Elterngeld und Dienstwagen auch zur priv. Nutzung

Unsere Elterngeldbescheide sind da.
Meine Frau erhält wie erwartet die 375,-.

Bei mir wurde eine Frage bez. des Dienstwagens gestellt, den ich seit Juli 2016 nutzen darf.

Die Frage lautet "ob Sie auch während der Bezugsmonate den Dienstwagen nutzen dürfen".

Ja, durfte ich im 1. Monat und werde ich auch im 10 Monat dürfen.
Über google habe ich gelernt, das ein früheres Urteil, wonach der Geltwerte Vorteil nicht auf das EG angerechnet wird, inzwischen durch das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Az. L 11 EG 1721/12) gekippt wurde.

Ich erwartete EUR 1875,- Elterngeld.
Geldwerter Vorteil des PKW ist 440,- im Monat.

Werden die vollen 440,- abgezogen?
Spielt es eine Rolle, dass ich den PKW erst seit Juli 2016 habe, also nicht während des vollen Zeitraums von 12 Monaten, der für die Berechnung des Elterngeldes heran gezogen wird, nutzen konnte?

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Hallo,

Gibt es nicht maximal nur 1800 Euro ElternGeld pro Monat??

LG

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Unsere Nr 1 hat eine Behinderung.
Daher die 375,- anstatt der 300,- und daher auch die 1875,- anstelle der 1800,-.

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DAs ist eben genau Unsinn, es gibt keine 1875, sondern dann 1980 Euro Elterngeld!

Geschwisterbonus sind 10% des Elterngeldes, mindestens 75 Euro!

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"Ich erwartete EUR 1875,- Elterngeld."

DAs halte ich für ein Gerücht, wenn du den Höchstsatz und den Geschwisterbonus erhältst, dann sind das 1980 Euro (Geschwisterbonus sind 10% des Elterngeldes, mindestens 75 Euro!).

"Geldwerter Vorteil des PKW ist 440,- im Monat"
Wichtig ist ja, was als Einkommen angerechnet wird, das müssten dann ca. 2853 Euro sein. Dann 440 Euro abzüglich 83,33 Euro Werbungskosten sind dann ca. 2496 Euro Einkommen. Somit sind es ca. 1785 Euro Elterngeld (inklusive Geschwisterbonus), wenn das wirklich angerechnet wird.

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Ok, ich erwartet also 1980,- die es nicht geben wird.

<<<"Geldwerter Vorteil des PKW ist 440,- im Monat"
Wichtig ist ja, was als Einkommen angerechnet wird, das müssten dann ca. 2853 Euro sein. Dann 440 Euro abzüglich 83,33 Euro Werbungskosten sind dann ca. 2496 Euro Einkommen. Somit sind es ca. 1785 Euro Elterngeld (inklusive Geschwisterbonus), wenn das wirklich angerechnet wird. >>>

Davon habe ich nix verstanden.
Wo kommen die 2853,- und die 83,33 her ... auf die 2496 komme ich auch nicht.
Und wie da dann 1785 draus werden ... ich versteh nur Bahnhof.

Mit 1785,- anstatt 1980,- könnten wir sehr gut leben.

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"Wo kommen die 2853,- und die 83,33 her "
2770 Euro werden höchstens anerkannt zuzüglich 83,33 Euro Werbungskostenpauschale die immer von deinem Einkommen abgezogen werden, sind zusammen 2853,33 Euro.

" auf die 2496 komme ich auch nicht."
Elterngeld berechnet sich aus der Differenz des Einkommens vor der Geburt 2853,33 Euro (mehr wird eben einfach nicht als Einkommen anerkannt!) und dem Einkommen nach der Geburt 356,67 Euro (440-83,33 Werbungskostenpauschale), diese Differenz beträgt bei dir dann 2496,66 Euro.

Davon werden dann 65% als Elterngeld gezahlt, sind dann 1622,83 Euro.

Geschwisterbonus beträgt dann also 10% davon, sind dann 162,28 Euro, zusammen erhältst du dann also 1785,11 Euro.

Somit sind das ja nur ca. 90 Euro weniger, als du erwartet hattest (mit den von dir gedachten 1875 Euro), so dass das vermutlich zu verkraften sein sollte.

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