Hallo ihr lieben,
ich hoffe sehr jemand von euch kann mir helfen. Vorab kann ich sagen, dass ich im Netz zwar schon einiges dazu gefunden habe, aber die Beiträge schon Jahre zurückliegen und ich mir nicht sicher bin, ob sich die Rechtsgrundlage geändert hat.
Bin heute (5.01.2016) bei 5+2. Die Schwangerschaft ist ungewollt entstanden, daher bin ich mit dem ganzen bürokratischen Kram noch am Anfang.
Ich arbeite seit August 2016 in einer Kita, generell gilt in Kitas eh: Bist du Schwanger gehst du erstmal ins Beschäftigungsverbot, bevor dir deine Immunwerte kein grünes Licht geben. Ich habe es in meiner alten Einrichtung so kennengelernt, dass die Schwangeren die Einrichtung gar nicht mehr betreten durften. Und die meisten durften danach auch nicht mehr arbeiten, also hatten fast die vollen neun Monate dieses Bechäftigungsverbot.
Da ich noch in der Probezeit stecke (bis 15. Februar 2017), bin ich mir unsicher, ob mich mein Arbeitgeber aufgrund des Beschäftigungsverbotes kündigen könnte. Ansonsten liegt mir ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor.
Wer von euch kann mir weiterhelfen zum Thema Kündigungsschutz? Stimmt es, dass ich bis 4 Monate nach der Entbindung geschützt bin? Kann mir dazu jemand einen aktuellen Artikel oder ähnliches nennen?
Ich habe am 2.01.2017 durch meine FA die Bestätigung bekommen und gleich eine Bescheinigung, FALLS (!) ich meinem Arbeitgeber dies mitteilen möchte. Sie rät mir davon ab, aufgrund der hohen Quote von Fehlgeburten in den ersten 12 Wochen. Da ich aber ja durch meine Aufgaben schon ziemlichen Infektionskrankheiten ausgesetzt bin und auch schlecht auf der Arbeit sagen "Ich kann das nicht übernehmen aufgrund der SS" stehe ich leicht zwischen zwei Stühlen.
Was meint ihr zum Thema früh genug bescheid sagen? Meint ihr ich soll lieber warten oder ist es sicherer für das ungeborene?
Danke schonmal vorab für die ein oder andere Antwort!
grüße dreadloeckchen
Kündigungsschutz in der Probezeit...
Die Kündigung ohne Angaben von Gründen in der Probezeit gilt nicht sobald du deine Schwangerschaft mitgeteilt hast. Sowas geht nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Gewerbeaufsichtsamt z.Bm wenn deine Firma Insolvent ist.
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!
P.S. Keine Geld und kein Job der Welt ist es wert die Gesundheit deines Kindes zu gefährden!
danke für die schnelle Antwort! :D
Dein Arbeitsvertrag ist unbefristet?
Gucke einfach in Mutterschutzgesetz Paragraph 9 Abs.1 Kündigung einer Schwangeren sind prinzipiell unzulässig!
Laut Paragraph 9 Abs. 3 nur ausnahmsweise mit Genehmigung der obersten Behörde und nur mit zulässigem Grund!
Wenn es dir nur um eine feste Anstellung auch nach der Schwangerschaft geht, dann solltest du noch mind. 6 Wochen abwarten.
Wenn es dir um die Gesundheit des Kindes geht dann solltest du es sofort sagen. Denn eine Infektion mit einer Kinderkrankheit - wenn auch unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich - könnte schwerste Schädigungen beim Kind oder Fehlgeburt/Totgeburt auslösen. Recht häufig sind ja Windpocken, Keuchhusten, evltl Ringelröteln oder CMV. Das alles kann das Kind im Mutterleib schwer schädigen.
>>Wenn es dir nur um eine feste Anstellung auch nach der Schwangerschaft geht, dann solltest du noch mind. 6 Wochen abwarten.<<
Was für eine unqualifizierte Aussage.
Sie hat einen Vertrag und befindet sich in der Probezeit. Kündbar ist sie somit nicht mehr. Egal ob der Vertrag befristet ist, oder nicht, sie geht ins BV und kommt nach der Elternzeit zurück, die Befristung läuft aus, oder sie wird, da sie keine Befristung hat gekündigt oder normal weiter beschäftigt.
