Hallo ihr Lieben,
vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus und kann mir, bzw. meiner Freundin weiterhelfen.
Die Mutter meiner Freundin ist nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen, eine Pflegestufe ist bereits beantragt.
Die letzte Woche hat sie im Krankenhaus verbracht, ab dieder Woche hat sie ganz kurzfristig einen Platz im Pflegeheim bekommen.
Die Kosten dafür belaufen sich auf ca 3000.-€ im Monat. In der Familie hat keiner so viel Geld, dass die Kosten von denen übernommen werden könnte, auch bei der Mama selbst ist nichts zu holen.
Nun wird also beantragt, dass das Sozialamt in dem Fall die Kosten für das Pflegeheim übernimmt. Laut telefonischer Aussage dauert so eine Prüfung aber ca. 6 Monate - auch in diesen 6 Monaten muss der Platz natürlich bezahlt werden.
Weiß jemand, ob es hier eine Regelung gibt, wer in der Zeit die Kosten übernimmt, oder an wen man sich da wenden könnte?
Auch wenn alles Familienangehörigen zusammenlegen würden, soviel Geld haben sie einfach nicht.
Meine Freundin ist mit dem Nerven am Ende, ich würde mich freuen, wenn hier jemand Tipps für uns hat.
Vielen vielen Dank.
Kostenübernahme Pflegeheim
Hallo!
Die Pflegestufe ist ja schon beantragt und die zahlen auch Rückwirkend. Das ist schon mal der größte Batzen Geld, viele Pflegeheime warten auch, bis die Pflegestufe durch ist. Die restlichen Kosten müssten dann erst mal mit der Rente bezahlt werden.
Das heißt dann auch, schnellstmöglich die Wohnung und alles andere an Zahlungen kündigen, die Wohnung im Schnellverfahren ausräumen, und die Mutter kann die Miete natürlich nicht mehr zahlen. Nachdem bei ihr ja dann auch nichts zu holen ist, wird der Vermieter leer ausgehen, so schade das für den vermieter ist, aber wo nichts zu holen ist geht es eben nicht - und für Mietschulden haften nicht die Kinder. Sie sollten aber mit dem Vermieter reden, ob der die Einrichtung der Wohnung haben will um eventuell davon was finanziell zu verwerten oder ob sie lieber die Kosten für den Sperrmüll selber tragen sollen.
Wenn man dann Pflegegeld und Rente von den 3000 Euro abzieht, dann bleibt gar kein so riesengroßer Eigenanteil mehr, und wenn weder bei der alten Dame noch bei ihren Kindern was zu holen ist, dann muss das Sozialamt einspringen. Auch wenn die Bearbeitung etwas dauert kann man die Beschleunigen, indem man schnell bankunterlagen und Gehaltsnachweise der Kinder vorlegt.
Pflegeheime kennen diese Situation auch, und man kann die Dame ja schlecht unter eine Brücke schieben. Also bleibt sie im Heim, bis das endlich geregelt ist, und so lange bleibt das Heim halt auf den Kosten sitzen.
Super, vielen Dank für deine Antwort.
Mit einer aus dem Pflegeheim wurde schon gesprochen, die besteht darauf ihr Geld zu bekommen - meine Freundin will jetzt nochmal mit der Leitung sprechen.
Der Arzt vermutet, dass sie nur Pflegestufe 1 bekommen wird - wenn ich das richtig sehe, steckt da ja nicht sonderlich viel Geld dahinter. ( Selbstverständlich besser als nichts, aber bei Pfelgekosten von 3000 ja doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.. )
Ich hoffe, das klärt sich alles möglichst schnell :/
Nachdem sie im Pflegeheim ist, wird auch bei Pflegestufe 1 recht viel bezahlt. Wichtig ist halt wirklich, so schnell es geht die Wohnung zu kündigen.
Die Rechnung bekommt ja erst mal die alte Dame, und die kann halt eben nicht zahlen, daher wird das Sozialamt dann erst mal in Vorleistung gehen, sobald sie den Rentenbescheid und die Bankunterlagen haben.
und der Selbstbehalt bei kindern ist wirklich recht hoch, da kommt man gar nicht so schnell drüber. Nur sollte die dame ihren Kindern in den letzten 10 Jahren größere Werte geschenkt haben wird es schwierig. also etwa wenn sie schon vor jahren ihr haus überschrieben hat oder so.
Sie sollten doch bitte nicht die einfache Pflegekraft fragen, sondern die Heimleitung, das ganze ist ja sicher nicht der erste derartige Fall.
Und bitte, auch wenn das erste heim die Oma jetzt schnell genommen hat: das erstbeste muss nicht automatisch das BESTE Heim sein. Man sollte da schon bewusst gucken ob alles passt, das Zimmer ok ist, das Essen vernünftig schmeckt, es nicht überall nach Windeln oder desinfektionsmitteln stinkt, es vernünftige beschäftigungsangebote etc. gibt, die Oma auch ein wenig spazieren gehen kann oder einen Laden erreichen kann, um mal ne Flasche Shampoo zu kaufen oder eine Zeitschrift (das muss sie weiterhin selber zahlen und bekommt nur ca. 90 Euro "Taschengeld" das ist also schon sehr knapp und da wäre es wirklich eine Hilfe, wenn Deine Freundin ihr da mal helfen kann oder mal einen friseurbesuch zahlen könnte). Es gibt riesige unterschiede zwischen den Heimen und deren qualität, und macht schon ganz viel aus.
