Bei zweitem Kind - Elternzeit und Geld?

Hallo ihr lieben!
Ich blick mal wieder nicht ganz durch, weil jeder was anderes sagt und brauche mal eure Hilfe...
Mal angenommen ich nehme jetzt für mein erstes Kind 2 Jahre Elternzeit und beziehe das Elterngeld für nur ein Jahr.

Wie ist es, wenn ich im Anschluss ein zweites Kind bekomme? Wovon berechnet sich dann das Elterngeld für das zweite Kind? Nach dem was ich vor Kind eins verdient habe? Oder nach nichts, weil ich dann ein Jahr kein Geld bezogen habe?
Hoffe das ist verständlich? ;)
Lieben Dank
Yanni, 29 ssw

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Hi,

Also, meines Wissens ist es so:
Berechnungszeitraum sind die 12 Monate vor Geburt. Da du in dieser Zeit kein Einkommen hattest, bekommst du das Mindestelterngeld von 400€ für 12 Monate!

Allerdings kannst du erneut den Mutterschutz in Anspruch nehmen und hast dadurch wieder Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld!

Kannst dich hier( siehe Foto) super beraten lassen!

Alles Gute!

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Korrektur: Mindestelterngeld sind 300€ ;-)

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Huhu, das Elterngeld berechnet sich ja nach dem Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt, dabei werden aber die 12 Monate, in denen du für das erste Kind Elterngeld bezogen hast, werden bei der Berechnung des Elterngeldes i.d.R. nicht berücksichtigt, sondern entsprechend die Monate davor, in denen du noch gearbeitet hast. Die Monate, in denen du ohne Elterngeldbezug und ohne zu arbeiten zu hause warst, gehen mit 0 in die Elterngeldberechnung ein.

Nur Elterngeldbezugsmonate werden ausgeklammert, dabei ist aber zu beachten, dass Elterngeldbezugsmonate und Auszahlungsmonate nicht identisch sind. Also wenn du dein Elöterngeld auf zwei Jahre auszahlen lässt, hast du trotzdem nur 12 Bezugsmonate.

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Wenn du von Elterngeldbezugsmonate direkt wieder in Elterngeldbezugsmonate übergehst, dann würde ja die Elterngeldmonate für das 1. Kind ausgeklammert werden und dann würde sich das Elterngeld für das 2. Kind aus dem Gehalt vor Geburt des 1. Kindes berechnen.

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Achso, du bekommst ja mindestens das Mindestelterngeld von 300 Euro.

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Bezugszeitraum sind die 12 Monate vor Mutterschutz. Ausgeklammert werden Zeiträume von elterngeldbezug ( 12 Monate dann) ideal wäre ein Abstand von 14 Monaten, dann würdest du direkt nach dem 1. Elterngeldbezug in den muSchu gehen und bekommst das gleiche Elterngeld. Mit jedem weiteren Monat geht ein Monat mit 0€ ein.

Wir werden 18 Monate haben, nach jetzigem Stand gehen 4 Monate mit 0 ein, der Rest mit meinem Gehalt davor.

Im muSchu würdest du dein muSchu Geld und Zuschuss vom ag erhalten, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht.

So mein stand..

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Im EG-Plusbezug werden sogar 14 Monate maximal ausgeklammert dann hat man mit 16 -17 Monaten Anstand (je nach Muschutzbeginn und Lage der Kalendermonate) möglichen Abstand der Geburtdn das gleiche Elterngeld. Wenn man dann noch den Geschwisterbonus einrechnet sind fast 17-18 Monate Abstand unschädlich.
Daher lognt es sich ggf wenn man ein weiteres Kind plant vom 11.-14. Monat EG-Plus zu nehmen...

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Okay. Also wenn ich z.B. LM 1-6 Basis EG beziehe und LM 7-18 EG Plus, wäre es ganz praktisch wenn wir z.b. direkt danach noch ein zweites bekommen?
Würde dann zwar für Kind 1 kein Landeserziehungsgeld bekommen, weil man das nur bekommt, wenn man kein EG bezieht, aber es wäre für das EG von Kind 2 die bessere Variante um dann mehr raus zu bekommen!?

Danke euch allen!!!

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ich checks immer noch nicht :D sorry....

Kind 1 ET 26.9.17 - ich seit Beginn der SS im Beschäftigungsverbot, gleiches Gehalt also.

Geld möchte ich auf 1 Jahr, Elternzeit auf 2 Jahre.

das heißt in welchem Zeitraum müsste Kind 2 unterwegs sein?

leider würden wir mit dem Mindestbetrag nicht auskommen mit Haus....das is echt schon krass.

liebe Grüße,

Isa, 18. SSW

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*korrigiere:

wann müsste Kind 2 unterwegs sein um finanziell am Besten weg zu kommen?

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"das heißt in welchem Zeitraum müsste Kind 2 unterwegs sein?"
Gleiches bzw. mehr Elterngeld( weil ja 10% mindestens 75 Euro GEschwisterbonus) gäbe es dann bei einem Abstand von ca. 14 Monate.

Nach den 14 Monaten gibt es ja aber nicht gleich den Mindestbetrag, sondern das Elterngeld wird dann ca. 1/12 weniger je Monat mehr. Sprich bei 15 oder 16 Monaten hättest du durch den Geschwisterbonus immer noch fast das selbe Elterngeld.

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