Wie dumm von dir dass du nicht richtig gelesen und verstanden hast.
6 Wochen abwarten macht Sinn, wegen einer möglichen Fehlgeburt bis zur 12. SSW. Denn nach der Fehlgeburt ist man sofort wieder ohne Kündigungsschutz aus dem MuSchG raus, demnach kündbar.
Bis zur 12.SSW ist die Fehlgeburtsrate ziemlich hoch und nimmt mit jeder Woche etwas ab.
Aber wie du auch schreibst, nach der Elternzeit ist man auch kündbar. Wenn der AG es darauf absieht eine Frau mit Kinderwunsch loszuwerden, dann hat er dazu auch Gelegenheiten.
Hallo :)
Erstmal herzlichen Glückwunsch!
Sobald den AG offiziell von deiner SS weiß, bist du NICHT mehr kündbar bis zum vollendeten Mutterschutz!
Ich würde es auf der Stelle sagen, am besten vor Kollegen (Zeugen!).
Dass eine FG eintritt, kann natürlich immer passieren, aber ich würde nicht riskieren, mir einen Keim in der Kita zu holen...
LG
Meiner Meinung und Erfahrung nach kann man dir nicht kündigen,bzw.darf man nicht.Ob du es beichtest oder nicht hängt von dir und deinem Immunschutz ab.Gegen was bist du immun?Oder weist du das noch nicht?
Hallo :) Herzlichen Glückwunsch :)
Google mal Mutterschutzgesetz. Da findet sich alles. Hast du eine Klausel im Vertrag, in der steht, dass dein Vertrag nach der Probezeit ausläuft? Wenn nicht, gilt der Kündigungsschutz sogar noch während der Elternzeit bei unbefristeten Verträgen. Ich hab den Titertest auf eigenen Wunsch machen lassen. Muss man halt selbst zahlen, aber dann bist du auf der sicheren Seite. Bis zum Ergebnis krank melden und dann weißt du, ob du es sagen musst, oder nicht. (Wenn du dir was einfängst, was dem Kleinen schadet, wird dich und euch das schwerer und langfristiger treffen als ein möglicher Arbeitsplatzwechsel.)
Alles Gute :)
Dankeschön für die Antwort erstmal. Da meine Probezeit ja kurz vor dem Ende ist, fände ich es unpassender mich jetzt Krank zu melden. Ich glaube da ist dann reinen Tisch zu machen vielleicht sogar noch etwas schlauer. Ich überlege noch sehr viel hin und her, werde diese Möglichkeit miteinbeziehen! Danke :D
Da meine Probezeit ja kurz vor dem Ende ist, fände ich es unpassender mich jetzt Krank zu melden.
Bist du krank oder bist du nur schwanger? Wenn du dich "krankmeldest" ohne krank zu sein - auch mit Attest vom Arzt - dann ist das Betrug und damit bist du sogar trotz Mutterschutzgesetz kündbar.
Nur soviel zu "unkündbar". Der Kündigungsschutz hat Ausnahmen - krankfeiern wäre einer der Ausnahmegründe. Schwerer Vertrauensbruch.
Sobald man schwanger ist greift dass Mutterschutzgesetz - auch während einer Probezeit.
Bzgl. Nach Entbindung 4 Monate -dass bezieht sich m. W. auch auf die Elternzeit. Kommt also drauf an ob du in Elternzeit gehst oder nicht. Wenn ja dann gelten die 4 Monate nach Elternzeit und nicht nach Entbindung. Bin mir aber nicht 100%sicher.
Bzgl wann dem AG sagen. Kommt auf deine Grundeinstellung an.
Passieren kann auch in der 30 ssw und auch bei Geburt. Das Risiko minimiert sich zwar aber man kann es nicht komplett ausschließen.
Und es ist halt die frage, sollte es in den ersten 12 Wochen ein Abgang geben, wollt ihr dann gleich versuchen gewollt ein Kind zu bekommen oder würdet ihr den Wunsch schieben.
Wenn ihr den Wunsch schiebt würde ich auch warten, weil sobald du in deiner Probezeit einen Abgang hättest -läufst du Gefahr gekündigt zu werden, da sie befürchten du wirst wieder schwanger. Kann aber natürlich alles anders laufen.
