kompliziert...Aufhebungsvertrag?

Ich stecke momentan in einer schwierigen Situation. Wir haben letzten Sommer entschieden, 600 km weit weg zu ziehen und da ich leitende Angestellte bin, habe ich meinen Chef dummerweise schon mündlich darüber informiert.

Wir möchten jetzt allerdings gern ein 2. Kind. Viele Jahre haben wir den Kinderwunsch zurückgestellt, u.a. auch wegen dem Job. Eigentlich wollte ich vor meiner schriftlichen Kündigung schwanger werden, doch leider hatte ich vor drei Wochen eine FG.

Nun rennt mir die Zeit davon und mein AG drängt nun auf eine zeitnahe schriftliche Kündigung zum 31.08.2017 und bietet mir im Gegenzug eine sachgrundlose Freistellung ab 01.04.2017.
Damit würde ich, falls ich jetzt schnell wieder schwanger werde, jedoch auf jede Menge Geld verzichten müssen. (Sperre).
Da ich aufgrund meiner Tätigkeit in einer sehr komfortablen Verhandlungsposition bin, habe ich dem AG - bisher unverbindlich- angeboten, mich vom 1.4. bis 31.12. (statt 31.08.) bei voller Gehaltszahlung freizustellen und er hat zugestimmt. Ich soll jedoch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, damit der ganze Vorgang an der Mitarbeitervertretung vorbei geht. Weil ich leitende Angestellte bin, bin ich selbst nicht durch die MAV vertreten.
Was würdet ihr tun? Hoffen, noch bis April erneut schwanger zu werden und damit Kündigungsschutz zu genießen, gleichzeitig aber bei Nicht-Schwangerschaft auf vier zusätzliche Monate auf Gehalt verzichten oder unterschreiben?

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Irgendwie verstehe ich das nicht. Zu wann wollt ihr denn 600km wegziehen? Denn dann würdest Du ja vermutlich Deine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr ausüben können.

Grüsse
BiDi

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Ich verstehe nur Bahnhof....

bei voller Gehaltszahlung freistellen? Geile Nummer, würde ich sofort zugreifen.
9 Monate Gehalt kriegen für nichts arbeiten müssen.

Wqarum brauchst du Kündigungsschutz? Wenn ihr wegzieht kannst du ja dort ohnehin nicht mehr arbeiten.
Oder kriegst du ein BV?

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Du musst ja schon eine hohe leitungsposition haben wenn man dich freiwillig 9 Monate bezahlt ohne dass du was tust.

Ich habe nicht verstanden ob ihr schon umgezogen seid oder nicht. Entsprechend geh doch einfach weiter arbeiten oder suche dir eine neue Arbeit am neuen Wohnort. Manche brauchen 2 Jahre bis zum Baby - sehr gewagt alles auf eine quasi sofortige Schwangerschaft zu setzen - und sehr naiv

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Die wichtigste Frage ist wohl, wann ihr wegzieht und warum, denn mit entsprechender Begründung gibt es natürlich such keine Sperre!
Bis wann kannst du arbeiten? Wie willst du das beim Kündigungsschutz machen, wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst?

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Hallo,

die Freistellung bei voller Gehaltszahlung bekommst Du doch nur, wenn Du den Aufhebungsvertrag unterschreibst. Wenn Du vorher schwanger wirst, hast Du doch trotzdem den Aufhebungsvertrag unterschrieben und Dein Vertrag endet zum 31.12. Unterschreibst Du nicht, musst Du weiter arbeiten gehen - auch im schwangeren Zustand.

Wann zieht ihr denn um und ist Eure finanzielle Situation allein durch das Gehalt Deines Mannes gesichert? Dann werde Hausfrau und Mutter und versuche nicht deinen Arbeitgeber für deine misslungene Familienplanung zahlen zu lassen. Man kann nicht wegziehen und trotzdem hoffen alles bezahlt zu bekommen, obwohl man nicht zur Verfügung steht. Mutterschutz/Elternzeit sind eingeführt worden, damit die Mütter anschliessend auch wiederkommen und nicht als lukrativer Ausstieg in das Hausfrauendasein.

Such Dir doch einfach einen guten Job (anscheinend sind doch gewisse Qualifikationen vorhanden), zieht um und vermehrt Euch dann.

Liebe Grüße Andrea

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Den Kündigungsschutz als Schwangere kannst du getrost vergessen, wenn du 600 km wegziehst, dann hast du deinen Teil des Arbeitsvertrags praktisch aufgekündigt. Das geht bei keiner Behörde durch. Der Kündigung wird aller Voraussicht nach stattgegeben.

Halbes Jahr bei sattem Gehalt ohne auch nur dran zu denken, arbeiten zu gehen, dann noch Mutterschutz und Elterngeld kasssieren - nee. Wer sollte so dumm sein, dir das zu bezahlen?

Die Umlagekasse jedenfalls nicht. Die kriegt ja auch mit, dass du umgezogen bist.

Du hast eine sehr merkwürdige Rechtsauffassung vom Mutterschutzrecht. Das Mutterschutzrecht schützt dich nicht vor den Konsequenzen eines Wohnortwechsels, oder vor den Konsequenzen einer gravierenden arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung.

Werde also erwachsen und triff Entscheidungen für dich selber, die auch für den Arbeitgeber fair und angemessen sind. Auflösungvertrag unterschreiben, wenn der Umzug sicher ist, und woanders eine neue Arbeit suchen.

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Ich versuch mal zusammenzufassen: ihr zieht im Sommer um, so dass du deinen Vertrag zum 31.08. kündigen müsstest. Gleichzeitig wollt ihr ein zweites Kind.
Jetzt hoffst du, schwanger zu werden, damit du deinen Vertrag erstmal nicht kündigen musst. Gleichzeitig spekuliert du ja offensichtlich mit einem BV (sonst müsstest du ja bis zum Mutterschutz arbeiten)?
Ziemlich viel Spekulation und Hoffnung. Das Angebot deines AG ist seeeehr großzügig. Nimm es an und starte doch eure Kinderplanung nach dem Umzug (mit neuem Job?)

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Lohnersatzleistungen wie Mutterschutzlohn (BV) und Krankengeld (AU) gibt es nur, wenn die Beschwerden/Gefährdungen (BV) oder die Krankheit (AU) der einzige Grund für das Nichterbringen der Arbeitsleistung sind. Wer 600 km wegzieht, der kann seine Arbeitsleistung von vornherein gar nicht erbringen, damit fällt der Lohnfortzahlungsanspruch weg. Ein BV wäre wegen der Entfernung schon gar nicht mehr nötig. Dieser Trick funktioniert also gar nicht.

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Bei einem BV vom FA dürfte der Arbeitgeber erstmal keine Rolle spielen. Also ja, theoretisch kann ich die Spekulation nachvollziehen.

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