Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo Ihr Lieben,
Kennt sich von euch jemand zufällig mit dem individuellen Beschäftigungsverbot und Urlaub aus oder an wen ich mich da das beste wende?
Ich bin Physiotherapeutin und darf zur Zeit nur 20 Stunden arbeiten (3 Tage arbeiten, 2 Tage frei). Mein Arbeitsvertrag läuft im Mai aus und ich habe noch so viel Urlaub. Jetzt meint meine Chefin mir pro woche fünf Tage Urlaub anzurechnen obwohl ich ja nur drei arbeiten gehe. Wisst ihr ob das so richtig ist. Mir kommt das sehr unfähr vor. Kann mir jemand helfen?

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Ich arbeite wie du und bin im Beamtenverhältnis! M.M. nach ist das auf keinen Fall richtig so!!!! Ein kurzer Anruf beim RA sollte dir auch endgültig Rechtssicherheit geben! Allerdings muss dein Urlaubsanspruch natürlich auch angepasst sein!!! Ich habe auch nur 18 ( glaub ich) Urlaubstage statt die üblichen 30?!

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Meiner Meinung nach bleibt dein voller Urlaubsanspruch während des beschäftigungsverbotes bestehen. Das heißt selbst wenn du gar nicht mehr arbeiten dürftest hättest du trotzdem Anrecht auf deine vollen Urlaubstage.

Ist jemand monatelang erkrankt werfen ha auch keine Urlaubstage abgezogen.

Steht auch irgendwo im mutterschutzgesetz.

LG

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Steht im Paragraph 17 mutterschutzgesetz.

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Das ist so bei vollständiger Freistellung. Die TE hat aber nur eine Reduzierung der täglichen Arbeitszeit, und da darf sie selbstverständlich Urlaub nehmen!!!

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Hi
Also bei mir war das letztes Jahr so. Die Personalabteilung, hat mir alle ü-Std sowie Urlaub gut geschrieben, was ich bis zu dem Zeitpunkt hin noch hatte.

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Aber du bekommst doch jede Woche fünf volle Tage an Lohn bezahlt, deswegen darf und muss dir die chefin auch für jede Urlaubswoche 5 Urlaubstage abziehen.

Zeiten des (anteiligen) BV werden gerechnet wie Beschäftigungszeiten! Es ist absolut korrekt.

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Hey, ich hatte damals auch ein BV, mein Arbeitsvertrag ist ausgelaufen und die Urlaubstage wurden mir ausbezahlt.

Deine Chefin darf dir sicher keine 5 tage Urlaub abziehen.

Lg

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Wenn es darum geht, dass du Urlaub nehmen möchtest, dann kommt es darauf an, für wieviel Tage du Urlaubsanspruch hast. Sie darf dir für die 3 Tage auch nur 3 Urlaubstage abziehen.

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komplett falsch!

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Morgen :)

Ist richtig so. Bei mir genau die gleiche Sache. Arbeite nur noch 4 anstatt 5 Tage die Woche, da nur so ein gerechter Arbeitsplatz für eine Schwangere entstehen konnte.

Mein Urlaubsanspruch für eine 5 Tage Woche lag bei 25 Tagen.

Nach Berücksichtigung der Elternzeit hab ich noch 17 Tage für dieses Jahr. Und die werden auch freitags abgezogen, da die Berechnung ja auf meiner 5 Tage Woche beruht.

Ich hab den Tag ja nicht frei indem Sinne wie bei anderen die immer nur 4 Tage die Woche arbeiten und dem entsprechend bezahlt und beurlaubt werden. Sondern bekomme ja sogar mein Gehalt für einen Tag den ich nur da bin, also wird auch Urlaub abgezogen.

Liebe Grüße

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*den ich nie da bin.

Sorry, Tippfehler

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Also ich denke, dass das richtig so ist, denn ansonsten musst du die anderen beiden Tage zu je 4h arbeiten gehen. Euer Konzept mit den 3 Tagen arbeiten ist ja eine interne Absprache. Theoretisch arbeitest du 5 Tage je 4 Stunden und machst daher an 3 Tagen Überstunden und bummelst die dann an den 2 freien Tagen ab! Es sei denn dein Arbeitsvertrag regelt explizit eine 3 Tage Woche!

Meine Kolleginnen arbeiten z.B. Vollzeit 39 Stunden. Normal arbeiten sie 4 Tage 8h und 1 7h --> interne Absprache. Wenn nun jemand 1/2/3/4 Tag/e Urlaub nimmt, krank ist oder ein Feiertag da rein fällt wird dieser mit dem 1/5 der vollen Wochenarbeitszeit berechnet und schon ändert sich alles. Bisschen schwer zu erklären, aber jeder Tag wird quasi mit 7,8h berechnet.

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Euer Konzept mit den 3 Tagen arbeiten ist ja eine interne Absprache. Theoretisch arbeitest du 5 Tage je 4 Stunden und machst daher an 3 Tagen Überstunden und bummelst die dann an den 2 freien Tagen ab!

Wenn es so wäre, wäre es ein klarer Verstoß gegen das MuSchG.
Wenn der Arzt ein teil-BV für jede Tätigkeit über 4 Std täglich gegeben hat, dann darf man das nicht über Absprachen umgehen und 3 x 6,5 std arbeiten. Dann hat man an 3 Tagen das BV überschritten, empfindliches Bußgeld wäre fällig.

4 Std sind dann die Höchstgrenze, nicht die Sollarbeitszeit!!
Also genau gucken was auf dem Attest steht. Wenn das 50% wäre es womöglich noch ok, aber eigentlich auch grenzwertig.

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Die Anzahl der Urlaubstage ist korrekt, was aber vermutlich nicht korrekt ist, ist die Anzahl der Arbeitstage. In der Regel bekommt man doch ein 20h BV, damit man nur noch 4 Stunden am Tag arbeitet und nicht weniger Tage in der Woche. Hat was mit der stehenden Tätigkeit zu tun, die nur 4h sein darf!

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Hat meistens was mit der Belastbarkeit zu tun, und auch da wären 5 mal 4 Stunden logisch und richtig.