Tarif Erhöhung - BeschäftigungsVerbot

Hallo.ich würde im Februar eine Gehaltserhöhung bekommen,da ich in die nächste Stufe "rutsche".wenn ich nun im Februar positiv teste aber ein BeschäftigungsVerbot (fehlende Immunität) bekomme - bekomme ich die GehaltsErhöhung oder nicht? (Ich lese immer was vom Durchschnitt der letzten 3 Monate vor dem Monat mit Bekanntgabe der SS)

1

Eine fehlende Immunität muss noch lange nicht zu einem Beschäftigungsverbot führen. Es genügt oftmals auch eine Umsetzung an einen anderen Arbeitplatz, z.B ins Büro.

Und ja, die Tariferhöhung wird dann auch erfolgen und angerechnet werden.

2

Die Immunitäten werden übrigens immer wieder neu ermittelt und es ist nicht gesagt, dass du immer noch denselben Immunstatus hast wie früher.

3

Danke.aber ich wurde jetzt sooft geimpft,und immer wieder getestet.ich kriege einfach keine Immunität.Büro geht auf keinen Fall ;)

weitere Kommentare laden