Die andere frage ist halt welche Infektionen kannst du dir holen und welche Auswirkungen hat dass auf den ungeborenen menschen? Können Behinderungen dadurch entstehen? Ja? Dann hast du den 'ärger' und nicht die anderen, da würde ich lieber vorbeugen und dem AG Bescheid geben.
Oder kannst du irgendwie heimlich über den hausarzt deine Immunität ausfindig machen?...
Also wie du siehst viele Möglichkeiten und letztendlich weißt nur du wie und was....und es ist deine Entscheidung. ....
Alles gute!
Danke für die ausgiebige Antwort! Da es relativ unerwartet über uns kam denke ich kaum, dass Ich es ereut probieren würde.
Weißt du ob Ich danach noch die probezeit dran hängen muss oder ob ich dann die vollen 3 Monate Kündigungsschutz habe (laut Vetrag)?
Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft existiert die Probezeit nicht mehr! Ist dein Vertrag befristet wird der danach wohl einfach auslaufen ohne verlängert zu werden. Ist er unbefristet genießt du Kündigungsschutz bis nach der Elternzeit!
Denk dran wenn du die Bestätigung abgibst es dir gleich schriftlich bestätigen zu lassen. Nichts mündlich machen.
Mein AG hat versucht nach Bekanntgabe mich in der Probezeit zu kündigen ist aber leider misslungen. He he
Hallo,
Bin in einer ähnlichen Situation. Wurde direkt zu Arbeitsbeginn Schwanger. Habe jetzt noch 3 Monate Probezeit und man kam mir sofort mit Mündlicher Kündigung. Man würde das auch vor Gericht durch bekommen mit Genehmigung von der Aufsichtsbehörde.
Nun hänge ich in der Luft passiert ist seit 1 Monat nichts, ich weiß nicht ob ein Antrag läuft oder nicht.
Ich denke es wird jeder Kleinbetrieb versuchen seine Mitarbeiterinnen los zu werden. Die denken nicht an unser wohl. Ich denke ich würde mich in deiner Situation krank melden. Ist für den Firmenfrieden bestimmt nicht so toll, aber wenn die versuchen dich zu kündigen nehmen Sie ja auch keine Rücksicht.
4 Monate nach Geburt des Kindes darf ein Kleinbetrieb sowieso Kündigen, und das machen die dann ja eh. Obwohl sie ja in der Elterzeit gar keine Kosten haben und das gezahlte Mutterschutzgeld von der Krankenkasse zurück bekommen. Wir hingegen können dann keine 3 Jahre, Elterzeit nehmen ohne Arbeitgeber, da man nur solange Krankenversichert ist wie man einen Arbeitgeber hat oder Elterngeld bekommt. Da machen die lieben Arbeitgeber sich auch keine Gedanken darüber.
Bin gerade Krank geschrieben und habe das erste mal in meinem Leben kein schlechtes Gewissen.
Innerhalb der Elternzeit bist du auch nicht kündbar (nur mit Zustimmung der Ausfsichtsbehörden z.B. bei Insolvenz/Firmenauflösung).
Du kannst daher frühestens am ersten Tag nach der Elternzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden...
"4 Monate nach Geburt des Kindes darf ein Kleinbetrieb sowieso Kündigen, und das machen die dann ja eh. Obwohl sie ja in der Elterzeit gar keine Kosten haben und das gezahlte Mutterschutzgeld von der Krankenkasse zurück bekommen. "
Woher hast du das denn? Das dürfen sie auch nicht und brauchen dann auch wieder die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn du in Elternzeit bist und die gibt es nicht so einfach!
Wie du richtig gelesen hast, hast du Kündigungsschutz, auch in der Probezeit und auch "rückwirkend", wenn dir jetzt gekündigt würde, wenn du dann Bescheid gibst.
Ich vertrete auch die Sichtweise, passieren kann immer etwas. Daher würde ich jetzt einfach Bescheid geben und dann gucken, was passiert. Finanziell bist du erstmal abgesichert, deinem Kind sollte durch die Arbeit dann auch nichts passieren und dagegen spricht eigentlich wenig.