Elternzeit-elterngeld-beschäftigungsverbot und erneute ss

Hallo ihr lieben,

Ich habe mal eine frage an die Experten von euch:

Ich habe im Juni eine gesunde Tochter geboren. Jetzt habe ich Basis elterngeld beantragt und bin 1 jahr in Elternzeit. Dh im Juni sollte ich wieder arbeiten gehen
, jetut ist es so, dass ich wieder ss werden möchte. Wie verhält sich das jetzt?

Z.b. Ich werde wieder schwanger und habe bei meinem AG noch keinen neuen Vertrag unterschrieben. Ich würde sofort ins Bv gehen da ich in einem Job arbeite wo ich ss nicjt arbeiten darf. Bekomme ich dann das Geld das ich in der 1ss im bv bekam? Oder bekomme ich nix oder was??

Wie verhält sich das und was wäre die klügste Entscheidung? Könnt ihr mir weiterhelfen?

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Wenn Du keinen Arbeitsvertrag mehr hast, kannst Du ja logischerweise kein BV aufgrund der Bedingungen am Arbeitsplatz bekommen. Du bist dann einfach arbeitslos, eventuell mit gewissen Beschränkungen was die Vermittlungsvorschläge angeht.
Du bekämst also ALG1, sofern Du die Anwartschaftszeiten dort erfüllst.

Grüsse
BiDi

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Hey,

Ich habe ja meinen alten Vertrag mit 35std aber die werde ich ja nicht voll antreten... ich würde max 20std machen.

Also ich stehe ja quasi noch im Arbeitsverhältnis und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Es geht nur darum wenn ich vorher wieder ss werde....

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Dann gilt ab Juli dein 35h Vertrag und würdest du ins BV müssen aufgrund einer neuen Schwangerschaft bekämst du dein vertraglich vereinbartes Gehalt bzw das in Höhe eines gleichwertigen Arbeitsplatzes.

Unterschreibst du vorher bereits eine Teilzeitreduzierung würde diese dann auch im BV gelten.

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Hast du denn ein Anrecht auf Stundenreduzierung nach der Elternzeit? Ist das schon geklärt? Ansonsten musst du wirklich im Juni wieder 35 Stunden arbeiten. Es könnte ja auch nicht klappen mit der SS oder Sonstiges. Juni ist ja schon bald