Elterngeld für Vater (Student)

Hallo,

Ich bin derzeit in der 14. SSW und mache mir Gedanken über unsere Zukunft.

Mein Lebensgefährte absolviert gerade sein (zweites) Studium, wobei ich ihn voll und ganz unterstütze.

Gerade ist er im Auslandssemester (bevor etwas Negatives kommt: ich wollte dass er diese Erfahrung noch mitnimmt, er wollte es sofort absagen) und im August/September seine Masterarbeit schreiben.

Unser kleiner Zwerg soll gegen den 23.09. auf die Welt kommen.

Ich arbeite Vollzeit, verdiene gut und werde zum Glück auch den Höchstsatz bekommen.

Beabsichtigt ist, dass ich ein Jahr zuhause bleibe. Wenn alles nach Plan läuft, wird er ab märz 2018 wieder voll im Berufsleben einsteigen.

So, nun zu meiner Frage:

Er beabsichtigt die Masterarbeit in einer Firma zu schreiben. Als Student darf er ja höchstens 20 Stunden die Woche arbeiten.

Verstehe ich das richtig, dass er die zwei Monate Elternteil nehmen kann (z.B. Ganz am Anfang) und dafür den Mindestsatz in Höhe von 300 € bekommt und aber zusätzlich das Geld für seine Tätigkeit in der Firma (je nachdem zwischen 500-800 €) nicht angerechnet wird?

Oder habe ich da einen Denkfehler?

Danke für eure Hilfe.

1

Ich glaube den Mindestsatz erhält man immer.
Bevor er jedoch plannt zuhause zu bleiben, sollte er sich dringend seine Prüfungsordnung durchlesen. In meiner war es nicht möglich während der Abschlussarbeit zu pausieren. Man konnte zwar einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, hierbei wurde jedoch die ganze Anmeldung zur Abschlussarbeit "zurückgenommen". Nach der Pause musste man von vorne beginnen mit einem neuen Thema.
Mein Arbeitsvertrag für die Abschlussarbeit ( hab sie ebenfalls in der Industrie gemacht) ging genauso lange wie in der Prüfungsordnung die Bearbeitungsdauer war. Ob eine Verlängerung möglich wäre, weiß ich nicht. Solltet ihr auf alle Fälle vorher klären. Das kann sonst böse enden. Die Unis sind da sehr unflexibel...

3

Wo schreibt sie denn etwas von zu Hause bleiben, ich verstehe es so, dass er das Elterngeld neben der Abschlussarbeit erhalten soll und das ist möglich, wenn er nur den Sockelbetrag nimmt!

4

Genau, er will weiterhin an seiner Abschlussarbeiten arbeiten und nicht aussetzen.

Und eben den sovkelbeitrag in Anspruch nehmen.

2

"Verstehe ich das richtig, dass er die zwei Monate Elternteil nehmen kann (z.B. Ganz am Anfang) und dafür den Mindestsatz in Höhe von 300 € bekommt und aber zusätzlich das Geld für seine Tätigkeit in der Firma (je nachdem zwischen 500-800 €) nicht angerechnet wird?"
Nicht ganz, er wird eher keine Elternzeit nehmen (da sich der Stundenumfang ja nicht ändert), kann sehr wohl aber Elterngeld bekommen von 300 Euro. Und da es sich um eine Studium handelt, ist die Stundenzahl auch unbegrenzt, weil es nicht als voll erwerbstätig zählt.

5

Danke für die Antwort.

Du hast mir schon mal sehr weitergeholfen.

Natürlich sprechen wir das noch mit der Uni ab.

6

DAs Elterngeld wollt ihr mit der Uni absprechen? Oder die Abschlussarbeit? Mit dem Elterngeld hat die Uni nichts zu tun!

weitere Kommentare laden