Hi ihr lieben,
hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ich habe jetzt erfahren, das mir das Bayerische Landeserziehungsgeld zugestanden hätte.
Es gibt ja noch das Bayerische Betreuungsgeld, das hatte ich im Sommer rückwirkend beantragt und nun auch bewilligt bekommen, wird in den nächsten Tagen ausgezahlt.
Wollte vorhin eigentlich dort mal anrufen, die sind aber telefonisch leider nur Vormittags erreichbar.
Ich befürchte nun, die Frist für das Landeserziehungsgeld verpasst zu haben, ist das möglich, oder kann ich es rückwirkend noch beantragen? Geboren ist meine Tochter im Oktober 2014, arbeiten gehe ich ab mitte Oktober wieder.
Liebe Grüsse
Landeserziehungsgeld
"Das Landeserziehungsgeld wird rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate des Kindes gezahlt. Bitte stellen Sie deshalb Ihren Antrag rechtzeitig."
http://www.zbfs.bayern.de/familie/landeserziehungsgeld/
Aus dem Gesetzestext "(3) Das Landeserziehungsgeld wird auf schriftlichen Antrag gewährt, rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Landeserziehungsgeld eingegangen ist"
Dann schau ob du den Antrag (ggf auch unvollständig) noch morgen einreichen könntest (persönlich) damit der Beginn damit ab 06/2016 greift... reichst du erst im Oktober ein hast du ggf erst Anspruch ab 07/2016
Aaah Lebensmonate nicht Kalendermonate da musst du schauen wie es noch passt..