Elternzeit aufs 3. Jahr verlängern, obwohl es schon nach einem Jahr auf 2 verlängert wurde....

Hallo zusammen,

ich hatte schon letztens über meine Situation hier geschrieben (wo man mir schon super weiter geholfen hat). Nun ist mir aber doch noch etwas unklar.
Und zwar....
Ich hatte von 06/15 bis 06/16 ein Jahr EZ. Nach einigen Wochen hatte ich die EZ dann doch auf 2 Jahre verlängert, nach Genehmigung meines Chefs. Nun möchte ich meine EZ doch noch bis 06/18 verlängern. Muss ich das nochmals genehmigen lassen? Ich hab im Internet gelesen, wenn man von Anfang an 2 Jahre hatte, kann man auch ohne Genehmigung des AG auf das 3. Jahr verlängern. Nun habe ich ja aber schon einmal verlängert. Es geht darum, dass ich aktuell bei einem anderen AG auf 450€ Basis arbeite und auf Herbst nächsten Jahres ist ein Geschwichterchen geplant ;-). Und somit will ich dann Mutterschaftsgeld auch aus meinem Vollzeitjob bekommen....
Bin einfach überfragt und möchte gut informiert sein, da mein Chef eigentlich im Nov/Dez mit mir reden möchte, ob ich nach der EZ wieder komme 2017.

Danke schon mal #klee

1

Ja das geht problemlos und kann auch nicht abgelehnt werden, da du dich ursprünglich nur für 2 Jahre festlegen musstest (daher die notwendige Genehmigung zur Verlängerung innerhalb der ersten 2 Jahre). Das 3 Jahr kann dann wieder einfach mit 7 Wochen Frist angemeldet werden (vor 3. Geburtstag)

7

Super vielen Dank

2

Da brauchst du keine Genehmigung, das teilst du einfach mit.

3

hi susannea, -- du weisst doch immer so viel Bescheid...

hab ich da was falsch im Kopf?
-- man nimmt 1 Jahr Elternzeit
-- die übrigen 2 Jahre kann ich dann "einmal" nehmen und zwar bis zum 8ten Lebensjahr...: nehme ich nur 14 Monate, verfallen doch die übrigen Monate...

oder???????

ich kann doch nicht meine 3 Jahre Eltenrzeit auf unendlich viele Mal "einzelne" Monate nehmen....
die TE hier wäre das dritte mal ....

4

"ich kann doch nicht meine 3 Jahre Eltenrzeit auf unendlich viele Mal "einzelne" Monate nehmen.... die TE hier wäre das dritte mal .... "
Doch, wenn sie zusammenhängend dann bleiben (egal ob gleich zusammen genommen oder nicht), ist es nur ein Abschnitt und nein, verfallen tut nur etwas, wenn mehr als 24 Monate nicht bis zum 3. Geburtstag genommen sind.

Ich kann also natürlich 2 Monate nach der Geburt, dann 10 Monate ab dem 1. Geburtstag und dann 2 Jahre ab dem 3. Geburtstag nehmen. Und diese Monate muss ich nur innerhalb der ersten 2 Jahre vorher festlegen, die 2 Jahre ab dem 3. Geburtstag kann ich mit 13 Wochen Frist auch monatsweise verlängern!

weitere Kommentare laden