Steuerklassenwechsel beide voll berufstägig mit Ausklammerung MuSchu?

Hi,

eine Frage zum Elterngeld und Erhöhung durch Steuerklassenwechsel. Vielleicht könnt ihr mir einen Rat zu unserer Situation geben:

Wir arbeiten beide Vollzeit, sind beide in Steuerklasse IV. Wir planen nach der Geburt folgende Aufteilung des Elterngeldes:

Meine Frau: 9 Monate Basis (wovon 2 Mutterschutz), 4 Monate Plus, 4 Monate Partnerschaft
Ich: 2 Monate Basis, 2 Monate Plus, 4 Monate Partnerschaft

Sie bekommt ein monatliches Netto 1800, ich 2300 EUR.

Meine Frau wird in den Plus-Monaten die minimale Wochenstundenzahl arbeiten (ggf mit Antrag auf Verringerung von 15h und somit eine 40% Stelle), ich das Maximum von 30h (also eine 80% Stelle).

Daher überlegen wir, ob wir die Steuerklasse für meine Frau jetzt noch in die günstigere wechseln, damit das Elterngeld höher berechnet wird.

Wir sind allerdings für den 3.4.17 ausgerechnet. Mutterschutz beginnt also am 20.2.17.

Problem: das passt schon nicht mehr mit den 6 Monaten in Steuerklasse III für meine Frau, wenn man den Mutterschutz bedenkt: Okt. 2016 - Januar 2017 sind 4 Monate.

Frage: kann es klappen, dass man mit dem Elterngeld Antrag auch eine Ausklammerung der beiden Monate Februar-März 2017 beantragt?

Dann hätten wir zumindest 6 Monate voll. Genügt das? Oder braucht man 7?

Klar wäre es durchaus gepokert, denn kommt das Kind nur 1 Woche vorher, reicht der Zeitraum nicht.

Aber wenn ich es richtig sehe, machen wir durch einen Steuerklassenwechsel kein Verlust, sondern die Rückzahlung bei der Steuererklärung fällt lediglich anders aus. Richtig?

Würdet ihr in dieser Situation zu einen Wechsel der Steuerklasse tendieren, oder nicht?
Immerhin werde ich ja auch (zumindest geplant) ein bisschen Basisgeld und vor allem 6 Monate ElterngeldPlus bekommen.

Rechnet sich das wohl?

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Das sind ganz schön viele Variablen und da nur ihr alle Angaben habt (zB Bruttogehälter), solltet ihr euch das mal in beiden Varianten (mit Wechsel und ohne) durchrechnen.

Die Ausklammerung ist prinzipiell möglich, aber dadurch sinkt natürlich das Durchschnittsgehalt der 12 Monate. Dementgegen steht die Erhöhung des Elterngelds durch die bessere Steuerklasse.

Dagegen aber auch wieder, dass dein Elterngeld ja sinkt, auf Grund der schlechteren Steuerklasse.

Ehrlich - setzt euch hin, gebt beide Varianten in die entsprechenden Online-Rechner ein und dann seht ihr es.

Grüße great

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Ok, aber ich meine Grundsätzlich vom Vorgehen mit der Ausklammerung der Monate müsste es hinhauen, meinst du?

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Meines Wissens nach geht das. Da gab es mal ein Urteil zu dem Paragraphen im BEEG (Paragraph 2b, Absatz 1, unter Punkt 2).

Ich wüsste allerdings wirklich gern, wieviel Unterschied das in eurem Fall ausmacht.

Grüße great

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Ja, das geht mit dem Verzicht auf die Ausklammerung, aber bedenke, Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sprich vom 20.2. bis 31.3. werden 0 Euro eingerechnet als Einkommen, zumal das ja schon platzt, wenn das Kind 4 Tage vor dem Termin kommt (dann kann auf die Ausklammerung von März nicht verzichtet werden, weil der Monate kein voller Monat vor der Geburt ist).

Also ganz ehrlich, ich denke nicht, dass euch das etwas bringt.

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Eine Sache verstehe ich nicht: ich habe diesen offiziellen Rechner bemüht:
https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner/rechner.xhtml

Wenn mein Monatnettos ca 2300 beträgt, hätte ich erwartet, dass ich ca 1500 EUR Basiselterngeld bekomme, und ca 750 ElterngeldPlus (50%).

Das Basisgeld wird mir vom Rechner korrekt angezeigt.
Allerdings zeigt er mir nur rund 240 EUR als ElterngeldPlus an, für die 2+4 Monate in denen ich dies beziehen würde und mit 80% arbeiten würde.

Bei den Bezügen für meine Frau stimmt auch das ElterngeldPlus (50% vom Basisgeld).

Habe ich irgendwas übersehen? Gibt es besondere Regeln für das zweite Einkommen beim ElterngeldPlus, wenn sich beide Partner parallel im ElterngeldPlus befinden?

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Das Elterngeld wird doch dann aus der Einkommensdifferenz berechnet. Sprich, du hast dann ca. 400 Euro Einkommens Differenz und davon 65% gibt es.

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