Käufer will vom Notariellen Kaufvertag zurücktreten, geht das?

Hallo.

Es geht um ein Grundstücksverkauf.

Käufer hat das Objekt besichtigt, das Grundstück hat 500m2.
Am 13.1 wurde der notarielle Kaufvertrag von allen Parteien unterschrieben.

Im Vertrag steht "der Käufer hat das Objekt genau besichtigt und kauft wie es liegt und steht", ein Rücktrittsrecht ist nicht vereinbart.

Außer wenn die Bank keine Pfandfreigabe Bzw das Objekt lastenfrei übergibt.

Wir haben es vermessen lassen, die Pfandfreigabe wurde auch zugestimmt.

Letztenendes fehlte noch vom Bauamt die Fortführungsmitteilung also das dass Grundstück offiziell vermessen ist.

Erst dann ist die Zahlung von ihm fällig.

Die Fortführungsmitteilung ist seit gestern da, also bedeutet das ja eigentlich das er nun zum zahlen aufgefordert werden müsste.

Übrigens haben wir beim Notar nachgefragt, die Sekretärin meinte aber er dürfte uns rechtlich nicht beraten, er müsste neutral bleiben. Dann frag ich mich aber warum er letzte Woche paar mal angerufen hat um meinen Mann um rückabwicklung zu beten.

Der Notar (der Käufer und er kennen sich gut) hat letzte Woche schon angerufen das der Käufer zurücktreten will, ob wir damit einverstanden sind. Nein sind wir natürlich nicht.

Der Käufer will zurücktreten weil ein Garagen Dach vom Nachbar 20-30 cm auf das Grundstück ragt und das hätten wir nicht erzählt.

Er hat sich aber 4 mal das Grundstück angeschaut und es schon vor Monaten gesehen. Wir gehen davon aus das er jetzt einfach Gründe sucht.

Das mit dem Dach von Nachbarn ist vielleicht nicht erlaubt, dass weiß ich nicht, aber das steht schon 70 Jahre oder länger so. Uns hat es nie gestört und wir werden uns auch nicht mit unseren Nachbarn verscherzen. Es ist auch nicht als Baulast im Grundbuch eingetragen.

Was ist denn wenn der Käufer nun zum Anwalt geht, obwohl laut notarvertrag die Zahl hlung ab gestern fällig ist? Ist die Zahlung damit erstmal aufgehoben?

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Mal ins Blaue, wenn ihr eure Unterlagen/Dokumente usw. vollständig habt, dann fordert den Käufer zur Zahlung auf. Das kann auch der Notar machen.

Natürlich könnt ihr einen Rücktritt vereinbaren.

Nach dem was Du schreibst, ist das aktuell nicht möglich.

Wenn der Käufer nun zurück tritt, darf er aber bitte Schadensersatz zahlen, solltet ihr das Grundstück erst in 6 Monaten und/oder zu einem schlechteren Preis verkauft bekommen.

Das muss man einfach vertraglich fixieren.

Sind Zinsen bei Nicht-Zahlung im Notarvertrag fest gesetzt worden?

Bei einem 5 oder 6 stelligen Betrag würde ich einen Anwalt einschalten.

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"Ist die Zahlung damit erstmal aufgehoben?"

Nein, der Käufer ist jetzt verpflichtet zu zahlen.

Er hat weder ein Rücktrittsrecht, wenn nicht vereinbart, noch kann sonst irgendwelche Sonderwünsche stellen.

Ich persönlich, wäre ich in deinem Fall, würde dem Verkäufer über den Notar mitteilen lassen, dass ich auf die Erfüllung des verpflichtenden Kaufvertrages bestehe, notfalls gerichtlich mit allen Folgen für das vertragsbrüchige Verhalten.

Fordere den Käufer zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Summe auf und weise das Rücktrittsansinnen einfach zurück.

Ich bin da zum Beispiel ein Typ der nicht rumlamentiert.
Würde bei mir wie evtl. in deinem Fall die Zahlungsfrist verstreichen, oder eine Zahlungsaufforderung zurückgewisen werden, würde ich das sofort vor Gericht bringen, ohne weitere Warnung etc.

Gruß
Demy

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Zum Glück haben wir im Vertrag vereinbart das wir eine Titulierung (zum pfänden des Kaufpreises) bekommen, wenn er sich mit der Zahlung 10 Tage im Vollzug befindet.

Wir haben allerdings Angst, weil Notar und Käufer befreundet sind, das der Notar das was dreht oder rauszögert o.ä.

