Versicherung während der Elternzeit (Beamte)

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Versicherung in der Elternzeit von Beamten.

Grundsätzlich laufen mein Beihilfeansprüche ja in den 3 Jahren Elternzeit weiter, die Beiträge der Krankenversicherung muss ich jedoch selber tragen.
Da ich als Hessischer Beamter eine höhere Besoldungsgruppe wie A8 habe, bekomme ich ja lediglich einen Zuschuss von 31 €.

So weit so gut. So hat es mir auch mein Versicherungsvertreter erklärt. Jetzt aber zu meiner Frage. Mein Mann ist gesetzlich Pflichtversichert, heißt ich wäre ja, wenn ich kein Beamter wäre, bei ihm in dieser Zeit mit in der Familienversicherung (wie ja auch das Baby). Auch habe ich in dem Infoblatt des Hessischen Ministeriums des Inneren den Hinweis gefunden, das meine Beihilfeansprüche entfällt, sollte ich mit familienversichert werden.

Falle ich jetzt mit in die Familienversicherung meines Mannes? Oder muss ich mein privates Versicherungsverhältnis weiterführen? Oder kann ich mir das sogar aussuchen?

Vielleicht weißt, dass ja einer von euch. Oder hat eine Idee, wo ich das (außer bei meiner Versicherung) nachfragen könnte. Im Internet hab ich leider nichts vergleichbares gefunden und bin selbst ein bisschen überfragt #schwitz

Vielen Dank im Voraus.

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Hallo!
Ich werde wohl ein ähnliches Problem haben...
Genau Infos gibts bei bei der Beihilfestelle bzw. Landesamt für Besoldung.
Zu bedenken ist aber, sollte das mit der Familienversicherung klappen, dass du ja dann nach der EZ wieder in die private musst. Du solltest also wahrscheinlich deine Private nicht kündigen sondern pausieren. (Auch das kostet wieder.)
Außerdem habe ich mal irgendwo gelesen, dass nach der EZ die Kinder immer beim Beamten-Elternteil mitversichert werden müssen. (Ich weiß allerdings nicht, ob das daran liegt wer der Eltern mehr verdient oder so.)
Auch dann müsste man ja wieder aufpassen...evtl. wird die private dann mit 3 fürs Kind teurer...

Alles sehr kompliziert und am Ende sehe ich mein Elterngeld ganz schön schrumpfen :(

Viel Erfolg! ...und alles Gute!

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"Außerdem habe ich mal irgendwo gelesen, dass nach der EZ die Kinder immer beim Beamten-Elternteil mitversichert werden müssen. (Ich weiß allerdings nicht, ob das daran liegt wer der Eltern mehr verdient oder so.)"
DAs ist grundsätzlich falsch, solltest du dies aber vorhaben, dann guck, dass die Kinder ab der Geburt in der PKV sind, da das ohne Gesundheitsprüfung geht.

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Darüber hatten wir mit dem Versicherungsvertreter auch schon gesprochen, die kleine wird zwar bei meinem Mann versichert (da er dann Hauptverdiener ist) wir haben aber die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen die sie dann a praktisch auf Privatversicherungs Niveau hebt.

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Hallo, du musst deine PKV weiterbezahlen. Ist auch sinnvol so, stell dir vor, du fängst wieder an zu arbeiten und dann musst du nochmal neu einen Vertrag abschließen. Die Kinder solltest du mit privat versichern. Ich habe das nicht gemacht und bereue es sehr. LG

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Huhu,

wieso wärst du während der Elternzeit in der Familienversicherung? Das ist nicht richtig.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst, bin gesetzlich versichert und natürlich behalte ich während der Elternzeit meine gesetzliche Krankenversicherung.
Ich zahle für die Zeit in der ich Elterngeld beziehe lediglich keine Beiträge, jetzt wo ich Teilzeit arbeite, zahle ich wieder ganz normal von meinem Gehalt die Beiträge.

LG

ChaosSid

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"Ich arbeite im öffentlichen Dienst, bin gesetzlich versichert und natürlich behalte ich während der Elternzeit meine gesetzliche Krankenversicherung."
Du bist aber scheinbar nicht verbeamtet, denn sonst wärst du nicht pflichtversichert und somit in Elternzeit nicht beitragsfrei in der Regel!

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Richtig, ich bin keine Beamtin.

Du schriebst aber, wärest du keine Beamtin wärst du automatisch familienversichert, und ich habe nur gesagt, dass das nicht stimmt.

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Hallo

Du kannst nicht kostenfrei in die Familienversicherung.

Warum auch? Nur um Beiträge zu sparen geht das nicht.
Du musst weiter privat bleiben und es auch zahlen.

Lg

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"Du kannst nicht kostenfrei in die Familienversicherung.

Warum auch? Nur um Beiträge zu sparen geht das nicht."
Und mit welcher Begründung sollte dies nicht gehen. Genau um Beiträge zu sparen kann man das in der Regel machen.

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Hallo

Weil sie als Beamtin vorher nicht gesetzlich war.
Schau mal unter Haufe.de

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Ich bin auch verbeamtet aber nicht in Hessen.
Ich habe während des Mutterschutzes ein Formular von der Bezügestelle bekommen, welches die PKV mit ausfüllen musste. Die Bezügestelle übernimmt meine PKV für die Elternzeit.
Das Kind kann grds. bei deinem Mann versichert werden (hängt aber auch vom Gehalt ab). Unsere 3 Kinder sind alle in der Privaten und ich bin glücklich darüber

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Darf ich ganz blöd fragen wo du arbeitest? Werde das Problem nämlich auch haben....

Liebe Grüße!

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Huhu,
Die Übernahme der kompletten Versicherungsverträge geht leider nur bis besoldungsgruppa A8, da falle ich nicht drunter. Aber Danke

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Nein du kannst dich nicht familienversichern. Auf den Internetseite eigentlich aller KV findest du die Voraussetzungen für die Familienversicherungen. Ehepartner mit Beihilfeanspruch sind da grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei der AOK heißt es z.B. : Wenn Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder selbst pflichtversichert bzw. freiwillig versichert, versicherungsfrei (das bist du) oder von der Versicherungspflicht befreit sind, ist keine Mitversicherung möglich. Ehegatten sind für die Dauer der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz sowie in der Elternzeit nicht familienversichert, wenn sie zuletzt nicht gesetzlich krankenversichert waren. Sie bleiben dann weiterhin privat krankenversichert.

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"Ehepartner mit Beihilfeanspruch sind da grundsätzlich ausgeschlossen."
Der Beihilfeanspruch entfällt bei ihr ja dann laut Gesetz. Da ist dann die Frage mit Henne und Ei.

Und Aussagen der AOK sind genauso seriös, wie die der Bildzeitung ;)

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Ähnliches habe ich auf der Seite von der KV meines Mannes auch gefunden. Danke für den Hinweis.
Werde wenn ich mit der Versicherung telefoniere wegen der Kleinen, vielleicht einfach nochmal nachfragen.