Klage gegen AG?

Huhu,
Lange war ich hier stimme Mitleserin. Aber vielleicht war ja schon jemand in der gleichen Situation und kann mir seine Erfahrungen berichten.

Ich war bis 30.8.16 in Elternzeit und habe jetzt noch Urlaub.
Anfang Juli Beantragte ich bei meinem AG die stundenreduzierung auf 25 Wochenstunden wegen meiner beiden Kinder (Montag bis Freitag je 5 Stunden von 8-13 Uhr) ab Oktober. Danach folgten Telefonate mit meinem AG in dem er mir einen aufhebungsvertrag anbot, welchen ich ablehnte. Er würde die Reduzierung ab Oktober befürworten, aber ich sollte trotzdem täglich mehrere Überstunden dazu machen für den Fall das mal keine Arbeit da wäre. Das geht aber mit der Kinderbetreuung nicht.

Jetzt im August kam die Ablehnung der Arbeitszeitverteilung und ich solle so flexibel wie die anderen sein.

Naja nun hat meine Anwältin vor 1 Woche Klage dagegen eingereicht.
Könnt ihr mir sagen wie das alles jetzt abläuft und ob ich da mit zu Gericht muss? Und wie ist es bei euch dann weiter gegangen? Seit ihr dann normal weiter arbeiten gegangen oder wurde das Arbeitsverhältnis durch den Vergleich beendet? Ich bin ja bisher ungekündigt (mein AG denkt anscheinend das ich selbst kündige).
Ich freu mich auf eure Antworten.

Lg

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Deine Anwältin hat Klage eingereicht? Warum? Du hast einen Vertrag mit einer gewissen Stundenzahl. Und wenn du diese Zeiten nicht erfüllen kannst, dann musst du eben in den sauren Apfel beißen und längere Betreuung organisieren oder dir einen passenden Job suchen. Du kannst deinen Arbeitgeber nicht zwingen, den bestehenden Vertrag abzuändern.

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So ein Unsinn - belies dich einfach mal im Teilzeit- und Befristungsgesetz!

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Ich hab mich vermutlich etwas blöd ausgedrückt. Der Chef hat das ganze, offenbar Fristgerecht, abgelehnt. Das ist sein Recht. Was wir nicht wissen ist, warum er das abgelehnt hat. Das wäre auch das einzige Mittel, wogegen sie angehen kann. Aber er muss die Arbeitszeit nicht senken, nur weil sie es will. Es muss auch machbar sein.

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Ich habe es gemacht und muss dir sagen, es hat in keinster Weise mein Arbeitsverhältnis beeinflusst.

Du lässt ja nur deine Rechte prüfen. und genau das finde ich richtig!

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Meine Mutter hat auch einmal klagen müssen, aber das hatte ebenfalls keinen Einfluß auf das Arbeitsklima.

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War bei meinem Mann auch so, ganz im Gegenteil, es kam nur positives bei rum, inklusive Gehaltserhöhung, Geschenke zur Geburt und diverse Zuschüssen.

O-Ton AG Ma musste es ja mal probieren.

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Das Arbeitsgericht wird in Kürze einen Gütetermin anberaumen. Ob du dann hingehen musst, hängt davon ab, ob das persönliche Erscheinen der Klägerin angeordnet wird. Wenn ja, dann ja, wenn nein, dann nein.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das Teilzeitverlangen nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Die Hürde ist hoch, aber nicht unüberwindbar. Es kommt auf den Betrieb und das Organisationskonzept an.

Sehr wahrscheinlich wird auch vor Gericht das Thema Aufhebungsvertrag zur Sprache kommen. Viele Arbeitnehmer lassen sich auf die Beendigung ein, denn eine Klage belastet das Arbeitsverhältnis. Ist aber kein Problem: ohne Klage hättest du kündigen müssen ohne Abfindung, mit Klage ist wahrscheinlich auch Ende, aber eben mit etwas Geld... Wichtig ist, den Aufhebungsvertrag (bzw. den gerichtlichen Vergleich) so zu gestalten, dass es zu keiner Sperrfrist beim ALG 1 Bezug kommt. Das bekommt man hin, man muss aber auf einige Details achten. Der Anwalt wird wissen, auf welche...

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Danke für eure Antworten.

Also es ging eigentlich nur um 1 Stunde weniger pro Tag bedingt durch Termine mit meinem großen. Arbeitszeit würde minimal später anfangen und ggf enden. vorher hatte ich auch nie in der Art Überstunden machen sollen, daher denk ich es ist nur eine Schikane. Es geht ja darum ich soll 5 Stunden arbeiten und für schlechte Zeiten täglich noch 2-3 Überstunden machen, wenn mal nichts reinkommt an Aufträgen. Grund für die Ablehnung waren im Grunde nur Angaben dazu das Aufträge fristgerecht erfüllt werden sollen, was aber vor der Elternzeit ja auch schon so war und da es nicht so extrem war. Klar gibt es Tage mit viel Aufträgen, aber die müssen eigentlich nicht am gleichen Tag erledigt werden. Mein Aufgabenbereich in dem ich zum Schluss hauptsächlich war, soll angeblich auch auf kurz oder lang wegfallen (ist es aber noch nicht und war früher auch immer gesagt und nie passiert).

Im Januar hatte ich meinem Chef auch nochmal wegen dem jetzigen Urlaub geschrieben. Prompt kam von ner Kollegin ne Nachricht, was ich mir einbilde für Weihnachten Urlaub einzureichen. Den hatte ich da aber gar nicht beantragen wollen. Mein Chef muss also mit ihr über die Email geredet haben. Datenschutz lässt da echt grüßen. Vom Chef kam die Antwort da im übrigen nach ner Woche.

Um auf die Beendigung zu kommen, hätte ich mittlerweile kein Problem, eben weil das Vertrauen weg ist nach der ganzen Sache. Ich find auch was neues und bin mittlerweile arbeitsuchend gemeldet um was anderes zu finden.

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Gütetermin. Persönliches Erscheinen zumindest des Klägers wird in 95% der Fälle angeordnet.

Ist der AG anwaltlich vertreten, bzw gab es schon eine Klageerwiderung?

Ablauf des Gütetermins: Eröffnung. Richter erklärt den Laienrichtern nochmal den Fall. Dann manchmal ein paar Fragen des Richters zur Sache "Frau Müller, hätten sie vorher schonmal gefragt ob Teilzeit ok ist?" usw. Nix tiefgreifendes.

Dann die Frage: besteht denn Bereitschaft für einen Vergleich.

Es folgt der türkische Basar. Verhandlungen usw. Aber: der AG oder Du kann natürlich auch von vornherein sagen "nein". Dann ist die Güteverhandlung gescheitert, ein neuer Termin wird vereinbart zur Hauptverhandlung und dann werden sich vorher Schriftstücke um die Ohren gehauen.

Du kannst natürlich sagen: "ich würd für xy€ das Arbeitsverhältnis beenden." Das ist nur nicht immer clever innerhalb des Prozess, da es die (nicht vorhandene) Motovation zeigt!
Lieber den Anwalt einweihen. Wenn der Richter fragt, "Frau Müller, was haben Sie sich denn so vorgestellt?" Ggf die Anwältin sprechen lassen.

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