zum Ende des bv. Der AG ist dagegen abgesichert... Solange er dich angemeldet hat....

6

Auch bei schwangerschaftsbedingtes Beschwerden gibt es eine Krankschreibung! Das BV vom Arzt gibt es wenn medizinischen gesehen das Leben von Baby bzw. Mutter und Kind gefährdet ist.

3

Melde mich kurz zu wort. Google mal minijob und umlage 1 a oder b ... Weis ich leider nicht mehr genau. Mein Boss wollte nicht Zahlen.. Was er aber musste. Wenn die Voraussetzungen auf den Betrieb zutreffen bekommt er die Lohnfortzahlung nämlich von der Minijobzentrale erstattet. Glaube die Voraussetzung war unter 30 beschäftigte. Und darüber hat er genauso zu Zahlen. Ich habe damals bis jetzt das ganze den Anwalt machen lasse. Das Geld habe ich bekommen. Lg ela.. Mit Mausi 4 Wochen an der Hand

4

Falsch! Du musst trotzdem dein Durchschnittseinkommen erhalten. Wenn du Fragen hast www.minijobzentrale.de

Du hast alle Rechte wie Teil und vollzeit Kräfte! Lass dich nicht verarschen! Das gilt übrigens auch für Urlaub. Der muss auch bezahlt werden!

7

"Ich arbeite auf 450€ Basis und bekomm kein Lohn wenn ich krank bin. "
DAs ist ein Verstoß gegen das Gesetz und darf nicht sein.

"Was ist wenn ich nun aufgrund der Schwangerschaft nicht arbeiten kann? "
Musst du genauso Geld bekommen für 6 Wochen, wie bei jeder anderen Krankheit auch. Lohnfortzahlung bei Krankheit bis 6 Wochen darf der AG nicht ausschließen!

Da wird dann wohl nur ein Anwalt helfen!

9

Danke dir. ich wird wohl mal mein Chef drauf ansprechen wenn ich wirklich daheim bleiben muss. Als ich im März 3 Tage im KH war hab ich leider kein Geld bekommen. Auch net jetzt wo ich 2 Wochen Urlaub hab. Will mich ungern mit meinem Chef übern Anwalt drüber rumstreiten, da ich schon im April wieder bei ihm mit arbeiten anfang. Ich denk das is nicht unbedingt förderlich für das Arbeitsklima.

11

Du möchtest gerne weiter ausgebeutet werden?
Du hast sowohl gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub als auch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis 6 Wochen!

Gruß,

W

weitere Kommentare laden