Hallo ihr Lieben,
ich bekomme jetzt leider ein Beschäftigungsverbot. Ich bin aber dringend angewiesen auf das Weihnachtsgeld Ende November, damit wollten wir das Kinderzimmer bezahlen.
Weiss einer ob ich das weihnachtsgeld trotzdem voll bekomme?
Viele Grüße
Beschäftigungsverbot - Trotzdem Weihnachtsgeld?
Ein bv wird so gerechnet, als ob du arbeiten bist, daher musst du dein Weihnachtsgeld bekommen.
Huhu. Das Thema hatte ich auch vor kurzem. Es kommt immer drauf an wie die Firma das Geld verpackt. Bei mir wird es als sogenannte Prämie ausgezahlt und nach Finanzlage. Also könnten sie sagen sie geben mir gar nichts.
Wenn es aber Satz ist dass es jedes Jahr als fester Bestandteil gezahlt wird bekommst du es wahrscheinlich anteilsmäßig. Ich bekomme auch nur für ein halbes jahr das Geld angerechnet.
Und wie ist das mit Zuschlägen, wie zB Nachtzuschläge oder Fahrtkosten? Hab das nämlich alles noch ganz normal bekommen als ich krankgeschrieben war aber seid ich im BV bin leider nicht mehr.
Kennt sich da vielleicht jemand aus oder hatte schon Erfahrung damit gemacht?
Bin auch im BV. Zuschläge werden versteuert, Fahrtkosten bekommst du trotzdem normal weiter weil das eine regelmäßige Zulage ist. Da dürfen sie nichts abziehen.
Ich finde das mit der Zuschlagsversteuerung echt eine Frechheit. Bei mir fehlt da echt ein Haufen Geld im Monat. Soviel zum Thema man darf finanziell nicht benachteiligt werden.
hi
der schwangeren DARF KEIN finanzieller Nachteil durch ein BV entstehn. also wirst du deine jahressonderzahlung/ dein weihnachtsgeld 100%ig bekommen. :) hab bei uns im personalamt nachgefragt, weil ich in exakt dasselbe problem wie du hab ^^''' und von denen stamnt diese aussage.
glg
Bei uns wird das Geld nach Leistung ausgezahlt und ist daher nie gleich und sehr willkürlich. Von daher kann meine Chefin zahlen was sie will...
hi
danke für den hinweis. :)
also bei uns gibts n generelles weihnachtsgeld. das is immer gleich. das hab ich in meiner antwort auch gemeint.
aber es gibt noch leistungsentgelt. auch bei uns.... dazu bewerten abteilungsleiter ihre mitarbeiter. und anhand der bewertung wird das zur verfügung stehende geld aufgeteilt.
nunja, aber
auch hier war die aussage vom personalamt: "wie gesagt: kein finanzieller nachteil durch BV. "
auch leistungsentgelt gibt's (bei mir) in voller höhe, je nachdem was meine bewertung duch meinen chef ergibt.und so, wies erklärt wurde (kein finanz. nachteil), klangs in meinen ohren nach gesetzlichem anspruch. Allerdings steht das jährliche leistungsentgelt auch in meinem vertrag (und bei meinem job eh im dazugehörigen tarifvertrag).
deswegen bin ich hier dann doch unsicher. kann sein, dass du da berechtigte zweifel hast...
lg