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"Wir haben allerdings Angst, weil Notar und Käufer befreundet sind"

Glaube mir, da wird nahezu jeder Notar, sollte er nicht vollkommen verblödet sein, höllisch aufpassen, da er bei offensichtlichen falschen Verhalten in der persönlichen Haftung ist.

Habt ihr einen rechtssicheren Vertrag, dann gibts da nichts zu drehen.

Bisher ist der Notar ja auch nur mit einem "Vorschlag" an euch herangetreten und hat damit seine Neutralität nicht verlassen.

Der Käufer kann ohne eure Zustimmung nicht zurücktreten und fertig.

Kannst dich ja mal melden wie reagiert wurde als ihr das Rücktrittsansinnen zurückgewiesen habt.

Gruß
Demy

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Der Käufer hat das Grundstück vor dem Kauf besichtigt. Also kann er sich nicht darauf berufen, dass er nicht gewusst hat, dass das Dach übersteht. Er hat kein Rücktrittsrecht und wenn ihr nicht einverstanden seid, muss er zahlen, um nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen zu werden.

Wenn ihr nett sein wollt, könntet ihr einen Vergleich akzeptieren. Wollt ihr das nicht, ist das euer gutes Recht.

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Seid ihr denn so sehr auf das Geld angewiesen? Ich verstehe euren Ärger, aber sich so quer zu stellen bringt kaum was.

Jetzt zwingt ihr also den Käufer zum Kauf. Glückwunsch. Und dann? Dann wohnt ihr Seite an Seite mit jemanden wo ihr direkt nicht gut miteinander könnt (ich gehe jetzt mal von einer Teilung aus und ihr bleibt auf dem restlichen Grundstück wohnen).

Wie wäre es denn mit etwas entgegenkommen? Für den Käufer ist es sicher viel ärgerlicher, denn er scheint mittlerweile wohl was anderes gefunden zu haben und hätte die entstandenen Kosten der eures Vertrages zu tragen.

Jeden Klobürstenkauf kann man sich heutzutage besser überlegen als Grundstücke und Häuser. Da kann ich verstehen wenn man zuschlägt und es dann doch nicht das Richtige Objekt war.

Wäre es denn so ein Drama einen anderen Käufer zu finden?

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Hallo

du hast schon eine seltsame Einstellung.
Vielleicht solltest du dir bei Google die Definition von Entgegenkommen durchlesen.

freundliche Grüsse Werner

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Einen Grundstückskauf mit dem Kauf einer Klobürste zu vergleichen hat auch was...

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Aus meiner Sicht liegt kein Grund für einen Rücktritt vor. Der Notar rückt euch damit nun auf die Pelle weil sie sich kennen mehr nicht. Ich würde auf die abwicklung bestehen, wenn ihr es verkaufen wollt und im Zweifel einen Anwalt hinzu ziehen.

Es sind offensichtlich dann alle Voraussetzungen aus dem notariellen Vertrag erfüllt und somit kann der Käufer zu seiner Pflicht ( der kaufpreiszahlung) aufgefordert werden.

Wenn ihr vielleicht sogar beweisen könntet wann die Besichtigungen waren wäre es natürlich ideal.

Eine rückabwicklung käme für mich nur in frage wenn ihr zum gleichen Preis verkaufen könntet und von ihm sämtliche damit verbundene kosten gezahlt werden dh Notarkosten der rücksbwicklung und des neuen Verkaufs.

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Heute kam ein schreiben von seinem Anwalt. Er Fechtet den Vertrag an, wegen auflistet Täuschung. Er nennt das Dach vom Nachbar und eine Mauer.

Beides hat er öfter gesehen und besichtigt.

Wir hätten ihm das verschwiegen.. steht dort weiter.

In unserem Notarvertrag steht ja das sämtliche Ansprüche und rechte wegen Sachmängeln am Objekt ausgeschlossen werden.

In dem Anwaltsbrief steht "darauf können sie sich nicht berufen, das wäre arglistige Täuschung gewesen.

Wir sollen alle kosten tragen und innerhalb 2 Wochen der rückabwicklung zustimmen.

Der Kaufpreis ist bis Freitag zu zahlen. Danach würden wir einen Vollstreckungstitel bekommen. Hat das trotz Streitigkeiten bestand?

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Ich würde einen Rechtsanwalt hinzu ziehen, alles andere hier wird zu keinem Ergebnis führen.

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