Ich habe eine Frage für eine Freundin. Wir finden dazu irgendwie nichts im Internet oder hier.
Und zwar hat sie vor Mutterschutz und Elternzeit schon in Teilzeit gearbeitet und will das nach der Elternzeit genauso weiter machen. Jetzt hat sie von ihrem Arbeitgeber, der weniger als 10 Angestellte beschäftigt, die Nachricht bekommen, dass ihre Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle umgewandelt wird. Ihre Vertretung für die Elternzeit arbeitet jetzt auf ihrer Stelle in Vollzeit.
Meine Frage: hat sie ein Recht auf ihre Teilzeitstelle, auch in so einem kleinen Unternehmen? Man liest immer nur was über den Teilzeitanspruch nach der Elternzeit in Betrieben mit mehr als fünfzehn Mitarbeitern. Und da geht es auch immer darum, dass vorher in Vollzeit gearbeitet wurde. Aber sie hat ja vorher schon in Teilzeit gearbeitet. Hat sie dann nicht einen Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz unabhängig von der Größe des Unternehmens?
Lieben Dank schon mal für eure Antworten!
Teilzeit VOR und NACH Elternzeit
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(1) 27.01.17 - 13:13
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(2) 27.01.17 - 15:41
Wie sah denn die Teilzeitvereinbarung von vor der Elternzeit aus?
Diese ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und kann nicht einseitig geändert werden, d.h. gab es vor der Elternzeit eine unbefristete Teilzeitvereinbarung kann der Arbeitsvertrag nicht einfach einseitig vom AG in Vollzeit geändert werden.
Der einzige Weg des AG wäre dann eine Änderungskündigung https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Aenderungskuendigung.html#tocitem1-
(3) 27.01.17 - 17:24
Danke! Hab ich gleich weitergeleitet!
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