Hallo!
Meine Schwiemu (63 Jahre alt)
bezieht Grundsicherung.Sie ist aufgrund einer Psychischen Erkrankung nicht Erwerbsfähig.
Ihre Kinder sollen offenlegen wieviel sie verdienen.Die drei Schwestern meines Mannes haben zur Zeit entweder kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen.
Mein Mann verdient gut,allerdings haben wir selbst 3 Kinder und zahlen seit kurzem ein Haus ab.Ich bin zuhause und kümmere mich um die Kinder.
Wenn nun das Einkommen 100.000€ im Jahr überschreitet,muss dann Elternunterhalt bezahlt werden oder werden die Kosten für Hauskredit,Kindesunterhalt etc.berücksichtigt und abgezogen?
Gruß Mascha
Muss Sohn Unterhalt an Mutter zahlen?
Die Kindern sind den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wenn die Eltern sich nicht mehr selber versorgen können. Die eigenen Kinder gehen aber vor.
100.000 Euro Einkommen pro Jahr ist schon sehr gut verdienend. Ja, die laufenden Hauskosten/-raten und die Kosten für die Kinder werden abgezogen, auch ein Taschengeld für dich, weil du derzeit nicht erwerbstätig bist.
Ich rate euch die Anfrage einem Anwalt zu übergeben. Das kostet euch - wenn ihr nicht entsprechend Rechtsschutz habt - vielleicht 2000 Euro, aber es könnte sich lohnen.
Erfahrungsgemäß zahlen nur sehr gut verdienende Kinder ihren Eltern den Elternunterhalt.
Hallo
Die Freibeträge sind hier sehr hoch.
Erstmal hat er einen Grundfreibezraguten von 1800 Euro.
Dazu kommen dann Freibeträge (1025) für Ehefrau, Freibeträge für Kinder, Kredite etc.
Er muss seinen gewohnten Lebensstandard deswegen nicht einschränken.
Im Grunde ist die Regel so, dass ihr euch nicht einschränken müsst. Bei 100k Familienbruttojahreseinkommen für 5 Köpfe und einen abzubezahlenden Kredit für die Wohnung wird da wohl nichts mehr für den Elternunterhalt über bleiben.
Ich hatte es mal für uns ausgerechnet. Unser Familieneinkommen ist sogar noch etwas höher, bei "nur" 2 Kindern und eben auch einer noch abzubezahlenden Wohnung... also wir müssten nichts zahlen. Die Grenzen sind wirklich sehr hoch und es werden quasi alle (bereits vorher existierenden) Fixkosten anerkannt und abgezogen. Groß Angst musst du da nicht haben.
Es zählt aber nicht direkt das Familieneinkommen, sondern nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, das ist in diesem Fall der Ehemann. Der verdient die 100.000 Jahresbrutto allein. Das macht schon einen Unterschied, weil er für die derzeit erwerbslose Ehefrau nur das Taschengeld/Unterhalt abziehen darf. Das ist ein großer Unterschied ob Mann 60.000 und Frau 40.000 verdient, zusammen 100.000 oder ob er allein die 100.000 als Unterhaltspflichtiger verdient.
Dann kommt es selbstverständlich auf die monatlichen Hausraten an, und ob sonst noch Vermögen da ist und ob die Immobilie selbstgenutzt ist oder nicht.
Ich bin mir da nicht so sicher, ob der Mann in dem Fall ohne Unterhaltszahlung wegkommt. Deswegen am besten einen Anwalt hinzuziehen. Wenn nämlich erst mal ein Zahlungsbescheid ergangen ist, ist es zu spät. Die Unterhaltspflicht besteht bis zum Tod der Eltern/Mutter.
Er kann aber davon alles abziehen, was er zum Leben braucht. Und er muss sich nicht einschränken
Guten Morgen,
Ich find in diesem Artikel wirds ganz gut erklärt.
http://www.finanztip.de/elternunterhalt/
Lg
Ich selbst musste vor wenigen Wochen erst meine verdienst sowie den Verdienst meines Mannes offen legen,da meine eigene Mutter ebenfalls Grundsicherung erhält,da sie seit Ihrer Krebserkrankung nicht mehr arbeiten kann *ansichtssache*!!!
