Übungsleiterpauschale Teilhabeassistenz - Mehrverdienst Steuern.

Hallo zusammen,

für meinen Sohn wurde eine Teilhabeassistenz/Schulbegleitung vom Sozialamt für 10 Stunden pro Woche bewilligt.

Das Honorar hierfür sind 10 Euro Brutto.

Ich habe eine Bekannte die das übernehmen würde. Sie müsste eine Honorarabrechnung an das Sozialamt stellen. 2400 Euro wären als Übungsleiterpauschale nicht zu versteuern.

Wenn ich davon ausgehe, dass bei ca. 39 Schulwochen ein Verdienst von 3.900 Euro zusammen käme, müssten dann ja noch 1.500 Euro versteuert werden. Kann dadurch der Steuersatz steigen ? (Unterliegt dies dem Progressionsvorbehalt). Ich meine, falls es ungünstig läuft und sie rutschen in die nächste Stufe (gemeinsam mit ihrem Mann)???

Oder wird es einfach mit aktuellen Steuersatz berechnet?

Sie arbeitet normalerweise als Krankenschwester (60 Stunden/Monat, ist also auch gesetzlich versichert und nicht mitversichert.).

Oder wäre es besser, sie als Minijobber anzumelden ? Dann müsste es über mich laufen, sozusagen als Haushaltshilfe, dann zahlen wir aber den Beitrag von gesamt 14,8 % pauschal. Da komme ich dann auf 8,50 Euro. Und müsste ggf. im Krankheitsfall die Kosten übernehmen ?!?!? Keine Ahnung.

Ganz schön kompliziert.

Mir wäre lieber, sie würde ihr Honorar selbst abrechnen. Will ihr aber auch keine Unkosten zumuten.

Danke für einen Rat.

betty

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Ich glaube, das hast du völlig falsch verstanden.
Eine THA über die Eingliederungshilfe gibt es auf 2 verschiedene Arten nach der Genehmigung:
1.: ihr wendet euch an einen Träger, der diese vermittelt und das Sozialamt macht die Abrechnungen mit diesem Träger. Der Träger ist der Arbeitgeber. Er ist auch zuständig für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage (und deren Bezahlung!), die entsprechenden Weiterbildungen, die Lohnnebenkosten,... und das wirklich wichtigste: die Abdeckung des Ausfalls, falls die THA mal krank wird (sie wird ja trotzdem bezahlt, nur das Sozialamt zahlt das nicht) - trotzdem muss das Kind begleitet werden von einer Ersatzkraft
2.: das Ganze läuft über das PB (Persönliche Budget). Der Unterschied zum oben genannten liegt darin, dass ihr selbst der Arbeitgeber seid. Alles, wofür sonst der Träger geradesteht, müsst ihr selbst machen.

Die meisten Eltern entscheiden sich nicht grundlos für die erste Variante. Das Sozialamt tritt nie in ein Rechtsverhältnis zu der THA, entweder die Trägervariante oder das PB. Beim Persönlichen Budget werdet ihr ziemlich tief in die Tasche greifen müssen. Das Sozialamt kalkuliert mit dem Mindestlohn. Außerdem musst du von den regelmäßigen Zahlungen immer noch etwas "ansparen" für den Urlaub.
Will sie das wirklich machen, würde ich in der Schule nachfragen, mit welchem Träger die zusammenarbeiten. Beim Träger würde ich anfragen, ob sie deine Bekannte anstellen würden für dein Kind. Das ist eine gängige Vorgehensweise und so hast du den ganzen Papierkram in professionelle Hände gegeben und kannst sicher sein, dass dein Kind auch wirklich immer eine THA hat.

Natürlich zählt das als Einkommen sobald es über 450€ kommt und wird regulär versteuert.

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Hallo Kati,

ja, danke, das hatte ich mir schon so gedacht bzw. kenne ich die "Nachteile" für uns bei einem Minijob.

Deshalb die Geschichte auf Honorar Basis. Das geht auch. So das Sozialamt.

Nichtsdestotrotz werde ich mich an einen Träger wenden. Vielleicht übernehmen sie meine Bekannte...

Vielen Dank!!

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Du kannst dich nochmals bei rehakids.de umhören. Dort gibt es einige Eltern, die auch den Weg über das PB gegangen sind. Oftmals sind dann mehrere THA parallel angestellt, die sich im Krankheitsfall vertreten.
Wende dich mal an einen Träger. Üblicherweise haben die ständig einen Mangel an Personal und durch die I-Kinder verdienen die ja Geld. Wenn du also deine Kraft direkt mitbringst, ist denen das nur recht. Eine win-win-Situation. Die haben überhaupt keine Arbeit und verdienen trotzdem. Kläre nur im Vorfeld, dass die Bekannte von euch wirklich primär euer Kind betreut. Normalerweise müssen die THA nämlich springen bei Krankheit des "eigenen" Kindes. Das muss sie wissen, ob sie das will.

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Ich kenne mich auf dem Gebiet nicht aus, aber alles, was über den Übungsleiterfreibetrag hinaus verdient wird, wird mit Profession versteuert (wenn denn für diese Tätigkeit der Ü-Freibetrag genutzt werden kann). Im Krankheitsfall stehst Du dann aber ohne Unterstützung da. Der von kati genannte Weg ist sicherlich sinnvoller.

VG
Anja

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Guten Morgen,

zunächst einmal habe ich dies hier gefunden zur Übungsleiterpauschale:
>>Um vom Freibetrag zu profitieren, müssen Sie für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft tätig sein, in der Sie im mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich arbeiten.<<
Die Person arbeitet dann für Dich? Oder im Auftrag des Sozialamtes? Ich verstehe es nicht ganz.
Weiter meine ich, wäre es in jedem Fall besser, dies auf Minijob-Basis laufen zu lassen und vielleicht sollte sich die Person, die es für Euch übernehem will, selbst eingehend informieren, was am Besten wäre.

LG

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OK, ich hab es eben gelesen, dann ist der Träger der ausschlaggebenede Punkt.