Bei meinem Vater war das erste Heim ziemlich unterirdisch, das Essen war scheuslich, kein garten, keine Möglichkeit spazieren zu gehen mit Rollator, und weil es ja Arbeit macht einen alten Menschen auf Toilette zu begleiten hat man ihm völlig unnötig Windeln verpasst. Beim zweiten heim war alles anders, wesentlich besseres Essen auf dem Level von einem Landgasthof, toller Garten und gute Wege zum Laufen, und man hat ihn zur Not auch 8 mal am Tag auf Klo gebracht. Auch wenn das Sozialamt zahlt hat man noch ein Recht auf lebenswerte letzte Jahre.
Wer ist denn der Betreuer oder ist sie geistig noch völlig fit?
Da sie so einen Notplatz bekommen hat ohne zuvor auf der Warteliste zu stehen, ist also völlig klar, dass sie pflegebedürftig ist. Das ist also nicht mal ansatzweise fraglich. Ich kenne es nur so, dass die Pflegekassen pro forma schon ohne Begutachtung die PS1 anerkennen damit die pflegebedürftige Person schon einmal ins Pflegeheim ziehen kann und sobald sie dort ist, kommt der Gutachter des MdK oder MEDICPROOF und schlägt der Pflegekasse die Pflegestufe vor. Ab dann zahlt die Pflegekasse schon einmal einen Teil der Kosten. Das Sozialamt wird parallel bei allen Angehörigen und natürlich vorrangig bei der Pflegebedürftigen selbst zunächst prüfen, ob sie leisten können. Allerdings ist der Selbstbehalt für Blutsverwandte Angehörige wirklich ziemlich hoch. Alles was angeheiratet ist, zählt gar nicht dazu.
Im Gegensatz zu dem bereits hier vorgeschlagenen... Der Status "Tochter" berechtigt keineswegs zur Wohnungsauflösung. Auch dann nicht, wenn die Mutter pflegebedürftig im Altersheim ist. Also "Hände weg!" vom Eigentum der Mutter. Sowas darf nur der gesetzliche Betreuer oder die Mutter selbst.
Also in wie fern sie geistig fit ist kann ich nur wenig beurteilen, ich habe sie lange nicht mehr gesehen. Nach Erzählungen würde ich sagen, dass dies sehr Tagesabhängig ist.
Einen gesetzlichen Betreuer hat sie nicht, die Tochter und der Sohn haben aber eine Betreuungsverfügung.
Die Wohnung kann aber auch von der Mutter selbst gekündigt werden, dass ist kein Problem. Sie hat mittlerweile eingesehen, dass sie Hilfe braucht.
Ich danke dir für eine Antwort, ich geb das alles meiner Freundin weiter & hoffe das da eine Lösung gefunden wird.
Die Betreuungsverfügung ist nur für ein Gericht interessant, wenn ein Betreuer bestellt werden soll. Ansonsten hat sie keine Wirkung.
Die Kinder können ja alles vorbereiten und im Namen der Mutter (Vollmacht) handeln, wichtig ist einfach, dass die Mutter unterschreibt.
Laut telefonischer Aussage dauert so eine Prüfung aber ca. 6 Monate - auch in diesen 6 Monaten muss der Platz natürlich bezahlt werden.
Weiß jemand, ob es hier eine Regelung gibt, wer in der Zeit die Kosten übernimmt, oder an wen man sich da wenden könnte?
Die Rechnung geht ja immer an den Pflegebedürftigen bzw. an den Ehemann der Frau. Nicht an deine Freundin. Wenn die Frau die Rechnung nicht bezahlen kann, wird sie sie auch nicht bezahlen. Außer dem Ehemann (wenn es einen gibt) ist niemand sonst zahlungspflichtig. Das Sozialamt springt für die Kosten ein, behält aber die Rente und was sonst zu holen gibt, bis auf ein Taschengeld.
Später wird das Sozialamt bei den Kindern der Frau nachfragen, ob sie sich an den Kosten beteiligen können, bzw. ob es in den letzten 10 Jahren (?) Schenkungen gegeben hat oder ob noch irgendwelches Vermögen/Grundstücke/Auto zu holen ist.
Nächstes Jahr ändert sich ja einiges. Aber diese Jahr ist es eigentlich manchmal sogar besser nur die Pflegestufe 1 zu haben. Umso höher die Pflegestufe, umso höher sind die Heimkosten, da ja dort auch mehr geleistet werden muß. Und da ist der Eigenanteil bei Stufe 1 manchmal geringer als bei 2 oder 3.
Das Sozialamt muss sofort zahlen. Lasst Euch nicht unter Druck setzen und zahlt keinesfalls irgendwas. Eine Prüfung dauert keine 6 Monate, das ist schlicht Unfug.
Gruß
Manavgat