Zusatzleistungen auch im Mutterschutz?

Hallo zusammen,

weiß einer von euch, ob man währen der 14 Wochen Muterschutz die Zusatzleistungen des AG weiterbekommt, d.h. Kita-Kosten, Fahrkarte usw.?

Ich hatte das damals als qusi Gehaltsserhöhung bekommen und würde es gerne, zumindest für die Mutterschutzwochen, weiter haben. Dass mans in der Elternzeit nicht bekommt, weiß ich. Werde unserer Kidn auch nicht von der Kita abmelden, weil ich im Mutterschutz bin und Fahrkarte nutze ich auch weiter, wenn auch nicht um damit zru Arbeit zu fahren...

Und werden diese Zusatzleistungen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt? Sidn alles steuerfreie Leistungen.

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Frag den AG.
Fahrkarte würde ich auf "nein" tippen; Kita Kosten "ja", aber ich weiß es nicht wirklich.

Ich denke es ist Verhandlungssache und es gilt als Einkommen während der EG Zeit.

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Wenn die private Nutzung der Fahrkarte erlaubt ist, dann ja, dann zählt es als Einkommen mit und wird auch entsprechend versteuert.

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Was zum Arbeitsentgelt gehört, das wird in den Zuschuss des Mutterschaftsgelds eingerechnet. Was Aufwandsentschädigungen sind, wie z.B. Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Essenszuschuss, das wird nicht eingerechnet. Da dieser Aufwand nicht mehr anfällt, wenn man freigestellt ist, kann man diese auch nicht erstattet bekommen.

Maßgeblich ist, wie die Zuschläge in der Gehaltsarbrechnung deklariert sind.

Das Mutterschaftsgeld dient lediglich der Existenzsicherung, nicht aber in jedem Fall dem Erhalt des bisherigen Lebensstandards.