Arbeitslosengeld nach Elternzeit !!

Ich hab mal wieder eine Frage :)

Ich arbeite noch bis 3.5.2017 im Jobcenter ( nein ich habe mit alg1 nichts zutun ) am 3.6 ist Et und ab Mitte Juli würde ich dann Elterngeld in Anspruch nehmen für 18 Monate. Nun bin ich dort nur für 2 Jahre befristet gewesen weil das Jobcenter keine Leute mehr unbefristet einstellt , dass heißt ich bin nach der Elternzeit , arbeitslos.

Wird das Arbeitslosengeld vom Einkommen vor der Elternzeit berechnet ? Weis das jemand ?

1

Nein das wird dir nicht berechnet da du nach der Elternzeit automatisch ins HARTZ 4 rutsch da du ja in den 12 Monaten davor nicht gearbeitet hast.

2

Das ist Quatsch.

19

Erst denken, dann reden, ist Unsinn, Kinderbetreuung ist glücklicher Weise auch Arbeit und wird vom Gesetzgeber auch so gewertet. somit hat sie durchgängig gearbeitet und einen ALGI Anspruch erworben!

3

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld

Da steht das Wesentliche. :)

4

Hallo, leider kann ich dir das nicht sagen,habe mal eine andere Frage,
Habe ET am 06.06 und Mutterschutz beginnt bei mir schon am 25.04., bei dir aber erst 03.05 oder geht bis dahin dein Vertrag ?

5

Nun, du sitzt doch an der "Quelle". Ich würde die Kollegen fragen, die sollten es doch wissen.

6

Hallo
nach der Elternzeit kannst du bei der Agentur für Arbeit ALG 1 beantragen. Da du in den Bemessungszeitraum für ALG 1 kein Einkommen aus nichtselbständiger Tatigkeit bedingt durch die Elternzeit erzielt hast, wird das ALG fiktiv nach Qualifikation berechnet.
Es ist falsch, dass du direkt in ALG 2 fällst.
Im Internet findet man übrigens sehr viele Informationen und ich habe selber die Erfahrung gemacht. Gruß, claudi0302

7

Du musst doch nicht arbeitslos sein nach der Eltern Zeit! Du hast dann 18 Monate Zeit dich zu bewerben, das ist genügend Zeit um eine gescheite Arbeit zu finden!

8

Ich war 1 monat nach der elterzeit arbeitslos. Es wurde vor Gehalt vor der Elternzeit berechnet. Bekommst sogar mehr als das elterngeld

9

ja man muss nur innerhalb der letzten 2 Jahren 150 Tage gearbeitet haben. Bei 18 Monaten Elternzeit fällt man ja in dem Bereich.
Es wird dann nach den letzten einkommen berechnet. Jedoch muss man angeben wieviele Stunden man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Möchte bzw. kann man nur 20 Stunden/Woche arbeiten, bekommt man nur anteilig Geld....hier etwa die Hälfte....
Die AfA berechnet Vollzeit mit 39 Stunden.

10

Ich nehme Elternzeit damit ich 18 Monate für mein Kind da sein kann und die Zeit genießen kann und nicht ständig nach arbeit suchen müssen, bzw Bewerbungen schreiben und zu Gesprächen rammeln... das hat für mich nichts mit Elternzeit zutun.. ich möchte nicht lange arbeitslos sein , das war ich bis jetzt noch nie !! Aber ich möchte abgesichert sein, es ist schwer hier in der Umgebung einen Job zu finden ohne Mindestlohn... und mein Kind soll auch erst nach 18 Monaten in den Kindergarten gehen , das ist mir einfach zu riskant , da nehme ich lieber zwei Monate weniger Elternzeit und bin aber für 2 Jahre abgesichert , finanziell :) ich hoffe ihr versteht mich da. Ich würde nicht mal Hartz 4 bekommen weil mein Partner zu viel verdient, ich Sitz ja auch an der Quelle und weis darüber Bescheid und auch zu der Jobsuche.

Aber wir lassen uns morgen mal beraten , danke trotzdem allen :)

weitere Kommentare laden
17

Ganz wichtig für dich: sobald dein Arbeitsvertrag endet endet auch deine Elternzeit!! Endet dein Vertrag bereits vor ET hast du gar keine Elternzeit.

Und deshalb bist du nur so lange beitragsfrei krankenversichert, wie du Elterngeld bekommst!