Steuerklasse(n) bei Witwenrente und Gehalt

Hallo zusammen,

Ich beziehe Witwenrente und Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit, habe dazu einen Minijob.

Momentan habe ich Lohnsteuerklasse 3 mit 2 Kinderfreibeträgen.

Brauche ich für die Witwenrente eine andere Steuerklasse??? So hieß es heute und irgendwie war das neu für mich ... werden die Einkünfte nicht zusammengezählt?

Vor allem bleibt von der Witwenrente nach allen Abzügen, einschließlich 40 % vom Verdienst über der Freigrenze, gar nicht mehr so viel zum Versteuern übrig.

Grüße

Tine

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Steuerklasse 3 ist dem Familienstand "verheiratet" vorbehalten.

Geschieden-Verwitwet etc. ist dann tatsächlich die Steuerklasse 1 oder mit Kinderfreibeträgen die Steuerklasse 2 zu wählen.

Steuerlich wirkt sich die St.Kl.2 nicht nachteilig aus, die Steuerklasse 1 auch nur unterjährig.

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Hallo,

im Sterbejahr und im folgenden Jahr darf der verwitwete Ehepartner die Steuerklasse 3 führen.

Grüße

Tine

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Aus deinem eingangsbeitrag ging leider nicht hervor wie lange du schon Witwe bist.

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Du hast zwei Einnahmen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Tatsächlich kann nur ein AG der Haupt-AG sein. Dieser Job hat dann Stkl. 3.

Der andere Job kann dann nur mit Steuerklasse 6 versteuert werden. Hier https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/steuerklasse-vi-6-was-muss-ich-beachten.html ganz gut erklärt.

Den Rest regelt dann die Steuererklärung.

LG Küstenkönigin