Kinderbetreuung, Arbeitsagentur

Hallo ihr Lieben,

meine Situation ist gerade sehr verzwickt und ich möchte mich auf alle Eventualitäten vorbereiten.

Ich habe leider keinen Krippenplatz für mein Kind zum ersten Geburtstag bekommen und bin nun auf der Suche nach einer Tagesmutter.
Hier bei uns beträgt die Kostendifferenz zwischen Krippe und Tagesmutter ca. 300 Euro!
Einen Arbeitgeber habe ich noch und bin zwei Jahre in Elternzeit. Ich hatte vor, in Teilzeit zurück zu kehren.
Allerdings möchte ich den Arbeitsplatz wechseln!

Bewerben kann ich mich erst, wenn ich eine Betreuung habe. Die Tagesmutter kann ich mir allerdings ohne Elterngeld nicht leisten. Ein Teufelskreis.
Für die Kostenübernahme der Betreuung muss man, soweit ich verstanden habe, entweder berufstätig oder nachweislich arbeitssuchend sein.

Nun zu meiner Frage: kann ich mich in Elternzeit, mit vorhandenem Arbeitgeber und ohne Kinderbetreuung bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend (nicht arbeitslos! Das ist mir klar) melden?
Mir geht es nicht um den Bezug von ALGI sondern darum, offiziell zu signalisieren, daß ich auf der Suche nach einem Job bin und auch die Möglichkeit einer professionellen Beratung bekomme.

Dann könnte ich das Risiko eingehen, mich erstmal auf eine teurere Betreuungsoption einzulassen.

LG
Integral

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Hallo,

An deiner Stelle würde ich erstmal an meinen alten Arbeitsplatz zurück kehren, mich weiter bewerben und dann, wenn du was neues hast wechseln.

Warum willst du dich beim Arbeitsamt melden?

Lg

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Hallo,

das ist leider ausgeschlossen. Ich möchte nicht ins Detail gehen, aber es ist sehr viel vorgefallen und mein Vorgesetzter hat auch geäußert, daß er mich "loswerden" will...

Arbeitssuchend möchte ich mich melden, weil ich das ja eigentlich bin und um eventuell einen Zuschuß zur Kinderbetreuung zu bekommen. Die ist ja zwingend notwendig, wenn ich mich bewerben möchte.
Außerdem möchte ich einfach abgesichert sein, falls es im schlimmsten Fall auf eine Kündigung hinauslaufen sollte.

LG

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Das Amt wird dir keinen Zuschuss zahlen und die werden sicher auch nichts anderes für dich machen solange du einen Vertrag hast!

So einfach wie du es dir vorstellst ist es nicht.

Du kannst kündigen, bekommst dann eine Sperre und dann kannst du dich Arbeitssuchend melden. Oder du suchst dir vorher was neues und musst nicht zum Arbeitsamt.

Das Leben ist kein Ponyhof.

Lg

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Hallo,

verzwickt sehe ich das nicht, Du hast nur zu viele Sonderwünsche. Du möchtest nicht zum alten AG zurück, TZ arbeiten und suchst einen neuen Job. Schwierig.
Ich, an Deiner Stelle, würde zum alten AG zurück gehen. Du hast genügend Zeit Dir eine neue Stelle zu suchen, auch im 2. Elternzeitjahr. Was also willst Du bei der Arbeitsagentur, wenn Du nicht arbeitslos bist? Du kannst natürlich um Zusendung von offenen Stellen bitten, aber Du wärst besser dran, wenn Du Dich selbst kümmerst. Da Du noch nicht arbeitslos bist, würde ich auch keine Sonderwünsche angeben, sondern mir Stellen schicken lassen und im Notfall im Bewerbungsgespräch die Details klären. Und bewerben kannst Du Dich immer, die Betreuung suchst Du nebenher. Also, ist doch gar nicht so kompliziert.

LG

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Sorry, wenn ich es jetzt vielleicht falsch verstehe:
Zusammengefasst - Du willst dich bei der Arbeitsagentur melden, damit du, obwohl in Elternzeit, die Betreuungskosten bezahlt bekommst?

Hast du denn TZ bei deinem Arbeitgeber angemeldet? Hat er zugestimmt, abgelehnt?

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Bei Urbia bekommt man eine Menge Antworten, die aber nicht wirklich die Frage beantworten, die man hat.
Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion starten. Sondern einfach nur eine Antwort auf meine Frage von Menschen, die sich von Berufs wegen damit auskennen oder in einer ähnlichen Lage sind.
Ich habe auch keine Sonderwünsche, so sind einfach die Umstände. Für mich steht fest, daß ich nicht zu meinem Arbeitgeber zurück gehen werde. Die möglichen Konsequenzen sind mir durchaus bewußt. Deswegen versuche ich, das Beste aus der Situation zu machen und mich frühzeitig zu informieren.

@kathi.net
Ja, da ich ab dem zweiten Jahr in EZ arbeitssuchend bin!

Ich habe zu Anfang TZ angemeldet, dies wurde zur Kenntnis genommen. Das ist aber nicht mein Problem.

