Schwanger, wie dem Chef beibringen?

Hallo,

ich hab vor einer Woche einen Ssw Test gemacht, war positiv. Ich hab mich echt total gefreut, hatte vor über einem Jahr eine Eileiterssw.
Als ich vor einem Jahr bei meinem jetzigen Betrieb eingestellt worden bin hab ich mir bestimmt 10 mal die Frage stellen lassen müssen zwecks Kinderwunsch, nätürlich hab ich immer verneint da ich sonst den Job nicht bekommen hätte! So nun ist mein Chef in Urlaub kommt erst Ende des Monats wieder. Ich war noch nicht beim FA da der auch Urlaub hat, hab aber einen Termin für nächsten Montag.
Ich hab echt Angst es meinem Chef zu sagen da er immer wieder meinte ich solle ja nicht schwanger werden! Wie ist es eigentlich ich muß in der Arbeit schwer heben, und auch tägl. für ne halbe Std. bei - 23 C arbeiten, ist das dann noch erlaubt, wenn nicht soll ich selbst kündigen? Wie sieht es dann mit Arbeitslosengeld aus? Da bei uns auch Personalmangel herrscht ist es sehr stressig!
Sorry das es so lange geworden ist, aber ich weiß echt nicht weiter.
#danke für eure Hilfe

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hallo,

ich würde auf KEINEN Fall selber kündigen, denn dein Chef darf dich während Schwangerschaft und Mutterschutz gar nicht kündigen. Wegen der Arbeitsbedingungen musst du mal im Mutterschutzgesetz nachschauen, aber soweit ich weiß, musst du nicht mehr schwer heben, vorausgesetzt, dein Chef weiß von deiner schwangerschaft!

LG Henrike und "Paul" 26. SSW

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Hi,
beschreib Deinem Frauenarzt detailliert Deine Arbeitsbedingungen, der sollte am besten wissen, ob das ok ist ("schwer" heben ist z.B. subjektiv...das MuSchu-Gesetz setzt da aber eindeutige Grenzen).

Wichtig ist, wenn Dein jetziger Arbeitsplatz gegen das Gesetz verstößt, dass Du dem AG schnell Bescheid sagst. Normalerweise ist es ratsam, die ersten 12 Wochen abzuwarten - aber nicht, wenn Deine Schwangerschaft durch Deinen jetzigen Arbeitsplatz gefährdet ist.

Dein Chef muss Dir dann einen Arbeitsplatz zuweisen, der dem Gesetz entspricht. "Stress" ist allerdings auch subjektiv :-p, da muss es schon feststellbare Probleme geben, damit das Handlungsbedarf bedeutet.

Wenn Du selbst kündigst, wirst Du vom Arbeitsamt eine Sperre bekommen...das wäre absolut überflüssig. Egal, ob Du Deinen Job während der Schwangerschaft ausüben darfst oder nicht - Du hast Kündigungsschutz. Und daran ändert auch nichts, dass Du vor einem Jahr die Frage nach dem Kinderwunsch verneint hast.

Wenn Du einen befristeten Vertrag hast, wird der allerdings normal auslaufen - und vermutlich von der Firma nicht verlängert. Dann musst Du daran denken, Dich rechtzeitig (3 Monate vorher) mit dem Arbeitsamt in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße
Miau2 mit #baby Maximilian *12.05.06

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mutterschutzgesetz:

MuSchG § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis
Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet
ist.
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht
beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich
bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
MuSchG § 4 Weitere Beschäftigungsverbote
(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit
Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von
gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von
Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht
oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische
Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere
Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder
befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden
Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen
sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden
überschreitet,
3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen
oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
4. mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher
Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,
5. mit dem Schälen von Holz,
6. mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem
Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind
oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine
erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die
Leibesfrucht besteht,
7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf
Beförderungsmitteln,
8. mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der
Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.
(3) Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit
1. Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes
Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,
2. Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo
ist verboten.

wenn dein arzt dir ein beschätigungsverbot ausstellt, dann muss dein chef dich eben eintweder an anderer position einsetzen (zb telefon bewachen) oder aber freistellen. gehalt kriegste trotzdem und zwar von der krankenklasse. 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt biste im mutterschutz.

ach ja: sag einfach: Herr X, ich bin schwanger. Ich habe grpßes Interesse daran, weiter im Betrieb zu arbeiten und bitte Sie, eine Arbeitsmöglichkeit zu finden, die mein Kind nicht schädigt!

LG

Luise

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"ach ja: sag einfach: Herr X, ich bin schwanger. Ich habe grpßes Interesse daran, weiter im Betrieb zu arbeiten und bitte Sie, eine Arbeitsmöglichkeit zu finden, die mein Kind nicht schädigt! "

TREFFENDER KANN MAN ES NICHT FORMULIEREN!

Und hab bloß keine Angst vor Deinem Chef!