Überstunden zum Elterngeld berechnet?

Hallo ,
weis jemand ob die Überstunden zum Elterngeld dazu zählen?
Ich habe ziemlich viele Überstunden im Monat. Mein Chef will meine Grund stunden nicht erhöhen, sondern zahlt sie gleich aus.
Die Überstunden erhöhen meinen Elterngeld erheblich!

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Das Elterngeld berechnet sich ja nach Deinem Durchschnittseinkommen in den letzten 12 Monaten.
Daher würde ich prinzipiell sagen, dass die Überstunden (wenn sie auf deiner Lohnabrechnung mit angegeben werden ) auch mit berücksichtigt werden.
Ich bin aber auch kein Experte, es melden sich bestimmt noch mehr

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die Überstunden sind doch auf den Gehaltsabrechnungen drauf und werden somit in die Berechnung einbezogen.

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Huhu, ich glaube, es kommt darauf an, wie die Überstunden im der Gehaltsabrechnung "deklariert" sind, manchmal wird das wohl als Einmalzahlung oder sonstige Bezüge deklariert und dann gehört es nicht zum regulären Einkommen, das beim Elterngeld berücksichtigt wird. Frage da am besten direkt bei der Elternstelle nach, nicht, damit du weißt, womit du rechnen kannst.

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PS: Ich glaube, auch wenn das irgendwie falsch "deklariert" ist, aber regelmäßige Zahlungen sind, hat man auch gute Chancen, dass es angerechnet wird. Aber das muss wahrscheinlich von Einzelfall zu Einzelfall hin überprüft werden.

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Ich hatte erst letztens eine Diskussion mit meiner zuständigen EG-Stelle.
Es wird nur der Betrag Berücksichtigt der als laufend brutto deklariert ist,
Alles andere ist uninteressant

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bist du dir sicher? Bei der Elterngeld stelle Baden -Würtemberg ,wo ich angerufen habe, meinte sie wenn Überstunden auf der Abrechnung steht, dann wird die auch berücksichtigt. Was nicht berücksichtigt wird ist, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, Prämiengeld.

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Also ich war gestern bei der Schwangerenberatung und da hab ich erfahren das ausschließlich das vertragliche brutto/netto angerechnet wird!

Weder Überstunden, noch Weihnachts- / Urlaubsgeld noch sonstige Zuschläge werden angerechnet ????

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Dann wurdest du falsch informiert: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2c.html

"Grundlage der Ermittlung der Einnahmen sind die Angaben in den für die maßgeblichen Monate erstellten Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den maßgeblichen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen wird vermutet."

und " Nicht berücksichtigt werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind." daher ist zumindest die Aussage zu Weihnachts/Urlaubsgeld und sonstigen Zuschlägen korrekt, diese werden tatsächlich nicht angerechnet da diese meist so zu behandeln sind.

Es wird auch das Brutto zur Berechnung verwendet, das Netto spielt keine Rolle da ein eigenes Elterngeldbemessungsnetto gebildet wird...

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Jetzt bin ich total verwirrt ????. Was heißt das nun für mich? Werden die dazu gezählt oder nicht?

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