@costa2012
-So einfach wie du es dir vorstellst ist es nicht.-

Deswegen frage ich ja. Ich wollte auch hier nur wissen, ob ich mich arbeitssuchend melden darf, trotz bestehendem Vertrag.
Daß ich vom "Amt" nichts bekomme, ist klar. Es gibt aber von andere Stelle eine teilweise Übernahme der Betreuungskosten (bei uns kostet die Krippe ca. 300 Euro, eine Tagesmutter mehr als das Doppelte...).

-Du kannst kündigen, bekommst dann eine Sperre und dann kannst du dich Arbeitssuchend melden. Oder du suchst dir vorher was neues und musst nicht zum Arbeitsamt.-

Auch das ist mir bewußt. Eine Sperre wäre kein Problem, da ich diese noch mit Elterngeld und altem Urlaub überbrücken könnte.

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Richtig. Dann unbedingt die Frist brachten = drei Monate vor Ende der Elternzeit.
Natürlich kannst du dich melden. Warum nicht? Ob das in eurem Landkreis reicht, um einen Zuschuss zu bekommen, kann ich nicht beurteilen.

Du musst notfalls rechtlich dagegen vorgehen, dass dir kein Krippenplatz gegeben wurde! Lass dich da beraten. Da laufen auch einige Gerichtsverfahren.

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"Deswegen frage ich ja. Ich wollte auch hier nur wissen, ob ich mich arbeitssuchend melden darf, trotz bestehendem Vertrag."
Kannst du, aber dies setz voraus, dass du suchst und annehmen kannst, sprich eine Kinderbetreuung hast.

Übrigens muss in der Regel die Gemeinde/Kommune die teureren Kosten der Tagesmutter gegenüber der Krippe zahlen, weil du ja einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz hat. Hast du dich da mal erkundigt?

"Du kannst kündigen, bekommst dann eine Sperre und dann kannst du dich Arbeitssuchend melden. Oder du suchst dir vorher was neues und musst nicht zum Arbeitsamt.-"
So Unsinn, es gibt genügend Gründe, warum man kündigen kann ohne Sperre. Zumal sie hier ja gar nicht kündigen muss, sondern Teilzeit in Elternzeit arbeiten könnte (bei Kinderbetreuung) und somit auch bei Kinderbetreuung Anspruch auf ALGI hätte.

Hier ist also klar, das ganze steht und fällt damit, ob du deinen Rechtsanspruch durchsetzen wirst oder nicht.

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Geh am besten zum Arbeitsamt und frage nach. Soweit ich verstanden habe, werden die Kosten übernommen, sobald du einen Arbeitsvertrag hast. Was spricht dagegen, selbstständig zu suchen? Das Arbeitsamt hat ein Budget und ich halte es für unwahrscheinlich, dass sie einer angestellten Mutter in Elternzeit und ohne Kinderbetreuung Arbeit vermitteln werden. Das ist nicht ihre Aufgabe. ABER:
Bezüglich der hohen Kosten für Tagesmütter, die eure Kitagebühren so deutlich übersteigen, kann ich dir nur raten, dich mit anderen Betroffenen in Verbindung zu setzen. Die Satzung könnte nichtig sein, dazu gab es auch schon Urteile. Es geht grundsätzlich darum, dass jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung hat und viele Städte ihre fehlenden Kitaplätze durch Tagesmütter ergänzen. Dahingehend darf aber keine offensichtliche Ungleichbehandlung geschehen, dass z.B. willkürlich Plätze ohne Rücksicht auf das individuelle Einkommen verteilt werden. Auch dürfen die Gebühren für Tagesmütter die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen und dann hinterrücks von der Stadt dafür benutzt werden, die fehlenden Beiträge einkommensschwacher Familien, die wenig oder gar nichts zahlen, zu kompensieren. Frag mal Eltern, die das gleiche Problem haben. Es dürfte vielen sauer aufstoßen!

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Ohne Kinderbetreuung bist du nicht nachweislich arbeitssuchend, somit gibts natürlich auch keine Kostenübernahme der Kinderbetreuung.

Wegen der Tagesmütter: die, die mit der Stadt (bei uns das Jugendamt) zusammenarbeiten und auch vermittelt werden von denen werden auch bezuschusst!

Da solltest du dich mal bei eurer zuständigen Stelle informieren.

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Hallo,

abschließend und etwas verspätet von mir noch ein Danke für eure Antworten und Denkanstöße.
Ich habe versucht, mich wegen der Kostendifferenz zu informieren und nachdem ich von einer Stellen zur nächsten und dann wieder zurück geschickt wurde (Gemeinde war nicht zuständig, sondern das Jugendamt bzw. die Kindertagespflegestelle), habe ich endlich eine Antwort bekommen, mit der ich weiter arbeiten kann.
Nachdem ich eine Tagesmutter gefunden habe, kann ich einen Antrag auf Kostenübernahme stellen (4,50 pro Stunde) und es wird zusätzlich geprüft, in welcher Höhe wir, abhängig von unserem Einkommen, einen Kostenbeitrag leisten müssen.
Ob ich dann wirklich eine Betreuung finde, ist eine andere Sache. Für mich alles Neuland, ich muß mich da auch erstmal durchwurschteln...

LG