Firma schließt während Schwangerschaft (Beschäftigungsverbot)

Hallo zusammen,

ich schreibe jetzt hier mal um evtl. Erfahrungsberichte zu kommen.

Folgende Situation:

Ich bin in der 25 SSW (Mutterschutz beginnt 13.Februar.2017) und hab momentan noch ein unbefristeten Arbeitsvertrag.
Bin aber schon seit dem 9.November im Beschäftigungsverbot.

Nun habe ich letztens von meinem Chef erfahren das er seine Firma schließen muss.
Er hat mir auch gesagt, das er eine Bestätigung von einer Behörde abwartet, damit er mich auch rechtsmäßig kündigen kann.

Grund der Schließung weiß ich leider noch nicht, ob Insolvenz oder warum auch immer.

Nun habe ich bei meiner Krankenkasse angerufen (hatte nämlich auch ein Schreiben von denen bekommen wegen dem Mutterschaftsgeld).
Hab denen gesagt, das ich den Zettel noch nicht wirklich ausfüllen kann, weil ich NOCH keine Kündigung habe, ist soweit auch okay. Ich soll einfach so lange warten und mich dann nochmal melden. Dann habe ich auf einem Weg gefragt, wie das dann überhaupt aussieht mit dem Geld. Die hat mir einfach gesagt, ich kriege diese 13 Eur pro Tag oder sogar vielleicht gar kein Mutterschutz-Geld, weil ich ja evtl vorher nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis wäre.

So, dann habe ich beim Arbeitsamt angerufen, das die mich wenigstens schon mal irgendwie vermerken. Der hat gar nichts gemacht, weil ich ja halt noch keine Kündigung habe und im Mutterschutz sind die eh nicht für mich zuständig.

Auf meine Frage, das ich doch irgendwo gemeldet sein muss wegen der KK usw, kam nur "Ja, das regelt die Krankenkasse, nicht wir".

Es fühlt sich irgendwie keiner für mich zuständig...

Hat das schon jemand von euch durch machen müssen und weiß auch zufällig wie ich da jetzt durchgehen muss, sobald ich meine Kündigung habe?
Von wem ich mein Geld kriege?

Lieben Gruß

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Die Kündigung läuft über die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Wenn die Kündigung zugelassen wird, dann endet dein Arbeitsverhältnis und du bekommt den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld von der für das Mutterschaftsgeld zuständigen Stelle. Lies mal § 14 (2) MuSchG.

Kontaktiere doch einfach mal die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.

Nach der Mutterschutzfrist bist du dann definitiv arbeitslos. Sobald du das absehen kannst, melde dich frühzeitig beim Arbeitsamt/Jobcenter und melde dich arbeitssuchend.

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Da muss man den Einzelfall prüfen und bewerten.
Insolvenz, Verkauf, Betriebsübergang, Funktionsverlagerung ... im ersten Ansatz bist Du aber, sollte die Behörde zustimmen, arbeitslos.

Das wirkt sich ggfs. auf Mutterschaftsgeld / Elterngeld aus.

Ausweg wäre Krankschreibung... mehr gerne per PN.

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Aber Krankschreibung nur wenn man krank wäre, sonst ist das der Straftatbestand Betrug: Täuschung um sich einen Vermögensvorteil zu beschaffen.

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Ich sag jetzt nicht zu den Gefühlt 5 Anfragen auf BV jeden Tag hier. #cool

Und ja, Kündigung in der Schwangerschaft, Streß, ggfs. Existenzängste, ggfs. Druck vom Chef auf Selbstkündigung, usw. das kann Kankheit bzw. Gefahr fürs Kind bedeuten.

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Keine Panik, zuerst einmal abwarten, denn aktuell kannst und musst du gar nichts tun!

In der Regel hört dich die Aufsichtsbehörde auch an bevor sie einer Kündigung zustimmt.

Dann ist es aber eh so, dass die Aussage der KK total falsch ist, denn es gibt drei Möglichkeiten:

1. Möglichkeit, die Aufsichtsbehörde lehnt die Kündigung ab, dann gibt es ganz normal 13 Euro von der KK und den Ag-Zuschuss.

2. Möglichkeit, die Aufsichtsbehörde gestattet die Kündigung erst im Mutterschutz, dann gibt es ab Vertragsende Mutterschaftshöhe in Höhe des Krankengeldes (also meist mehr als 13 Euro!) von der KK

3. Möglichkeit, die KK stimmt der Kündigung zu, dann bekommst du den vollen AG-Zuschuss vom Bund gezahlt.

Den Zettel von der KK füllst du ganz normal aus, wenn muss ja eh eine Frist eingehalten werden, wenn dein Vertrag nichts anderes sagt, kann ja somit frühestens noch zum 31.1.2017 gekündigt werden, wenn du nicht bis Sonntag eine Kündigung hast, wovon ja nicht auszugehen ist.

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Wow, danke für die Antwort.

Damit kann ich doch arbeiten :)