Schwanger versetzen?!

Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand helfen,bin im 6. Monat schwanger. Und zwar: Mein Chef hat mir vorhin gesagt das ich nicht mehr tragbar bin fürs Geschäft (wegen Mutterschutzgesetzen). Er braucht jemand wo voll funktionsfähig ist. Ich arbeite in einer grossen Kette, in meiner Nähe gibt es 3-4 Geschäfte. Aber er will mich 60Km weit versetzen. Darf er das einfach? Ist ein rechtes Stück zu fahren. Nur weil er jemand brauch wo rund um die Uhr da ist, ist das nicht Diskrimierung? Zumal sie ja noch die Möglichkeit hätten mich 4 Stunden zu bezahlen und dann die restliche Zeit mir den Lohn von 80% geben wenn sie die Bestimmung nicht einhalten können. Was denkt ihr darüber?

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"Eine Versetzung an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Arbeitsplatz ist auch möglich, wenn der Arbeitsvertrag keine Versetzungsklausel enthält. Denn eine schwangere Frau, die aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots ihre Arbeitsleistung nicht erbringen darf, ist verpflichtet, vorübergehend eine andere ihr zumutbare Tätigkeit auszuüben, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 5 AZR 174/98). Der Arbeitgeber muss aber darauf achten, dass die andere Tätigkeit für die Arbeitnehmerin zumutbar ist. Das gilt den Angaben zufolge zum Beispiel dann nicht, wenn die Arbeitnehmerin nun einen viel längeren, beschwerlicheren Arbeitsweg hätte."

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Warum schickt er dich nicht einfach ins BV?

Für dich und für deinen Chef keine Nachteile. Du bekommst dein volles Gehalt und dein Chef das Geld von deiner Krankenkasse zurück.

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Die Nachteile trägt dann voll die Krankenkasse, bzw. die Beitragszahler. :-(

Sorry, aber eine Umsetzmöglichkeit oder andere Lösungen müssen schon vorher austariert werden. Wenn es 3-4 Filialen in der Nähe gibt, wird sich eine passende wohl finden lassen. Ein Gespräch mit der Aufsichtsbehörde könnte Klarheit bringen.

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Hi er sagt es wäre die einzigste Filiale in der Platz für mich wäre. Für die Anderen wäre ich auch nicht tragbar (da kleinere Filialen). Oder ich soll mich 50% krankschreiben wenn ich das normale Pensum nicht schaffe

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Nein, das ist keine Diskriminierung.
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, z. T. auch unbewusster Einstellungen, Vorurteile und Gefühlslagen.

Cynthis hat Dir ja schon die Rechtssprechung 'rausgesucht. Es bliebe also nur zu klären, ob 60km einen unzumutbaren Arbeitsweg darstellen.

Und zu allen denen, die so frohgemut ein Beschäftigungsverbot verlangen:
Glaubt Ihr allen Ernstes, die Krankenkassen würden die Gelder aus dem Umlage2-Topf fliessen lassen, ohne auch nur einmal zu prüfen, ob der AG nicht einen Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann?

Der AG verhält sich also durchaus korrekt.

Grüsse
BiDi

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Ich bin auch nicht für sofortige BV, ABER eine Verstezung, wie es gerade der TE widerfahren soll, ist in meinen Augen Diskriminierung.

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Es könnte dabei auch interessant sein, was als Arbeitsort eingetragen ist, beispielsweise die Filiale, in der du gerade beschäftigt bist. Das ganze könnte dann als Dienstfahrt ausgelegt werden.
Unter anderem beginnt die Arbeitszeit dann mit Abfahrt und endet bei Ankunft zuhause.
Dazu kommt ggf. Erstattung von laufenden KFZ Kosten, idR als Pauschale.
Lass dich dazu mal rechtlich beraten,

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Was ist denn in der "entferten" Filiale anders als in den Filialen wo du jetzt bist bzw. die in der Nähe sind?