Krankengeld, Mutterschutzgeld, Elterngeld?

Hallo zusammen,
Wie funktioniert das wenn man ab der 18 SSW bis zum Beginn des Mitterschutz krankgeschrieben wird? Dann gibt's ja irgendwann Krankengeld. Wie ist das dann im Mutterschutz? Gibt es da dann wieder normales Gehalt? Für das Elterngeld wird ja das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate berechnet?

1

Wieso bist du den nur krankgeschrieben und nicht in BV ( Berufsverbot) den bekommst du dein ganz normales Gehalt weiter bis zum Elterngeld ich bin jetzt 9+2 Und seit 5+1 zu Hause und bekomme mein ganz normales Gehalt weiter

2

Wenn sie krank ist und keine Gründe für ein BV vorliegen, dann wird man nunmal krank geschrieben.

Das BV ist ja kein "Ersatz" für eine lange Krankschreibung.

Vg Isa

3

Mein Frauenarzt meint das geht nicht. Ich hab den Gebärmutterhals plötzlich 3,4 statt wie vorher immer 5 cm. Er könnte mich nur krankschreiben.

weitere Kommentare laden
9

Hallöchen,
Bei mir das Gleiche: Bin genau deswegen krank geschrieben und bekomme auch kein BV, da ich eben krankheitsbedingt ausfalle und meine Beschwerden nichts mit meinem Job zutun haben...
Damit das Krankengeld aus der Elterngeldberechnung ausgeklammert wird, muss deine FA lediglich einen Wisch verfassen, in dem steht, dass deine Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war. Dann werden zur Berechnung die Monate davor genommen zur Berechnung. So werden wir nicht doppelt bestraft ;-)

Lieben Gruß,
Sofia-17 (24+1)

10

Dann frag ich da beim nächsten mal. Bin jetzt in der 22 SSW und mein FA meinte ich werde wohl nicht mehr arbeiten gehen. Es wäre zu gefährlich. Ich muss mich schonen. Schöne mich jetzt schon 3 Wochen. Es ist nicht schlimmer geworden. Ich hab also gut Hoffnung das ich bis SSW 35 locker komme mit schonen. Aber es ist natürlich ärgerlich wegen dem Geld.

11

Alles gute dir! Musst du liegen oder dich auch "nur" schonen?

weiteren Kommentar laden
17

Ich war auch fast die gesamte Schwangerschaft krankgeschrieben.
Ich habe dann zum Mutterschutz ganz normal Gehalt vom Arbeitgber, bzw. die 13 Euro tägl. von der Krankenkasse erhalten.

Zur Elterngeldberechnung zählen die letzten 12 Monate aber wenn du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben bist muss dir dies dein Frauenarzt bescheinigen und dann werden die Monate mit Krankengeld ausgeklammert und andere Monate vorher zur Berechnung angerechnet.
Also wegen krankschreibung die schwangerschaftsbedingt ist und du ins Krankengeld rutscht dürfen dir beim Elterngeld keine Nachteile entstehen.