Einbau Rauchmelder NRW-Kosten auf Mieter umlegen?

Hallo an alle Vermieter,

in NRW ist seit 1. Januar Rauchmelderpflicht, also wurden die Rauchmelder in den Wohnungen angebracht.

Kann ich die entstandenen Kosten auf die Mieter umlegen? Ich finde im Netz keine eindeutige Aussage dazu.

Weiß jemand etwas genaueres?

Danke#winke

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Nein. Der Vermieter ist in der Pflicht Rauchmelder zu installieren.

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Der Pflicht bin ich ja nachgekommen, es geht darum, ob ich die Kosten dafür auf den Mieter umlegen kann?

Die Wartung der Geräte kann ich ja umlegen.

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Nach meinem Stand ist der Vermieter für die Erstausrüstung inkl. Batterie verantwortlich und muss diese auch zahlen.

Für den laufenden Betrieb (Batteriewechsel) ist der Vermieter verantwortlich.

Im Interesse aller, würde ich als Vermieter mindestens 1 Mal im Jahr prüfen oder prüfen lassen, dass die installierten Rauchmelder in Fluren, Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluchtwegen auch funktionieren.

Ganz genau könnte man über eine Modernisierungsmieterhöhung gehen, aber das ist dann wirklich Rosinenpicken.

"Vermieter kann Kosten für Rauchmelder auf Mieter umlegen
Die Anschaffungskosten für den Rauchmelder kann ein Vermieter anteilig auf die Mieter umlegen – und zwar in Form einer Modernisierungsmieterhöhung. In der Praxis bedeutet das, dass er die Jahresmiete um elf Prozent der angefallenen Kosten anheben kann. Ein Beispiel: Kostet der Einbau der Rauchmelder in der Mietwohnung 100 Euro, so rechtfertigt dies eine Erhöhung der Jahresmiete um 11 Euro, pro Monat also rund 92 Cent. Die Kosten für die Wartung des Rauchmelders kann ein Vermieter wiederum als Betriebskosten auf den Mieter umlegen – sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist."

Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/rauchmelderpflicht-wer-fuer-einbau-und-wartung-zustaendig-ist.html

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Danke Dir:-D