Ich habe all unsere Schulden mit angegeben (Autokredit) sowie die bevorstehenden Ausgaben aufgrund eines Umzuges (Kündigung erhalten wegen Eigenbedarf).
Zudem habe ich ein schreiben dazu gelegt,das ich nicht bereit bin,unterhält zuzahlen für meine Mutter,da wir seit Jahren keinen Kontakt mehr haben und ich zudem in der Familienplanung bin. Habe vor 2 Wochen den Bescheid bekommen,das ich nichts bezahlen muss aber sie evt in paar Jahren nochmals die Daten überprüfen werden und schauen,ob Gehaltstechnisch sich was getan hat. Dies können sie gerne machen,den mittlerweile bin ich schwanger und dadurch wird sich gehaltstechnisch nix verändern bzw nichts verbessern
Ich bin Betreuerin vom Amtsgericht und wir haben hier in der Familie gerade die selber Situation.
Ich kann dir nur Raten dringend zum Anwalt zu gehen, weil es sonst für euch unnötig teuer werden kann. Gerade wenn dein Mann gut verdient.
Das Sozialamt scheint oftmals auf die Unwissenheit der Angehörigen zu setzen, denn korrekte Berechnungen von Seiten des Sozialamtes sind sehr selten und zielen oft drauf ab, dass Angehörige mehr zahlen sollen, als es der Gesetzgeber vorsieht.
Allerdings könnt ihr euch bei 100.000€ Jahreseinkommen darauf einstellen, dass ihr zahlen müsst, da die Mutter deines Mannes in dem Fall keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat. Dieser Anspruch entfällt nämlich, wenn mindestens eins der Kinder ein Einkommen von 100.000€/Jahr hat. Und diese 100.000€ Grenze gilt leider vor Abzügen und Freibeträgen. Die Freibeträge und Abzüge kommen aber zum Tragen, wenn berechnet wird, wie viel Unterhalt ihr leisten müsst. Wenn die Mutter deines Mannes nämlich nicht dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist, sind die Berechnungen anders, als wenn sie noch einen eigenen Haushalt führt.
Da die Ganze Thematik aber sehr komplex ist und es an zig Stellen Ausnahmen gibt, würde ich auf jeden zum Anwalt gehen.
LG triny
Hallo Triny!
Mein Mann hat morgen einen Termin beim Anwalt.
Das Amt hat die Zahlung für meine Schwiegermutter eingestellt,nur weil sie vermuten das er über die Grenze kommt.Weißt du, ob sie das dürfen?
Meine Schwiegermütter ist schon total panisch,weil Miete etc.ist ja dadurch auch nicht gezahlt.
Für jemanden mit einer psychischen Erkrankung eine tolle Situation ????.
Gruß Muschu
Ob das Amt auf Vermutung die Zahlungen einstellen darf, kann ich dir nicht genau sagen, da es viele Interne Dienstanweisungen gibt, wie die Mitarbeiter verfahren sollen, wenn der Verdacht besteht, dass zu Unrecht Leistungen bezogen werden. Denn das wäre ja bei Grundsicherung der Fall, wenn das Einkommen deines Mannes so hoch ist.
Das ist natürlich gerade für deine Schwiegermutter eine richtig blöde Situation, die ihr auch gesundheitlich nicht gut tut, zumal sie selber ja nichts dafür kann. Sie hat ja nun mal keinen Einfluss darauf, was ihre Kinder verdienen und eventuell zahlen müssen und wird auch nicht die Grundsicherung beantragt haben mit dem Wissen das es ihr vielleicht gar nicht zu steht.
Warte ab, was morgen der Anwalt sagt und beantragt beim Amt für deine Schwiegermutter auf jeden Fall einen Vorschuss, damit die Miete und andere Verbindlichkeiten beglichen werden.