Beschäftigungsverbot

Hallo Ihr Lieben,

ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Aktuell bin ich noch bis Ende November in Elternzeit. Ich habe nebenbei einen 450,- Job,
Bei dem ich vor meiner SS unterschiedlich viel verdient haben (zwischen 200,- und 430,-). Jetzt in ich erneut schwanger, und habe wie in meiner ersten SS wieder ein BV bekommen.

Wie wird denn nun das Gehalt berechnet, da ich ja immer unterschiedlich verdient habe. Bei meinem letzten BV wurde das Gehalt der 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft durchschnittlich berechnet, aber diese Grundlage gibt es theoretisch jetzt ja nicht, da (zumindest im Nebenjob) zwei Jahre nicht gearbeitet habe.

Weiß da jemand eventuell mehr?

Auch zu meinem "Hauptjon" )habe ich noch eine Frage. Ich war viel BV eine kurze Zeugnis krankgeschrieben. Ich arbeite auf stundenbasis, weiß jemand, wie in diesem Fall die Lohnfortzahlung berechnet wird? Im Schnitt verdiene ich ca. 1.000 brutto, 'ein Chef hat mir für eine Woche Krankenschein aber nur 50,- gezahlt :-(

Über antworten würde ich mich sehr freuen!

#danke und viele liebe Grüße

Nina

1

Ich war vor dem BV eine kurze Zeit krank geschrieben..sollte das heissen#schein

2

Für die Berechnung de BVs zählt eine Au nicht mit.

Und hattest du den Minijob in Elternzeit oder davor?

3

Huhu,

Danke für deine Antwort.

Den minijob hatte ich vor meiner ersten SS, ich habe dann zwei Jahre Elternteil beanteagt, :7: noch bis November gehen.

Wegen der Krankschreibung: mein Problem ist, dass ich quasi kein Festgehalt habe und ca pro Woche 250,- verdiene, aber nur 50,- bekommen habe durch die Krankschreivung. Ohne kleinlich sein zu wollen, denke ich doch, dass das etwa wenig ist..

Lieben Dank für Deine Hilfe!

4

Bei Krankheit müsste es je nach Vertrag vermutlich mehr sein, aber ich verstehe nicht so ganz, was das mit dem aktuellen zu tun hat, wenn du da eh noch in Elternzeit bist.

Wenn du keinen Durchschnitt davor hast, dann zählt übrigens das Einkommen einer Vergleichbaren Kraft oder das was eben im Vertrag steht.

weitere Kommentare laden