2. Kind Mutterschutz Elterngeld, minijob

Hallo und einen schönen Tag! Puh ich bin grad etwas hilflos.. Komme da etwas durcheinander.. Alsoich befinde mich noch bis 24.juli 2017 in Elternzeit mit meinem ersten Kind, das wären 3 jahre. Nun ist das Geschwisterchen unterwegs und kommt in der Elternzeit am 25.April 2017 zur Welt. Seit 1,5 jahren arbeite ich 8std die Woche in einem minijob. Mir wurde geraten die Elternzeit beim Vollzeit Arbeitgeber für kind1 vorzeitig zu beenden und in den Mutterschutz fürs 2.kind zu gehn um Recht auf Mutterschaftsgeld vom Vollzeitjob zu haben. Nun meine frage.. Wann beende ich die Elternzeit? Ab errechnetem Mutterschutz für kind2? Und wie schreibe ich das meinem Ag? Das ich vorzeitig beende um in Mutterschutz zu gehen? Wird mir der minijob bei Elterngeld für kind2 berrechnet, sind aber nur 300 im Monat und das ist ja der Mindestsatz, oder kommen zu den 300 mindessatz die 65% von den 300 vom minijob dazu? Sorry für evtl fehler ect.. Ich blicke nicht mehr durch. .hilfe... Glg, kerstin

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Du beendest die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes. Formloses Schreiben an den AG genügt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer erneuten Schwangerschaft beende ich hiermit meine Elternzeit zum xx.xx.2017 zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes nach BEEG §16 Absatz 3
MfG
die-naturnette
"

siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

Wenn du nur durchschittlich 300€ Einkommen aus dem Minijob hattest liegt dein berechnetes Elterngeld darunter und du bekommst den Mindestsatz von 300€.

Da dein 1. Kind dann im Elterngeldbezug wenn ich richtig rechne bereits 3 ist gibts auch keinen Geschwisterbonus (bzw eventuell für die ersten 2 Monate)
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2a.html

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Ach ja da du die ersten 2 Monate ja Mutterschaftsgeld anhand deines Vollzeitgehaltes + des Minijobs bekommst und das wesentlich höher sein wird, wird das ja mit dem Elterngeld verrechnet und der Geschisterbonus bis dein erstes Kind 3 ist ist nicht wirklich relevant.

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Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Genau so hatte ichs mir erhofft. Perfekt. Nur eines noch... Du schreibst der Geschwisterbonus ist nicht relevant da das Mutterschaftsgeld im Elterngeld angerechnet wird... Hm. Die 6 wochen davor und 8 wochen dannach ist ja das Mutterschaftsgeld. Dannach die 300 minimum Elterngeld. Da wird ja nichts angerechnet oder doch? Das mit dem Geschwisterbonus wusste ich gar nicht. Nina is dann 3, das stimmt. Danke nochmal vielmals. Meine Rettung hier im Rechnungsdschungel... :-)

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