Muss ich 450€ job kündigen?

Hallo zusammen,#winke

ich hab da mal ne Frage und vllt kann jemand von euch mir da helfen.

Und zwar bin ich zur Zeit im dritten Elternjahr von meinem ersten Kind.

Seit Oktober 2015 arbeite ich bei meinem Arbeitgeber auf 450€ Basis, dieser Vertrag ist unbefristet.
So jetzt zu meiner eigentlichen Frage, bzw Fragen,
ich bin jetzt erneut schwanger und der ET ist vorraussichtlich mitte Mai, ich würde gerne das Mutterschaftsgeld von meinem Vollzeitvertrag bekommen und ich weiß das ich dann meine Elternzeit ab Muschu vom zweiten Kind kürzen muss.

Ich weiß jetzt nur nicht ob ich meinen 450€ Vertrag kündigen muss oder wird der auch einfach auf Eis gelegt? und bekomme ich dann noch den Muschuanteil vom Vollzeitvertrag?
Genauso frag ich mich da ich beim Zahnarzt arbeite und und dann nicht mehr als Assistenz arbeiten kann, wenn mein Chef keine andere Tätigkeit für ich hat, und mir ein Beschäftigungsverbot ausspricht ob das überhaupt geht? Also geht das BV in Elternzeit bei einem 450€ job?
Fragen über Fragen#kratz

Hoffentlich weiß jemand von euch Rat.

LG Maische

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450 Euro oder vollzeit. . Bei einem bv bekommst du entsprechendes Gehalt weiter.

Was steht denn im 450 Euro Vertrag? Eigentlich müsste ja sein stehen dass der Vertrag während der elternzeit gilt und der vollzeit Vertrag ruht.

Wenn du allerdings von einem bv ausgehst frag ich mich warum du nicht elternzeit und 450 Euro "kündigst" und dann Anspruch auf vollzeit Gehalt hast. Außer das bv steht nicht 10ü% fest.. Dann müsstest du natürlich auch vollzeit arbeiten

Ansonsten würde ich schreiben "hiermit kündige ich fristgerecht meinen 450 Euro Job zum ende der elternzeit am xx.xx"

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Achso.. Kündigung natürlich nur wenn du den 450 Euro Job nach Mutterschutz nicht weiter machen willst

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Vielen Dank erstmal für deine Antwort:-)

Ne es steht eben nix im 450€ Vertrag, aber dadurch da es ja keine Kündigung vom Vollzeitvertrag gab ruht dieser ja eigentlich.
Ich denke mein Chef hat einfach son vorgefertigten genommen und gut war. Er hat's nicht so mit unnötig mehr Arbeit.
Also wegen dem BV weiß ich es leider nicht genau, in der ersten Schwangerschaft meinte er auch in der 9 ssw, er würde mir bald nen BV aussprechen das Ende vom Lied war ich musste sone Arbeit für doofe machen, kam mir vor wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahme:-( allerdings ist diese jetzt ja schon fertig:-p Kann man denn dann noch immer den 450€ Vertrag kündigen wenn ich nen BV bekommen würde?
LG Maische

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Wenn dein Vollzeitvertrag wieder auflebt muss dein 450€ Job eh gekündigt werden, da du nicht gleichzeitig beides beim gleichen Arbeitgeber haben kannst!

Wann läuft denn deine Elternzeit aus? Der Arbeitgeber muss einer Beendigung vor Beginn des neuen Mutterschutzes nicht zustimmen, aber spätestens dann ist Ende mit dem Minijob und du bekommst MuschGeld + Arbeitgeberzuschuss anhand deines vorherigen Arbeitsvertrages..

Den 450€ Job brauchst du daher bis Elternzeitende nicht kündigen wenn du nicht möchtest und deine Elternzeit nicht vorher endet. Kann dich dein AG dann nicht mutterschutzgerecht einsetzen muss er dir auch im 450€ Job ein BV geben das geht auch in der Elternzeit.

Der 450€ Job bzw auch ein BV in diesem bringt dir ja auch noch paar Euro mehr Elterngeld als der Mindestsatz... (je nachdem wann deine Elternzeit nun endet und der Mutterschutz beginnt fliesst ja nochmal Vollzeitgehalt ein).

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Vielen Dank für deine Antwort =)
Also soweit ich weiß gibt es seit 2012 nen Gesetz das besagt das der Arbeitgeber die Kürzung der Elternzeit für den nächsten Muschu nicht ablehnen darf.

Normalerweise würde meine Elternzeit noch bis Anfang August 2017 laufen.

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Ja zum Beginn des neuen Muschu kann er nicht ablehnen, hab ich ja auch geschrieben.
Dann gilt ja sofort dein Vollzeitvertrag und der Minijob kann nicht mehr existieren, da nicht zulässig beim gleichen Arbeitgeber.

Vorher in der Elternzeit machst du den halt normal weiter und wenn nicht mutterschutzgerecht möglich gibts nen BV dafür.

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Hallo
Wieso BV?
Du kannst immer noch die Anmeldung machen

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Ne wir sind nur ne kleine Praixs und haben eine die nur Anmeldung macht und deshalb kann ich da nicht hin. War schon in der erste Schwangerschaft so.:-)